Neue "Bewirtungspraxis“ für aus öffentlichen Mitteln finanzierten Maßnahmen

Bei der Planung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen, die durch öffentliche Gelder finanziert werden, sind die Träger verpflichtet, sparsam mit den ihnen zur Verfügung gestellten Mitteln umzugehen und Ausgaben stets auf
Notwendigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu überprüfen. Aus diesem Grund sind Ausgaben für die Bewirtung von Gästen oder bei internen Gesprächen nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig.  

Bitte beachtet die Verfahrensrichtlinie "Bewirtungspraxis bei Zuwendungsempfängern".