Fördermöglichkeit zu Kasualprojekten und MUT

Bis Ende 2024 laufen noch die Förderungen im Rahmen der MUT – und Kasualprojekte. Von Anfang an wurden die Finanzmittel auf die Haushaltsjahre verteilt, so dass auch im Jahr 2023 und 2024 Gelder für Projektförderungen zur Verfügung stehen. Natürlich sind auch die Jugendverbände und Jugendwerke antragsberechtigt. Denkbar sind bei den Kasualprojekten z.B. innovative Ideen rund um die Konfirmation oder Taufe. Die Antragsstellung erfolgt über das Landeskirchenamt. Missionale Initiativen können Personal- und Sachkosten über das MUT Programm erhalten.

Im Rundschreiben des Oberkirchenrats Michael Martin finden sich weitere Informationen dazu.