Auf dieser Seite beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die Kampagne und die Wahlen. Solltest du weitere Fragen haben, wende dich bitte an ejb.presse[at]elkb.de.
Die Landessynode ist das Kirchenparlament der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Allerdings bedeutet Synode auch „gemeinsamer Weg“, das zeigt sich in der Arbeitsweise des Gremiums dadurch, dass Beratungen und Beschlüsse als Konsens und weniger durch Mehrheit wie in einem staatlichen Parlament gefasst werden. Die Landessynode entscheidet über grundlegende Fragen des kirchlichen Lebens, erlässt Kirchengesetze, beschließt den Haushalt und wählt die Kirchenleitung. Die Synode repräsentiert die Vielfalt der Kirche und setzt sich aus gewählten und berufenen Mitgliedern aus ganz Bayern zusammen.
Die Landessynode besteht aus 108 Mitgliedern:
Die Synode tagt in der Regel zweimal jährlich in Präsenzform. (Weitere) Sitzungen können auch digital oder hybrid stattfinden. Die Synodalen beraten und beschließen über Gesetze, Anträge und kirchliche Themen. Die Arbeit erfolgt in Ausschüssen und im Plenum. Die Sitzungen sind öffentlich und werden oft live übertragen.
Du solltest mit zwei mehrtägigen Tagungen pro Jahr rechnen. Zusätzlich kommt die Mitarbeit in einem oder mehreren Ausschüssen hinzu, deren Sitzungen und Vorbereitungen ebenfalls Zeit beanspruchen. Für die inhaltliche Vorbereitung auf die Tagungen und Ausschussarbeit ist ein gewisser Zeitaufwand nötig, damit du dich aktiv einbringen kannst.
Synodale vertreten die Interessen ihrer Region und der Gesamtkirche, nehmen an Sitzungen teil, arbeiten in Ausschüssen mit und stimmen über Gesetze und Anträge ab. Sie sind zur Verschwiegenheit über vertrauliche Inhalte verpflichtet und können Anträge einbringen.
Kandidieren können grundsätzlich alle wählbaren Kirchenmitglieder der ELKB. Die Vorschläge erfolgen über die Kirchenvorstände, Dekanatsausschüsse und Wahlkreisausschüsse. Auch Mitglieder der Wahlgremien selbst können vorgeschlagen werden, müssen dann aber bei Beratung und Abstimmung über die eigene Person ausscheiden.
Die Voraussetzungen zur Kandidatur für die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) ergeben sich aus dem Landessynodalwahlgesetz (LSWG) und den Ausführungsbestimmungen. Für junge Menschen, insbesondere im Rahmen der Kampagne #ehrensynode, gelten die folgenden allgemeinen Voraussetzungen:
Die Wahl findet alle sechs Jahre am 2. Adventssonntag statt (nächster Termin: 7. Dezember 2025). Die Wahl ist mittelbar: Die stimmberechtigten Mitglieder der Kirchenvorstände wählen die Synodalen. Es gibt eine Briefwahl. Die Berufung weiterer Mitglieder erfolgt nach der Wahl durch den Landessynodalausschuss und den Landeskirchenrat.
Nein, ein Theologiestudium ist keine Voraussetzung. Viele Synodale sind Laien, also Nicht-Pfarrer:innen. Besonders junge Menschen und engagierte Ehrenamtliche sind ausdrücklich willkommen.
Ja! Auch Menschen mit wenig kirchlicher Erfahrung können kandidieren. Neue Perspektiven und frische Ideen sind ausdrücklich erwünscht.
Ja, Fahrtkosten und Übernachtungen werden übernommen. Es gibt außerdem ein Tagegeld. Wer wegen der Synodenarbeit einen Verdienstausfall hat (z.B. Selbstständige), erhält eine Entschädigung von pauschal 25 Euro pro Tag oder nach Verdienstausfallbescheinigung.
Neue Synodale erhalten Einführungen und Briefings. Die EJB bietet Begleitung und Austauschmöglichkeiten, besonders für junge Synodale. Es gibt Vernetzungsangebote, damit du dich mit anderen austauschen und Fragen klären kannst. Im Februar 2026 findet eine Einführungsveranstaltung für die neu gewählte Synode in der Evangelischen Akademie in Tutzing statt.
Die Synode beschäftigt sich mit einer breiten Palette an Themen, z.B. Klima- und Umweltschutz, Digitalisierung, Finanzen der Kirche, theologische Fragen, Partizipation, gesellschaftliche Entwicklungen und Bildung sowie dienstrechtliche Fragestellungen und Gesetzgebungsverfahren.
Ordiniert sind Pfarrer:innen, also Menschen im kirchlichen Amt. Nichtordinierte sind Laien, das heißt engagierte Gemeindemitglieder ohne Ordination – sie kommen aus unterschiedlichen Berufen und bringen vielfältige Perspektiven ein.
Ausschüsse sind feste Arbeitsgruppen innerhalb der Landessynode, die bestimmte Themenfelder kontinuierlich bearbeiten und Entscheidungen für das Plenum vorbereiten. Sie tagen regelmäßig, beraten Gesetzesvorlagen, Anträge und Eingaben und bringen ihre Ergebnisse in die Synode ein. Die wichtigsten Ausschüsse sind:
Arbeitskreise sind offene Diskussionsforen ohne feste Mitgliedschaft. Sie dienen dem Austausch, der Meinungsbildung und der Vernetzung. Sie sind keine offiziellen Gremien, sondern bieten Raum für informelle Beratung und Diskussion, auch außerhalb der offiziellen Tagesordnung. Die drei aktuellen Arbeitskreise sind:
Jeder Arbeitskreis steht für eine bestimmte Grundorientierung, versteht sich aber nicht als Fraktion. Alle Mitglieder der Landessynode können jederzeit teilnehmen, die Treffen finden meist während der Tagungen statt.
Informationen gibt es auf der Website der Landessynode unter https://landessynode.bayern-evangelisch.de. Interessierte können sich an ihren Kirchenvorstand wenden, um sich als Kandidat:in vorschlagen zu lassen oder sich über das Verfahren zu informieren.