Evangelische Jugend in Bayern

Alle im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern tätigen Gruppierungen evangelischer Jugend (Gemeindejugend und Verbandsjugend) gehören zur Evangelischen Jugend in Bayern. Das gemeinsame Ziel ihrer Arbeit besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen.

Der evangelischen Gemeindejugend sind die Arbeitsformen evangelischer Jugendarbeit zuzurechnen, die nicht von einem kirchlichen Jugendverband ausgehen und die sich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern verpflichtet wissen.

Der evangelischen Verbandsjugend gehören gegenwärtig folgende eigenständige Zusammenschlüsse evangelischer Jugendarbeit an: CVJM, CJB, EC, ELJ, ejsa, VCP

Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern  (PDF herunterladen)
Die OEJ ist Teil der Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern

Struktur der Evangelischen Jugend in Bayern  (JPG herunterladen)

Geschichte der Evangelischen Jugend in Bayern

Die evangelische Jugendarbeit in Bayern ist aus privaten Initiativen heraus zu Beginn des 19. Jahrhunderts entstanden. Hier waren es zunächst Anhänger der Erweckungsbewegung, die sich aufgerufen sahen, etwas gegen die soziale Not der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Städten zu unternehmen. Es entstanden in den 30er Jahren Rettungshäuser, Sonntagssäle als offene Treffpunkte für junge Handwerksgesellen und etwa ab Mitte des 19. Jahrhunderts auch Jünglings- und Jungfrauenvereine. In der Mädchenarbeit waren seit Mitte des 19. Jahrhunderts vor allem die Neuendettelsauer und Augsburger Diakonissen federführend. Auch hier war die Verbindung von Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit noch selbstverständlich.

Einen ersten verbandlichen Zusammenschluss gab es 1869 durch den Bund der Evangelischen Arbeiter- und Jünglingsvereine, 1886 kam zu diesem Gesellen- und Lehrlingsverein der CVJM hinzu, zunächst in München und ab 1890 dann in Nürnberg-Gostenhof. Durch das starke Anwachsen der Industriestädte im letzten Drittel des 19. Jahrhunderts verstärkten sich die Bemühungen um Jugendarbeit nochmals deutlich.
Bis 1914 entstand eine Vielzahl weiterer Gruppierungen:

der Jugendbund für Entschiedenes Christentum (EC), die Schülerbibelkränzchen, christliche Pfadfinder sowie die Jugendgruppen des Deutschen Evangelischen Frauenbundes in Bayern. Die männliche Jugendarbeit sollte sich nun im 1903 gegründeten Bayerischen Jünglingsbund versammeln, der sich jedoch bald zum Landesverband des CVJM in Bayern verwandelte. Ein gemeinsamer Dachverband blieb damit eine Wunschvorstellung. Für die Mädchen gab es seit 1911 den Verband der bayerischen Jungfrauenvereine.

Neben den großen Verbänden entstand vor dem ersten Weltkrieg noch eine Reihe von kleineren Projekten wie die Nürnberger Jugendgärten. In allen Unternehmungen dieser Zeit blieb Jugendarbeit immer vereinsmäßig organisiert. Erstmals wurde das Problem der Jugendpflege dann auf landeskirchlicher Ebene während der Generalsynode 1913 verhandelt. Dort wurde beschlossen, dass ein Jugendgeistlicher sowie ein Jugenddiakon von der Landeskirche eingestellt werden sollen, die dann dem Landesverband für Innere Mission zugewiesen wurden.

Nach 1918 kam es durch die Bündische Jugend erneut zu einem Aufschwung der Verbände. Die Christdeutsche Jugend sowie der Bund Deutscher Jugend waren neue Verbände, die der Jugendbewegung besonders nahe standen. Durch das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz von 1922 wurden dann auch strukturell endgültig Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit voneinander getrennt. Die zwanziger Jahre waren ansonsten geprägt durch die zunehmende Politisierung der Jugendarbeit. Hier galt auch die bayerische evangelische Jugendarbeit als dem rechten Lager besonders verbunden. Als nach 1933 bald deutlich wurde, dass die nationalsozialistische Regierung nicht daran dachte, mit der Evangelischen Jugend zu kooperieren, wurden die Auseinandersetzungen zwischen Hitlerjugend (HJ) und den evangelischen Verbänden heftiger.

Im Dezember 1933 wurde der Vertrag zur Eingliederung in die Hilterjugend unterschrieben, durch den die verbandliche Jugendarbeit an den unter 18-Jährigen unmöglich wurde. Entweder wanderten die Gruppen geschlossen in die HJ bzw. in den Bund deutscher Mädel (BDM) oder sie lösten sich offiziell auf und wurden dann als Gemeindejugend weitergeführt. Entsprechend dem zentralistisch organisierten Staat strukturierte sich auch die Landeskirche neu und schuf dabei das Amt des Landesjugendpfarrers und das Amt für Jugendarbeit. In jedem Dekanat sollte nun ein Bezirksjugendpfarrer sich für die Belange der Gemeindejugend verantwortlich fühlen. Als Beratungsgremium des Landesjugendpfarrers wurde eine Landesjugendkammer eingeführt.

Nach 1945 wurde diese Struktur einerseits beibehalten, andererseits nahm eine Reihe von Verbänden erneut die Arbeit auf: CVJM, EC, CJB, VCP. Seit 1948 gab es den Landesjugendkonvent als gemeinsame Plattform der Verbände. 1953 kam die ELJ als eigenständiger Verband für die Landjugend dazu. 1955 wurde die gesamte Sportarbeit innerhalb der Evangelischen Jugend im Eichenkreuz Bayern zusammengefasst. In Nürnberg entstand schon 1945 ein Jungarbeiterinnen– und Jungarbeiterdienst, der 1960 dem Amt für Industrie- und Sozialarbeit beigeordnet wurde. Daneben war das Aufbauwerk junger Christen 1947 in Bamberg begründet worden, aus dem 1960 die Evangelische Industriejugend- und Berufsschülerarbeit hervorging. Das Studienzentrum für Evangelische Jugendarbeit in Josefstal wurde 1961 eingerichtet, von welchem bis heute wichtige Impulse für die Konzeptionsarbeit und Schulung für Hauptberufliche ausgehen. Anfang der 70er Jahre wurden die Fachhochschulen für Sozial- und Religionspädagogik neu geschaffen, die zu einer bis dahin nicht gekannten Professionalisierung der Jugendarbeit führen sollten.

1974 schließlich gab sich die Evangelische Jugend in Bayern eine neue Ordnung, die wesentliche Elemente einer stärkeren Demokratisierung enthielt.

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