Förderung AEJ und JBM 2026
Für das laufende Jahr haben wir auf Grund der zugewiesenen Kontingente des BJR die Förderhöhen wie folgt festgesetzt:
AEJ-Maßnahmen: 55 %
JB-Maßnahmen: 40 %
JB-Maßnahmen mit gr. TN-Kreis: 30 %
Auch wenn die Förderhöhe damit etwas geringer ausfällt als im letzten Jahr, können wir so eine verlässliche und ganzjährige Förderung ermöglichen. Wie immer hoffen wir auf die Möglichkeit der Nachförderung zum Ende des Jahres.
Fristen für stattliche und kirchliche Förderungen - bitte beachten
Die Anträge müssen 6 Wochen nach Maßnahmenende bei uns eingegangen sein.
Die Ausschlussfrist für alle Maßnahmen, die zwischen dem 01.01. und dem 31.12. des aktuellen Jahres stattgefunden haben, ist der 15.01. des Folgejahres. Anträge, die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr bezuschusst.
Änderung der Zuständigkeit bei Jugendbildungsmaßnahmen
Für die Jugendbildungsmaßnahmen ist nach dem Ruhestandseintritt von Andrea Paul nun Daniela Heller zuständig.
Ansprechpersonen
Ilona Schuhmacher, Geschäftsführerin der EJB (allgemeine Förderfragen und Widerspruchsstelle)
Ute Markel, Sachberabeiterin, Zuschüsse AEJ-Maßnahmen und Beratung
Daniela Heller, Sachberarbeiterin, Zuschüsse JB-Maßnahmen und Beratung
Weitere Informationen zu Zuschüssen
