Wer wählt eigentlich den Jugendausschuss und warum gibt es Kirchenkreiskonferenzen? Die Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern – kurz OEJ – ist die Grundlage unserer Arbeit in der EJ auf allen Ebenen. Durch ihren Status als bindender Verordnungstext und Teil der Rechtssammlung der Evang-Luth. Kirche in Bayern ist die OEJ aber nicht immer auf Anhieb verständlich. Vieles in der OEJ ist bewusst offen formuliert, eröffnet Spielräume und bedarf an der ein oder anderen Stelle einer Erklärung. Mit den neuen FAQ zur OEJ geben wir Antworten auf die meist gestellten Fragen und erklären die Zusammenhänge.
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Kontakt für Fragen rund um die OEJ:
Ilona Schuhmacher
Referentin für Grundsatzfragen und Jugendpolitik
schuhmacher[at]ejb.de
0911 4304-268