FAQ zur Ehrensynode

Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Kampagne und die Wahlen. Solltest du weitere Fragen haben, wende dich bitte an ejb.presse[at]elkb.de

Wer oder was ist die Landessynode?

Die Landessynode ist das Kirchenparlament der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Allerdings bedeutet Synode auch „gemeinsamer Weg“, das zeigt sich in der Arbeitsweise des Gremiums dadurch, dass Beratungen und Beschlüsse als Konsens und weniger durch Mehrheit wie in einem staatlichen Parlament gefasst werden. Die Landessynode entscheidet über grundlegende Fragen des kirchlichen Lebens, erlässt Kirchengesetze, beschließt den Haushalt und wählt die Kirchenleitung. Die Synode repräsentiert die Vielfalt der Kirche und setzt sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern aus ganz Bayern zusammen.

Wie setzt sich die Landessynode zusammen?

Die Landessynode besteht aus 108 Mitgliedern:

  • 89 werden durch Wahl bestimmt (davon mindestens 60 Nichtordinierte/Laien, 29 Ordinierte, darunter mindestens 10 Dekan:innen/Dekane)
  • 13 Mitglieder werden berufen
  • Je ein:e Vertreter:in der drei theologischen Fakultäten in Bayern
  • Drei Jugendsynodale, gewählt vom Landesjugendkonvent

Wie läuft die Arbeit in der Landessynode ab?

Die Synode tagt in der Regel zweimal jährlich in Präsenzform. (Weitere) Sitzungen können auch digital oder hybrid stattfinden. Die Synodalen beraten und beschließen über Gesetze, Anträge und kirchliche Themen. Die Arbeit erfolgt in Ausschüssen und im Plenum. Die Sitzungen sind öffentlich und werden oft live übertragen.

Wie viel Zeit muss ich als Synodale:r investieren?

Du solltest mit zwei mehrtägigen Tagungen pro Jahr rechnen. Zusätzlich kommt die Mitarbeit in einem oder mehreren Ausschüssen hinzu, deren Sitzungen und Vorbereitungen ebenfalls Zeit beanspruchen. Für die inhaltliche Vorbereitung auf die Tagungen und Ausschussarbeit ist ein gewisser Zeitaufwand nötig, damit du dich aktiv einbringen kannst.

Welche Rechte und Pflichten haben Synodale?

Synodale vertreten die Interessen ihrer Region und der Gesamt­kirche, nehmen an Sitzungen teil, arbeiten in Ausschüssen mit und stimmen über Gesetze und Anträge ab. Sie sind zur Verschwiegenheit über vertrauliche Inhalte verpflichtet und können Anträge einbringen.

Wer darf kandidieren?

Kandidieren können grundsätzlich alle wählbaren Kirchenmitglieder der ELKB. Die Vorschläge erfolgen über die Kirchenvorstände, Dekanatsausschüsse und Wahlkreisausschüsse. Auch Mitglieder der Wahlgremien selbst können vorgeschlagen werden, müssen dann aber bei Beratung und Abstimmung über die eigene Person ausscheiden.

Wie sind die Voraussetzungen für eine Kandidatur?

Die Voraussetzungen zur Kandidatur für die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ergeben sich aus dem Landessynodalwahlgesetz (LSWG) und den Ausführungsbestimmungen. Für junge Menschen, insbesondere im Rahmen der Kampagne #ehrensynode, gelten die folgenden allgemeinen Voraussetzungen:

  • Kirchenmitgliedschaft: Du musst Mitglied einer Kirchengemeinde in dem Wahlkreis sein, in dem du kandidieren möchtest.
  • Mindestalter: Du musst am Wahltag (7. Dezember 2025) mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Persönliche Eignung: Du musst bereit sein, dein Amt im Gehorsam gegen Gottes Wort und gemäß der kirchlichen Ordnung auszuüben. Du darfst nicht durch ein kirchliches oder staatliches Verfahren von kirchlichen Ämtern ausgeschlossen sein.
  • Formale Nominierung: Deine Kandidatur muss über einen Wahlvorschlag im jeweiligen Wahlkreis erfolgen, entweder durch Beschluss des jeweiligen Wahlkreisausschusses oder durch Unterstützung von mindestens 40 wahlberechtigten Personen deines Wahlkreises (siehe §7 Abs. 6 LSWG).
  • Zustimmung zur Kandidatur: Du musst schriftlich erklären, dass du bereit bist, zu kandidieren und bei Wahl das Amt im Sinne der kirchlichen Ordnung zu übernehmen.

Wie läuft die Wahl ab?

Die Wahl findet alle sechs Jahre am 2. Adventssonntag statt (nächster Termin: 7. Dezember 2025). Die Wahl ist mittelbar: Die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände wählen die Synodalen. Es gibt eine Briefwahl. Die Berufung weiterer Mitglieder erfolgt nach der Wahl durch den Landessynodalausschuss und den Landeskirchenrat.

Wie werden Kandidat:innen vorgeschlagen?

  • Die Wahlkreisausschüsse fordern die Dekanatsausschüsse auf, Vorschläge zu machen.
  • Die Dekanatsausschüsse können Vorschläge der Kirchenvorstände einholen.
  • Kirchenvorstände können auch direkt Vorschläge einreichen.
  • Nach der Veröffentlichung des vorläufigen Wahlvorschlags gibt es eine Frist zur Nachbenennung weiterer Kandidierender.

Wie ist der Zeitplan für die Wahl 2025?

  • Mai 2025: Konstituierung der Wahlkreisausschüsse, Aufforderung zur Benennung von Kandierenden
  • Juni 2025: Abgabe der Vorschläge, Erstellung des vorläufigen Wahlvorschlags
  • September 2025: Veröffentlichung der vorläufigen Wahlvorschläge, Nachbenennungsfrist
  • Oktober 2025: Bekanntgabe der endgültigen Wahlvorschläge
  • Oktober/November 2025: Regionale Vorstellungen der Kandidierenden
  • Mitte November 2025: Versand der Briefwahlunterlagen
  • 7. Dezember 2025: Wahltag und Auszählung

Muss ich Theologie studiert haben, um kandidieren zu können?

Nein, ein Theologiestudium ist keine Voraussetzung. Viele Synodale sind Laien, also Nicht-Pfarrer:innen. Besonders junge Menschen und engagierte Ehrenamtliche sind ausdrücklich willkommen.

Kann ich auch kandidieren, wenn ich noch wenig Erfahrung in der Kirche habe?

Ja! Auch Menschen mit wenig kirchlicher Erfahrung können kandidieren. Neue Perspektiven und frische Ideen sind ausdrücklich erwünscht.

Bekomme ich eine Aufwandsentschädigung?

Ja, Fahrtkosten und Übernachtungen werden übernommen. Es gibt außerdem ein Tagegeld. Wer wegen der Synodenarbeit einen Verdienstausfall hat (z.B. Selbstständige), erhält eine Entschädigung von pauschal 25 Euro pro Tag oder nach Verdienstausfallbescheinigung.

Wie werde ich auf meine Rolle als Synodale:r vorbereitet?

Neue Synodale erhalten Einführungen und Briefings. Die EJB bietet Begleitung und Austauschmöglichkeiten, besonders für junge Synodale. Es gibt Vernetzungsangebote, damit du dich mit anderen austauschen und Fragen klären kannst. Im Februar 2026 findet eine Einführungsveranstaltung für die neu gewählte Synode in der Evangelischen Akademie in Tutzing statt.

Was sind typische Themen, die in der Landessynode behandelt werden?

Die Synode beschäftigt sich mit einer breiten Palette an Themen, z.B. Klima- und Umweltschutz, Digitalisierung, Finanzen der Kirche, theologische Fragen, Partizipation, gesellschaftliche Entwicklungen und Bildung sowie dienstrechtliche Fragestellungen und Gesetzgebungsverfahren.

Was ist der Unterschied zwischen ordinierten und nichtordinierten Synodalen?

Ordiniert sind Pfarrer:innen, also Menschen im kirchlichen Amt. Nichtordinierte sind Laien, das heißt engagierte Gemeindemitglieder ohne Ordination – sie kommen aus unterschiedlichen Berufen und bringen vielfältige Perspektiven ein.

Was sind Ausschüsse und welche gibt es?

Ausschüsse sind feste Arbeitsgruppen innerhalb der Landessynode, die bestimmte Themenfelder kontinuierlich bearbeiten und Entscheidungen für das Plenum vorbereiten. Sie tagen regelmäßig, beraten Gesetzesvorlagen, Anträge und Eingaben und bringen ihre Ergebnisse in die Synode ein. Die wichtigsten Ausschüsse sind:

  • Finanzausschuss: Berät den Haushalt und finanzielle Fragen.
  • Organisationsausschuss: Entscheidet über Pfarrstellen und kirchliche Einrichtungen.
  • Rechts- und Verfassungsausschuss: Befasst sich mit rechtlichen und verfassungsrechtlichen Fragen.
  • Ausschuss für Grundfragen des kirchlichen Lebens: Diskutiert grundlegende Themen des kirchlichen Zusammenlebens und theologischen Fragestellungen.
  • Ausschuss für Gesellschaft und Diakonie: Beschäftigt sich mit gesellschaftlichen und diakonischen Anliegen.
  • Ausschuss für Bildung, Erziehung und Jugend: Thematisiert Bildung, Jugendarbeit und Erziehung.
  • Ausschuss für Ökumene, Mission und Dialog: Fördert den ökumenischen und interreligiösen Dialog.
  • Vertrauensausschuss: Bereitet Wahlen innerhalb der Synode vor.
  • Rechnungsprüfungsausschuss: Prüft die Finanzen der Landeskirche.

Welche Rolle spielen die Arbeitskreise?

Arbeitskreise sind offene Diskussionsforen ohne feste Mitgliedschaft. Sie dienen dem Austausch, der Meinungsbildung und der Vernetzung. Sie sind keine offiziellen Gremien, sondern bieten Raum für informelle Beratung und Diskussion, auch außerhalb der offiziellen Tagesordnung. Die drei aktuellen Arbeitskreise sind:

  • Offene Kirche: steht für eine moderne, zukunftsorientierte und fröhliche Kirche, egal an welchem Ort
  • Gemeinde unterwegs: besteht seit 1971, vertritt ein weites Spektrum von spirituellen Prägungen der Landeskirche
  • Dritter Arbeitskreis: steht für das orientierende Gespräch und haben das Grundsätzliche im Blick

Jeder Arbeitskreis steht für eine bestimmte Grundorientierung, versteht sich aber nicht als Fraktion. Alle Mitglieder der Landessynode können jederzeit teilnehmen, die Treffen finden meist während der Tagungen statt.

Wie kann ich mich weiter informieren oder beteiligen?

Informationen gibt es auf der Website der Landessynode unter https://landessynode.bayern-evangelisch.de. Interessierte können sich an ihren Kirchenvorstand wenden, um sich als Kandidat:in vorschlagen zu lassen oder sich über das Verfahren zu informieren.