Die Beantragung von Zuschüssen für Veranstaltungen gehört zu den notwendigen Aufgaben der Verwaltungsarbeit. Im Amt für Jugendarbeit (AfJ) gibt es unterschiedliche Förderprogramme, die bezuschusst und beraten werden.
Für folgende Förderprogramme werden die Zuschussregelungen vorgestellt und erläutert:
- Förderprogramm des BJR für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter:innen sowie Jugendbildungsmaßnahmen
- Antragstellung: Von der Ausschreibung bis zum Verwendungsnachweis
- Zuschüsse für biblisch-theologische Mitarbeiter- und Jugendbildungsmaßnahmen
- Zuschüsse für jugendevangelistische Maßnahmen
- Zuschüsse für die Unterstützung der Konfirmiertenarbeit in der Evangelischen Jugend
- Unterstützung von Jugendbands, jungen Musikgruppen und jungen Chören im Kontext gottesdienstlicher Praxis
- Stärkung der Dekanatsjugendgremien in geistlicher Hinsicht
- Verdienstausfall und Freistellungsanträge
Außerdem gibt es einen kurzen Überblick über alle anderen Förderprogramme, die im Amt für evang. Jugendarbeit beraten werden.
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