Keine 2G-Regel in der Jugendarbeit

2G-Regelung schließt einen großen Teil der Jugendlichen von den Angeboten der Jugendarbeit aus.

Die Landesjugendkammer, das höchste Entscheidungsgremium der Evangelischen Jugend in Bayern, hat am Wochenende in ihrer Vollversammlung in Pappenheim Stellung zu der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bezogen. Sie fordert, außerschulische Jugendbildung muss trotz pandemiebedingter Einschränkungen niedrigschwellig bleiben und weiter für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sein.

„Junge Menschen haben sich seit Beginn der Pandemie äußerst solidarisch gezeigt und die ihnen auferlegten Kontaktbeschränkungen zu jeder Zeit mitgetragen“, heißt es in der Stellungnahme an die Verantwortlichen in Politik. Das hat nicht nur gravierende Folgen für die psychische Gesundheit junger Menschen, sondern beeinträchtigt massiv das Aufwachsen einer ganzen Generation.

Katrin Vogelmann,die Vorsitzende der Landesjugendkammer, weist darauf hin, dass es nun unter der 3G-Regelung durchaus gelungen sei, verantwortlich Jugendarbeit stattfinden zu lassen. Durch die Anerkennung der regelmäßigen Testung in den Schulen wurde die Teilhabe aller jungen Menschen an Angeboten der außerschulischen Bildungsarbeit ermöglicht. Die Kinder und Jugendlichen konnten sich bei fachlich begleiteten Angeboten treffen und austauschen. „So konnten sie auch ihre Ängste und Sorgen, die die Pandemie mit sich gebracht hat, aufarbeiten“, sagte die Vorsitzende.

Die Mitglieder der Landesjugendkammer sind der Ansicht, dass durch die flächendeckende 2G-Verordnung einem großen Teil der Jugendlichen ein einfacher Zugang zu Angeboten evangelischer Jugendarbeit verwehrt würde. Diese neuen Regelungen wären aus Sicht der Jugendarbeit faktisch ein Lockdown für 12- bis 17-Jährige. Unverständlich und nicht nachvollziehbar sei es, dass sich Jugendliche privat in einem Restaurant treffen oder im Hotel übernachten können, aber dieselben Jugendlichen nicht die Jugendgruppe besuchen dürfen. „Das ist nicht vermittelbar“, ist Katrin Vogelmann überzeugt.

Die Vollversammlung der Landesjugendkammer am vergangenen Wochenende fand unter strengen Abstandsregelungen statt. Da alle Mitglieder geimpft sind, wurde für die Vollversammlung 2G plus festgelegt. Dies zeige, dass Jugendliche sehr wohl verantwortlich mit den Hygienemaßnahmen umgehen würden. Dennoch fordert die Landesjugendkammer: „Der Impfstatus junger Menschen unter 18 Jahren darf auf keinen Fall ausschlaggebend für eine gesellschaftliche Teilhabe sein.“

Auch wenn die Impfung für 12- bis 17-Jährige von der ständigen Impfkommission empfohlen wird und die Entscheidung zur Impfung nicht alleine von der Zustimmung der Eltern abhängt, kann genau diese Diskussion zu Konflikten in den Familien führen.

Deswegen kann die Möglichkeit für 12- bis 17-Jährige, sich impfen zu lassen, keine Rechtfertigung für eine 2G-Regelung im Bereich der außerschulischen Bildung sein. Vielmehr fordert die Evangelische Jugend in Bayern die verlässliche Anerkennung der Teststrategie an Schulen und damit die dauerhafte Möglichkeit der Teilnahme an Angeboten der außerschulischen Bildung.

Katrin Vogelmann blickt auf ein sehr kreatives und achtsames Jugendarbeitsjahr in dieser Zeit der Pandemie zurück. „Aber außerschulische Jugendbildung braucht jetzt verlässliche Perspektiven über den Jahreswechsel hinaus.“

Christina Frey-Scholz

 

Öffentlichkeitsarbeit
6. Dezember 2021