Mütze, Schal und Wärme schenken

Was braucht es im Winter, wenn es draußen kalt ist? Klar: Etwas Warmes wie z. B. eine Mütze oder einen Schal. Aber auch Plätzchen, Tee und ein warmer Platz tun gut und Menschen, die es gut mit mir meinen, die mir zugewandt sind und mir Zeit schenken.

Der Winter sollte eine gemütliche Zeit sein, für alle (jungen) Menschen.

Die Stiftung Evangelische Jugendarbeit in Bayern will diesen Gedanken aufnehmen und Maßnahmen, Aktionen und Begegnungen fördern, bei denen Kinder und Jugendliche „Wärme“ spüren. Wir wissen, dass es in unseren Gemeinden und Dekanaten junge Menschen gibt, die mit ihren Familien jeden Cent umdrehen müssen. Gerade die derzeitige Energiekrise verschärft für viele die Situation. Wir denken aber auch an die Kinder und Jugendlichen, die aus Krisen- und Kriegsgebieten kommen und sich über jede Zuwendung freuen und diese gut gebrauchen können.

Die Stiftung stellt dazu ein Förderprogramm bereit!  
 

Zuschusszweck

Die Stiftung Evangelische Jugendarbeit in Bayern stellt eine Fördersumme zur Verfügung, um Veranstaltungen und Initiativen der Evangelischen Jugend in Bayern zu fördern, deren Umsetzung durch die Auswirkungen der Energiekrise erschwert sind. Dabei sollen insbesondere Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, die z. B. aus finanziellen Gründen oder durch ihre Flucht aus Krisengebieten, Benachteiligungen erfahren. Das Ziel ist es, die Teilnahme an Angeboten der Evangelischen Jugend ALLEN jungen Menschen zu ermöglichen.
Die Stiftung unterstützt unbürokratisch mit bis zu 500 EUR pro Antragsstellung.
 

Wir fördern

Kreative Aktionen, Begegnungen oder Projekte der Evangelischen Jugend in Bayern, um Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, daran teilzunehmen, auch wenn sie sozial und finanziell benachteiligt sind oder Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrungen. Das können Advents- und Weihnachtsaktionen sein, Teilnahmebeiträge für Winterfreizeiten, Besuche bei Tafeln oder in Asylunterkünften. Der Schwerpunkt liegt auf gemeinschaftsstiftende Veranstaltungen und Begegnungen junger Menschen.
 

Antragsberechtigt

  • Träger, Gruppen und Einrichtungen der Evangelischen Jugend in Bayern
  • Eine Beantragung durch und eine Auszahlung an Privatpersonen ist nicht möglich.
  • Die Förderung pro Projekt ist nur einmal möglich.
     

Beantragung

  • Der Antrag ist vor Maßnahmenbeginn an die Stiftung Evangelische Jugendarbeit in Bayern zu stellen (Antragsformular). Eine Förderung durch das Sonderprogramm kann bis maximal 20. März 2023 erfolgen.
  • Mit dem Antrag müssen stichpunktartig Inhalt, Verlauf und Ziele beschrieben werden.
  • Die zu erwartenden Gesamtkosten sowie die Höhe des benötigten Zuschusses müssen aufgeführt werden.
  • Nach der Antragstellung wird eine Förderzusage über den Zuschussbetrag erteilt.
  • Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung und auf eine bestimmte Förderhöhe.
  • Die Förderung durch die Stiftung Evang. Jugendarbeit in Bayern wird öffentlichkeitswirksam (z. B. in Social Media) kommuniziert.
     

Verwendungsnachweis

  • Sechs Wochen nach der Durchführung des Projektes muss ein Verwendungsnachweis mit Kurzbericht und Aufstellung der Ausgaben und Einnahmen erstellt werden.
  • Die Belege müssen von Zuschussempfänger mindestens 3 Jahre aufbewahrt werden und im Falle einer Prüfung durch den Zuschussgeber vorgelegt werden können.
  • Bei einer nicht ordnungsgemäßen Durchführung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Belegführung  ist der Zuschussgeber berechtigt, den Förderbetrag zurückzufordern

 

Nürnberg, 16. Nov. 2022
Stiftung Evangelische Jugendarbeit in Bayern

Kontakt: Christina Frey-Scholz;  stiftung[at]ejb.de  www.stiftung.ejb.de