Fast alles wieder möglich

Wir freuen uns sehr!
Am 3. April 2022 ist die 16. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (16. BayIfSMV) in Kraft getreten. Grundsätzlich fallen damit ab sofort alle coronabedingten Einschränkungen im Rahmen der Jugendarbeit weg. Die jetzt gültigen Regelungen und Empfehlungenzu Jugendarbeit und Corona findet Ihr unter „Aktuelle Empfehlungen und Regelungen“ sowie in der pdf-Datei Kurz und kompakt - Jugendarbeit und Corona.