Jugendbildungsmaßnahmen

Die Mindestteilnehmendenzahl für Jugendbildungsmaßnahmen gefördert aus Mitteln des Kinder- und Jugendplans der Bayerischen Staatsregierung wurde auf 5 Teilnehmende heruntergesetzt. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021. Der Bayerische Jugendring möchte damit Jugendbildungsmaßnahmen auch mit wenigen Teilnehmenden als Präsenzveranstaltungen ermöglichen.