Neue Richtlinien für AEJ & JBM

Seit dem 1. Okt. 2022 gibt es neue BJR-Richtlinien für die Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher und für Jugendbildungsmaßnahmen. Alle Änderungen haben wir hier zusammengefasst.

Bitte beachtet, dass für alle Maßnahmen, die ab dem 1. Oktober stattfinden, neue Formulare und Beleglisten gelten. Ihr findet diese unter https://www.ejb.de/was-wir-bieten/zuschuesse-und-versicherungen/.

Die „alten“ Formulare und Beleglisten werden bis zum 1. Dezember auch noch zur Verfügung stehen. Sie sind gesondert gekennzeichnet.

Für alle Maßnahmen, die nach den neuen Richtlinien bezuschusst werden, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

  • Antragsformular
  • TN-Listen
  • Beleglisten
  • Kopie der Stundenzettel für freiwillige Arbeitsleistungen (wenn angegeben)
  • Ausschreibung
  • Bericht (hier auch die Vor- und Nachbereitungstreffen mit Datum und Zielsetzung, wenn zuschussfähige Kosten angegeben werden)

Alle Unterlagen auf unserer Webseite sind den neuen Richtlinien entsprechend angepasst.

Solltet Ihr Fragen haben, könnt Ihr Euch gerne melden.

Andrea Paul, Sachbearbeitung JBM, paul[at]ejb.de, 0911 4304-244
Ute Markel, Sachbearbeitung AEJ, markel[at]ejb.de, 09114304-257