BDKJ Bayern, Caritas Bayern und EJB äußern sich zum Wehrdienstgesetz
Auch im Falle eines neu konzeptionierten Wehrdienstes bleibt es Aufgabe der Kirchen, die Bürger:innen auf ihrer Suche nach einem friedvollen Leben zu unterstützen.
BDKJ Bayern und Caritas Bayern äußern sich gemeinsam mit der Evangelischen Jugend Bayern zur Debatte ums Wehrdienstgesetz: „Neu zu denken, wie die Bundeswehr angesichts einer konkreter werdenden Sicherheitsbedrohung ihrer Aufgabe der Landesverteidigung nachkommen kann, ist angesichts der Bedrohungslage politisch geboten. Christlicher Auftrag bleibt aber weiterhin, das unveräußerliche Recht aller Personen auf ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen“, sagen Vorsitzender der EJB Malte Scholz und BDKJ-Landesvorsitzender Florian Hörlein. Dazu gehört insbesondere die Begleitung von Menschen in ihrem Bestreben, einen Wehrdienst nicht auszuführen.
Die erste Lesung des Gesetzesentwurfes im Bundestag wurde kürzlich verschoben, um ihn im Kabinett erneut zu behandeln. Stein des Anstoßes war dabei auch die Frage, wie viel Freiwilligkeit im Gesetz ermöglicht werden sollte. Bundeskanzler Merz forderte in diesem Zusammenhang „ein allgemeines gesellschaftliches Pflichtjahr in Deutschland“. Auch bayerische Spitzenpolitiker:innen forderten kürzlich eine Wehrpflicht, so etwa Ministerpräsident Söder. Die Verfasserorganisationen dieser Meldung finden: „Vielleicht ist es manchmal allzu leicht, in solch angespannten Zeiten mit einer Pflicht für junge Menschen eine vermeintlich einfache Lösung für sicherheitspolitische Fragen in den Raum zu stellen. Wir finden: Bevor junge Menschen zum Dienst in der Bundeswehr verpflichtet werden, müssen erst alle freiwilligen Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Wehrpflicht muss Ultima Ratio sein!“
Unterstützungsangebote für Verweigerer:innen und Dienstgerechtigkeit für Freiwilligendienstleistende
Laut dem Gesetzesentwurf, der gestern im Bundestag besprochen wurde, ist eine Wiedereinsetzung der Wehrpflicht auf Beschluss durch den Bundestag hin möglich. Eine Verweigerung des Wehrdienstes aus Gewissensgründen wird auch in diesem Fall weiterhin möglich sein. Menschen, die sich in solch einem Fall gegen einen Wehrdienst entscheiden, tun dies oftmals entgegen einer Vielzahl von entgegenstehenden Meinungen und eigenen Überlegungen. „Die Menschen, die dann ihrem Gewissen folgen und ihr Leben weiter gewaltfrei gestalten möchten, verdienen es, ernst genommen zu werden“, sagen Scholz und Hörlein. „Hier sehen wir ganz klar die staatliche Aufgabe, diese Menschen durch gezielte beratende Angebote, unterstützend zu begleiten.“
Der Gesetzesentwurf hätte zudem weitreichende Auswirkungen auf die Freiwilligendienstlandschaft, da der Wehrdienst mit Benefits ausgestattet werden würde, die für andere gesellschaftliche Dienste unerreichbar sind. „Sollten hierzu nun noch Pflichtelemente hinzukommen, ist dies aus unserer Sicht völlig unvereinbar mit einer gerechten Freiwilligendienstlandschaft. Auch Merz´ Vorschlag eines allgemeinen Pflichtjahres lässt völlig offen, wie eine Unwucht zum Wehrdienst vermieden werden soll“, so die Jugend- und Sozialorganisationen. „Wir fordern, dass sich die Regierung hier zur bestehenden und funktionierenden Struktur der Freiwilligendienste bekennt, die wir als Trägerorganisationen über lange Jahre und durch harte Arbeit aufgebaut haben. Stattdessen fordern wir das Recht auf die Ausübung eines Freiwilligendienstes!“
Aufgabe des Staates: Über Gewissensfreiheit informieren
Laut Gesetzesentwurf sind ein Online-Fragebogen sowie Informationsmaterial für junge Frauen und Männer vorgesehen, die für einen Wehrdienst infrage kommen. EJB,BDKJ Bayern und Caritas sehen dabei einen Auftrag beim Staat, aber auch bei den Kirchen, ein transparentes und vollständiges Informationsangebot einzurichten, dass es jungen Menschen ermöglicht, den Wehrdienst niederschwellig ablehnen zu können, ohne dass beispielsweise durch Suggestivfragen die Gewissensbildung beeinträchtigt wird. „Dabei darf nichts romantisiert werden. Wehrdienst heißt: Potenziell in die Lage zu kommen, andere Menschen töten zu müssen. Informieren heißt auch: transparent machen, dass niemand dazu gezwungen werden kann, dies zu tun. Die Entscheidungsinstanz, ob man einen Wehrdienst ableistet oder nicht, muss das Gewissen der deutschen Bürger*innen bleiben.“
Redaktion: Michael Goldhammer
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