Förderhöhen für BJR-Zuschüsse
Für das laufende Kontingentjahr sind wir mit finanziellen Mitteln im Bereich der Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher und der Jugendbildungsmaßnahmen erfreulich gut ausgestattet. Deshalb können wir die AEJ-Maßnahmen wieder mit 70%, maximal bis zur Höhe des Fehlbetrags, fördern. Das freut uns insbesonders deshalb, weil die Ausbildung Ehrenamtlicher für den Erhalt der fachlichen Standards in der Jugendarbeit besonders wichtig sind.
Auch der Zuschusstopf der Jugendbildungsmaßnahmen ist etwas besser ausgestattet als im letzten Jahr. Dennoch bleiben wir hier bei der Förderung von 55% maximal bis zur Höhe des Fehlbetrags und 50% bei Jugenbildungsmaßnahmen mit größerem Teilnehmendenkreis. Damit wollen wir gewährleisten, dass alle Maßnahmen, die in diesem Kontingentjahr stattfinden, verlässlich gefördert werden können.
Sollte der Topf bis Ende des Kontingentjahres nicht voll ausgeschöpft sein, werden die dann noch zur Verfügung stehenden Mittel auf die eingegangenen Anträge verteilt.
Wir danken dem BJR, dass auch in diesem Kontingentjahr diese finanziellen Mittel zur Verfügung stehen.