Onboarding Jugendarbeit

Schön, dass Du mit und für junge Menschen arbeitest. Herzlich Willkommen!

Die Einarbeitung ist eine wichtige Phase. Natürlich gibt es Einiges, was nur vor Ort (z.B. Dekanat, Geschäftsstelle) zu klären geht. Wir, die Referent:innen für evangelische Jugendarbeit unterstützen dich bei deiner Arbeit vor Ort. Du kannst uns jederzeit anschreiben oder anrufen. Gerade in der Anfangszeit wollen wir dir das Leben leichter machen.

Viele fachliche Tipps und hilfreiche Infos bündeln wir auf dieser Onboarding-Seite. Einfach auf die jeweilige Überschrift klicken…

Dein:e persönliche:r Ansprechpartner:in

Du hast eine:n persönliche:n Ansprechpartner:in für die fachliche Begleitung. Du kannst jederzeit telefonisch oder per Mail deine Fragen rund um die Kinder- und Jugendarbeit stellen. Gerne kommt er/sie auch persönlich zu einem Gespräch bei dir vor Ort vorbei.

Ansprechpartner:in

Für...

Horst Ackermann
0173 5873875
horst.ackermann[at]elkb.de
 

Oberfranken (Kirchenkreis Bayreuth)

Dekanatsbezirke: Bamberg, Bayreuth-Bad Berneck, Coburg, Selb & Wunsiedel, Forchheim, Hof, Kronach-Ludwigstadt, Kulmbach, Michelau, Münchberg, Naila, Pegnitz, Thurnau

Sabine Otterstätter-Schmidt
0162 4682970
sabine.otterstaetter-schmidt[at]elkb.de
 

Unterfranken (Kirchenkreis Ansbach-Würzburg-Nord)

Dekanatsbezirke: Aschaffenburg, Bad Neustadt/Saale, Kitzingen, Lohr, Markt Einersheim & Castell, Rügheim, Schweinfurt, Würzburg

Thomas Ortlepp
0172 7667298
thomas.ortlepp[at]elkb.de

Mittelfranken West (Kirchenkreis Ansbach-Würzburg-Süd)

Dekanatsbezirke: Ansbach, Bad Windsheim, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Wassertrüdingen, Gunzenhausen, Heidenheim, Leutershausen, Rothenburg, Uffenheim

Sebastian Heilmann
0171 2919340
sebastian.heilmann[at]elkb.de

Mittelfranken Ost (Kirchenkreis Nürnberg)

Dekanatsbezirke: Altdorf, Erlangen, Fürth, Gräfenberg, Hersbruck, Neustadt/Aisch, Nürnberg, Schwabach, Pappenheim, Weißenburg

Mitgliederverbände der ejb: CJB, CVJM, EC, EJSA, ELJ, VCP

N.N.

Niederbayern & Oberpfalz (Kirchenkreis Regensburg)

Dekanatsbezirke: Regensburg, Cham-Sulzbach-Weiden, Passau, Landshut, Neumarkt

Axel Pfeiffer
0172 7668361
axel.pfeiffer[at]elkb.de

Oberbayern (Kirchenkreis München)

Dekanatsbezirke: Bad Tölz, Freising, Fürstenfeldbruck, Ingolstadt, München, Rosenheim, Traunstein, Weilheim

Benjamin Greim
0174 1600469
benjamin.greim[at]elkb.de

Schwaben (Kirchenkreis Augsburg)

Dekanatsbezirke: Augsburg, Donau-Ries, Kempten, Memmingen, Neu-Ulm

Checklisten zur Einarbeitung

Die konkrete Einarbeitung kann nur vor Ort passieren. Damit das auch gelingt, haben wir für dich eine Checkliste erstellt, die dir den Start erleichtern kann. Denn nicht immer haben Dienststellen alle Informationen direkt bei der Hand. Die Checkliste ist eine Unterstützung, die ersten Wochen gut zu strukturieren.

Checkliste zur Einarbeitung

Begleitung bei der Einarbeitung

Damit du gut im Arbeitsfeld Jugendarbeit ankommst, bieten wir dir regelmäßige Online-Treffen („Onboarding-Talk“). In diesem kannst Du aktuelle Fragen und Anliegen einbringen und dich mit Kolleg:innen austauschen. Die Termine bekommst du von deiner:m persönlichen Ansprechpartner:in oder in der Terminübersicht der ejb.

Dienstanweisung/Dienstordnung

Wir empfehlen die Dienstanweisung bzw. Dienstordnung nach ca. 3-6 Monaten im Dienst gemeinsam mit der Dienststelle zu erarbeiten und bieten dazu unsere Beratung an.
Für Jugendreferent:innen gibt es eine Rahmendienstanweisung. Diese befindet sich in der Rechtssammlung (RS) der Evang.-Luth. Kirche in Bayern unter der Nummer RS 688.
Im Dokument “FAQ” zur Dienstordnung findest du die Antworten auf häufig gestellte Fragen.

FAQ Dienstordnung Dienstanweisung
 

Muster Dienstanweisung Referent:innen

 

 

Arbeitszeitregelung und Arbeitszeiterfassung (Diensttagebuch)

Hierzu bietet die Rahmendienstanweisung die Formulierung „Die Arbeitszeit richtet sich nach den geltenden Bestimmungen, sie kann jedoch nur in gegenseitigem Vertrauen geregelt werden.“ Das bedeutet, dass dies vor Ort in Absprache mit den Vorgesetzten und den Kolleg:innen vereinbart werden muss. Auch hierzu stehen wir zur Beratung zur Verfügung.

Derzeit beträgt für Vollzeitstellen die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden.
Bei Diakon:innen beträgt sie 42 Wochenstunden (40 Wochenstunden + 2 diakonische Mehrarbeitsstunden).

Bei Unklarheiten oder Konflikten rund um Arbeitszeiten kann eine Dienstvereinbarung unter Mitwirkung der MAV mit der Dienststelle erstellt werden. Bezüglich der geltenden Arbeitszeitregelungen kann man sich an den Empfehlungen des Verbands kirchlicher Mitarbeitender orientieren.
Grundlagen zur Arbeitszeit in der Jugendarbeit (vkm)

Mit den folgenden Excel Dokumenten kann die Arbeitszeit erfasst werden (Stundenbuch / Diensttagebuch). In der „einfachen“ Variante werden nur die Stunden erfasst und automatisch abgerechnet. In der „komplexen“ Variante können Stunden einzelnen Projekten/Arbeitsbereichen zugeordnet werden.

 

Dienst-und Fachaufsicht

Dienstaufsicht betrifft alles Arbeitsrechtliche (wie z.B. Urlaub, Krank­schreibung, Ar­beitszeit, Eingruppierung) der kirchlichen Mitarbeitenden. Fachaufsicht betrifft die inhaltlichen Angelegenheiten der evange­lischen Jugendarbeit.

In der Evang.-Luth. Kirche in Bayern besteht bisher die Regelung, dass beides grundsätzlich nicht zu trennen ist und beide Aufgaben im Regelfall dem:r Dekan:in zugeordnet sind. Nur in begründeten Einzelfällen liegt die Dienst- und Fachaufsicht bei einer eigenen Dienststellenleitung oder bei dem:r Gemeindepfarrer:in.

Unsere Satzung: FAQ zur Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern

In der “Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern” (OEJ) sind die Rahmenbedingungen der Arbeit beschrieben. Die OEJ ist Teil der Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und ist verbindlich für unsere gemeindliche und verbandliche Arbeit. Du kannst sie dir hier herunterladen. Außerdem haben wir umfangreiche Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zusammengestellt, damit du vor Ort eine größtmögliche Sicherheit in der Arbeit hast: https://www.ejb.de/faq-oej/

Wo bekomme ich Vernetzung mit anderen Kolleg:innen? (Die Landeskonferenz)

Im Bezirk/Kirchenkreis finden regelmäßige Austauschtreffen aller Jugendarbeiter:innen statt. Die Termine bekommst du von deinem:r Ansprechpartner:in.

Eines der wichtigsten Treffen der Jugendreferent:innen und Jugendpfarrer:innen ist die gemeinsame Landeskonferenz – immer in der Woche nach den Faschingsferien von Montag bis Donnerstag in Pappenheim.

Die Konferenz dient dem Erfahrungsaustausch, der Fortbildung und der Vertretung berufsspezifischer Interessen. Sie nimmt die Interessen ihrer Mitglieder in Gremien der Evang. Jugend in Bayern sowie in der Öffentlichkeit war. Sie entwickelt zu­sammen mit dem Amt für evangelische Jugendarbeit Zielvorstellungen für die evangelische Jugendarbeit. (vgl. OEJ Nr. 25.1)

Alle hauptberuflichen Jugendreferent:innen gehören der Konferenz „automatisch“ an. Alle Nebenberuflichen (z.B. Teildienst in Kombination mit Unterricht), die mit mehr als der Hälfte ihrer Arbeitszeit im Arbeitsfeld evangelischer Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, können auf Antrag Mitglied werden. Dazu genügt eine kurze Mail an das Konferenzteam Geschäftsführung (Dazu genügt eine kurze E-Mail an Daniela Heller: Daniela.Heller[at]elkb.de).

Infos zur Landeskonferenz

Verpflichtendes Grundlagenseminar

Alle Dekanatsjugendreferent:innen müssen in den ersten zwei Jahren nach Beginn der Stelle am Grundlagenseminar https://www.ejb.de/termine/grundlagenseminar/ teilnehmen.

Alle anderen Jugendreferent:innen (z.B. in Gemeinden oder Regionen) können am Grundlagenseminar teilnehmen. Außerdem gibt es für sie die Fortbildung “Jugendarbeit in Gemeinde und Region”.

Leitfaden zur Arbeit als Dekanatsjugendpfarrer:in

Vielen Dank, dass Sie die wichtige Funktion des Dekanatsjugendpfarrers bzw. der Dekanatsjugendpfarrerin übernommen haben. Dieser Leitfaden gibt eine erste Orientierung über Rolle und Aufgaben von Dekanatsjugendpfarrer:innen und informiert über Unterstützungsangebote des Amts für Jugendarbeit. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, sich an ihre/n Kirchenkreisbeauftrage/n oder den Landesjugendpfarrer zu wenden.

1. Rolle der/s Dekanatsjugendpfarrer:in

Als Dekanatsjugendpfarrer:in fördern sie Kinder- und Jugendarbeit auf Dekanatsebene. Darüber hinaus können sie dazu beitragen, dass das, was auf Gemeinde-, Dekanats- oder Landesebene im Feld der Jugendarbeit Gestalt gewinnt, für die jeweils anderen Arbeitsebenen fruchtbar wird.

Die Rolle als Dekanatsjugendpfarrer:in will zuallererst als partnerschaftliches Gegenüber zu den Jugendlichen verstanden werden. Dies gilt ebenso gegenüber den hauptberuflichen Mitarbeitenden in der Jugendarbeit (z.B. den Dekanatsjugendreferent:innen). Denn die Dekan:innen, nicht die Dekanatsjugendpfarrer:innen sind Dienstvorgesetzte der Hauptberuflichen.

Dabei soll der/die Dekakanatsjugendpfarrer:in von den jungen Menschen v.a. in der Rolle als geistliche/seelsorgerliche Begleitung wahrgenommen werden, der/die auch immer wieder theologische und spirituelle Impulse setzt.

Wichtig ist die Funktion als eine Art Scharnier oder Brücke von Kinder- und Jugendarbeit zu anderen Arbeitsbereichen im Dekanatsbezirk (z.B. Konfiarbeit, Kindergottesdienst, Familienarbeit, Diakonie). Bei der Brückenfunktion ins Pfarrkapitel geht es um die Erhaltung des Informationsflusses für den Bereich der Kinder- und Jugendarbeit hinsichtlich

  • Erhaltung und Stärkung der Arbeitsmöglichkeiten (Finanzen, Struktur, Ausstattung, öffentliche Wahrnehmung) aller Arbeitsformen der Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat, in Ergänzung zum/r Dekanatsjugendreferent:in
  • aktuellen inhaltlichen Informationen über die Dekanatsjugendarbeit bzw. zur EJB insgesamt
  • der Weitergabe von Informationen zu Jubilate-Kollekte und Jugendsammlung 
  • der Einladung zur Mitarbeit anderer Kolleg:innen im Bereich der Jugendarbeit

 

2. Grundaufgaben der/s Dekanatsjugendpfarrer:in

Der/die Dekanatsjugendpfarrer:in als Teil des Teams Jugendarbeit im Dekanat

Hier werden Absprachen mit dem/der Dekanatsjugendreferent:in über Arbeit und Aufwand der eigenen Arbeit (die eigenen Kapazitäten sind realistisch einzuschätzen) getroffen. Insbesondere sollte geklärt werden, ob und wie sich der/die Dekanatsjugendpfarrer:in an der Darstellung der Dekanatsjugendarbeit beteiligt. Dies gilt v.a. für regelmäßige Berichte über die Dekanatsjugendarbeit, die im Dekanatsausschuss und Pfarrkapitel erfolgen sollten.

Der/die Dekanatsjugendpfarrer:in als Teil der Jugendgremien

  • Teilnahme und Mitarbeit in der Dekanatsjugendkammer
  • Teilnahme am Dekanatsjugendkonvent
  • Teilnahme an der jährlich stattfindenden Landeskonferenz der Hauptberuflichen und Dekanatsjugendpfarrer:innen in der Jugendarbeit (immer in der Woche nach den Faschingsferien)

Die Teilnahme an den Gremien setzt eine Kenntnis der Struktur evangelischer Jugendarbeit (Ordnung der evangelischen Jugend, OEJ) voraus. Darüber hinaus ist die Kenntnis der politischen Strukturen der Jugendarbeit (v.a. Kreis- bzw. Stadtjugendring und Jugendhilfeausschuss) von Bedeutung. Ein/e Dekanatsjugendpfarrer:in kann die Vertretung z.B. in einer Kirchenkreiskonferenz oder der Kreisjugendringvollversammlung wahrnehmen, wenn die Dekanatsjugendkammer die Delegation dafür ausspricht.

Der/die Dekanatsjugendpfarrer:in in der praktischen Jugendarbeit

Empfohlen wird die Mitwirkung bei einer Angebotsform der evangelischen Jugendarbeit, wie z.B. bei einer Freizeit, einem Grundkurs oder einer Gottesdienstreihe.

3. Angebote des Amts für Jugendarbeit zur Unterstützung der Arbeit

  • Neue Dekanatsjugendpfarrer:innen werden im ersten ¾ Jahr für ein Erstgespräch kontaktiert (vor Ort oder per Videokonferenz). Ein/e Mitarbeitende:r des AfJ wird diesbezüglich Kontakt aufnehmen.
  • Im Sommer jedes Jahres wird ein Videokonferenz-Treffen zum kollegialen Austausch und zu bestimmten Themen angeboten
  • Alle Dekanatsjugendpfarrer:innen werden zu den Netzwerktreffen der Hauptberuflichen in der Jugendarbeit im Kirchenkreis eingeladen.
  • Dekanatsjugendreferent:innen werden im Grundlagensseminar über die Rolle und Funktion des/der Dekanatsjugendpfarrer:in informiert.
  • Weitere Angebote des Amtes für Jugendarbeit hinsichtlich Beratung, Fortbildung und Materialien zur Kinder- und Jugendarbeit stehen selbstverständlich auch allen Dekanatsjugendpfarrer:innen offen.
  • Weitere wichtige Grundlageninfos finden Sie unter www.ejb.de/onboarding


Für Ihre Arbeit als Dekanatsjugendpfarrer:in wünschen wir Ihnen von Herzen Gottes Segen und viel Freude. Wir freuen uns auf ein persönliches Kennenlernen!

Fortbildungen für deinen Dienst

Dir stehen Fortbildungen für den Dienst zu. Über den/die Fortbildungsreferent:in können Infos speziell zu Fort- und Weiterbildungen, zum Antragsverfahren und zu möglichen Zuschüssen eingeholt werden.  

Für Berufsanfänger:innen gelten in den ersten drei Jahren die Fortbildungsordnungen FEB, FRED, FED, FEA. Bitte informiere dich bei den zuständigen Referent:innen dieser Programme über die Antragswege.

Tipp: Mache dich relativ zügig an die eigene Fortbildungsplanung, denn diese Termine sonst später nur schwer im Kalender unterzubringen.

Wie bekomme ich Supervision und Coaching?

Alle Jugendreferent:innen haben jährlich das Recht auf (Einzel-)Supervision bzw. Coaching. Die Landeskirche erstattet bis zu 100% der Kosten.

  • Teilnehmer:innen von FEB, FED, FRED oder FEA wenden sich bitte an den:die jeweilige:n Fortbildungsreferent:in. Die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag zu 100% erstattet.
  • Alle anderen Kolleg:innen bekommen 70% Erstattung für Einzelsupervision bzw. Coaching. Supervision / Mediation für Teams wird zu 100% bezuschusst.

Die Formulare und Informationen zur Beantragung befinden sich im Intranet der ELKB (Abt. F3.2).

Prävention, Schutzkonzepte und sexuelle Bildung

Fragen zu Prävention (u.a. Erstellung von Schutzkonzepten), Intervention und institutioneller Aufarbeitung beantwortet die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de

Die EJ Bayern bietet darüber hinaus speziell für die Jugendarbeit Fortbildungen, ein Rahmenschutzkonzept, Vorlagen, Informationen zu Führungszeugnissen, Krisenpläne und den Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden. All dies findest du auf der Seite https://www.ejb.de/was-wir-machen/praevention-von-sexualisierter-gewalt/

Im Zusammenhang mit Prävention tauchen oft allgemeine Fragen zu sexueller Bildung und rechtlichen Grundlagen auf – ebenso halten sich manche Mythen hartnäckig zu diesem sensiblen Thema (z.B. Haften Freizeitmitarbeitende bei Schwangerschaft einer Teilnehmerin? Müssen Zimmer geschlechtsgetrennt eingeteilt sein?)

Die Arbeitsgemeinschaft Evangelische Jugend Westfalen hat eine Arbeitshilfe zum Thema sexuelle Bildung in der offenen und verbandlichen Jugendarbeit herausgebracht. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Grundlagen zum Thema Liebe, Sexualität, sexuelle Bildung und geschlechtliche Vielfalt auf Freizeiten. Hier kann sie heruntergeladen werden: Orientierungshilfe Schluss mit den Mythen.

Erweitertes Führungszeugnis für Hauptberufliche und Ehrenamtliche Mitarbeitende

Alle pädagogischen Mitarbeitenden (Haupt- und Ehrenamtliche) müssen ein erweitertes Führungszeugnis bei der Dienststelle vorlegen. Damit man dieses kostenlos beim Einwohnermeldeamt beantragen kann, findest du hier je eine Vorlage für eine Bestätigung für Haupt- bzw. Ehrenamtliche. Die Bestätigung für Hauptamtliche (HA) muss von deiner Dienststelle (i.d.R. Dekanat) ausgestellt werden. Die Bestätigung für Ehrenamtliche (EA) kann auch von dir / dem Jugendwerk ausgestellt werden. Die Vorlagen müssen natürlich noch auf deine Dienststelle angepasst werden.

 

Zuschüsse, Fördergelder und Versicherungen

Jedes Jahr im Oktober/November gibt es den Fachtag Zuschüsse im AfJ. Die Teilnahme wird insbesondere für Dekanatsjugendreferent:innen dringend empfohlen, da es sehr ärgerlich ist, wenn man durch Fehler in der Beantragung auf Zuschussgeld verzichten muss. Den Termin findest du hier.

Die wichtigsten Fördergeber sind die Kommunen, sowie die Kreis-, Stadt- oder Bezirksjugendringe (bitte vor Ort informieren!): 

  • Gängige Fördermöglichkeiten sind: 
    - Fahrten & Freizeiten 
    - Internationale Jugendbegegnungen 
    - Ausstattung und Renovierung von Jugendräumen und -treffpunkten 
    - Besondere Projekte der Jugendverbandsarbeit 
    - Jugendbildung / Mitarbeitendenbildung 

Und natürlich gibt es für spezielle Formen der Jugendarbeit weitere Zuschussmöglichkeiten, die ihr mit einkalkulieren könnt: 

Bayerischer Jugendring bzw. Amt für evangelische Jugendarbeit:
 

  • Staatliche Förderungen u.a.: 
    - Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter:innen (AEJ)  
    - Jugendbildungsmaßnahmen (JBM) 
     

  • Kirchliche Förderung (ELKB) u. a.: 
    - Förderung zur Unterstützung der Konfirmierten-Arbeit in der Evang. Jugend 
    - Jugendevangelistische Maßnahmen 
    - Digitalisierungsmaßnahmen 

  • Sonstige Förderung und Beratung wie bsw.
    - Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit 
    - Förderung von internationalen Begegnungsmaßnahmen 
    - Supervision für Ehrenamtliche 

Bei Versicherungen gilt: Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern hat mit dem ECCLESIA-Versicherungsdienst GmbH eine Haftpflichtversicherung (dokumentiert in der Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Nr. 482) abgeschlossen. Es ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, d.h. es geht um Schäden, die der Veranstalter von evangelischer Jugendarbeit zu verantworten hat (nicht Teilnehmende gegenüber Teilnehmenden).  

Unterlagen zu Zuschuss-, Versicherungs- und Rechtsfragen findest du unter www.ejb.de/was-wir-bieten/zuschuesse-und-versicherungen/ und https://www.ejb.de/was-wir-machen/geschaeftsfuehrung-der-ejb/

Hier sind weitere Anregungen, wie du zusätzlich Gelder für die Jugendarbeit einholen kannst, um z.B. Freizeitpreise günstig zu gestalten:  

  • In Ausschreibungstexten allgemein die Bitte um Spenden einbauen; bei Onlineanmeldungen im Bezahlabschnitt eine entsprechende Möglichkeit gleich implementieren.  

  • Eltern von wohlhabenderen Teilnehmenden direkt ansprechen 

  • Freiplätze/Reduktion in den Teilnehmerbeitrag hineinrechnen 

  • Gemeinde (städtische, kirchliche) um Unterstützung bitten 

  • Institutionen/Vereine/Stiftungen in der Umgebung anfragen. Z. B. Bürgerstiftung, Sparkassenstiftung, Lions, Inner Wheel, Rotary Club 

  • Geschäftsleute ansprechen  

  • Stiftungen (z.B. Aktion Mensch, Wertebündnis, Wertestarter…) 

 

Geschäftsstelle/Büro

Deine Dienststelle sollte dich mit allem ausstatten, was du für die Arbeit benötigst. Vom Arbeitsplatz, über einen PC bis hin zum pädagogischen Material. Hinweise zur Ausstattung für eine „Geschäftsstelle der Evang. Jugend“ können unter Mindestausstattung  heruntergeladen werden.

Newsletter, Publikationen, kostenfreie Zeitschriften

Der monatliche Newsletter der EJ Bayern ist ein Service, damit Du immer auf dem aktuellen Stand bist. Falls du ihn noch nicht bekommst, melde dich bitte bei formlos unter afj-news[at]ejb.de.

Darüber hinaus verschicken wir vier mal im Jahr die ZETT – Zeitung für die Evangelische Jugendarbeit u.a. an alle Jugendreferent:innen, Pfarrämter, Synodalen, Vorsitzende der Dekanatsjugendkammern und -konvente, Interessierte.

Online gibt es das zettMagazin www.zettmagazin.de. Wir erzählen aus der Jugendarbeit und für die Jugendarbeit. So entsteht ein buntes, vielfältiges und großartiges Bild von dem, was unsere Jugendarbeit bewegt. Ihr könnt das zettMagazin hier abonnieren https://zettmagazin.de/newsletter/ oder Ihr folgt uns auf Instagram (@zettmagazin). Schickt uns Beiträge von Euren Aktionen und Themen an zett[at]ejb.de. Wir veröffentlichen sie gerne und zeigen so, was Evangelische Jugend ausmacht.

„das baugerüst“ ist die Fachzeitschrift für Mitarbeitende in der Evang. Jugendarbeit und außerschulischen Bildung. Im Jahr erscheinen vier Themenhefte mit Beiträgen von Fachleuten, Wissenschaftler:innen und aus der Praxis. Hier kannst du ein Probeheft bestellen: https://baugeruest.ejb.de/

Viele Zeitschriften und Tageszeitungen kannst du kostenlos lesen! Im Intranet der ELKB findest du eine reichhaltige Auswahl.

Last but not least ist das offizielle Amtsblatt der ELKB eine wichtige Quelle für alle aktuellen Rechtsnormen, Stellen und offiziellen Bekanntmachungen der Landeskirche. Man kann sich auch eine Benachrichtung per Mail einrichten lassen. Es ist auffindbar im Intranet der ELKB.

 

Der ejb-Manager für leichte Verwaltung

Der ejb-Manager ist eine digitale Plattform für die Verwaltung von Kontakten, Veranstaltungen, Projekten sowie zur Zusammenarbeit in der Jugendarbeit. Die Funktionen und Verknüpfungen sind auf die Anforderungen und Abläufe in Dekanatsjugendwerken zugeschnitten. Die Software unterstützt dabei den Organisations- und Verwaltungsaufwand im Jugendwerk niedrig zu halten, damit mehr Zeit für die Menschen bleibt. Auf der Projekt-Website www.ejb-manager.de wird die Software in einem Trailer vorgestellt sowie Funktionen und Vorteile des ejb-Managers beschrieben.

 

Wie gestalte ich die Arbeit mit den Gremien in der Jugendarbeit?

In der “Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern” (OEJ) sind die Rahmenbedingungen der Arbeit mit Gremien beschrieben. Dafür haben wir umfangreiche Antworten auf häufige Fragen (FAQ) zusammengestellt, damit du vor Ort eine größtmögliche Sicherheit in der Arbeit hast: https://www.ejb.de/faq-oej/

Wertvolle Tipps für die praktische Ausgestaltung der Gremienarbeit, von der Erstellung der Tagesordnung, über Geschäftsordnungen bis hin zur Moderation findest du in unserer digitalen Arbeitshilfe „Die Ordnung mit Leben füllen“.

Wer sich mit Gremien auf den Weg der Sozialraumorientierung begeben will (sehr lohnenswert!) kann sich von der „Fragetasche“ des Amts für Gemeindedienst inspirieren lassen.

Für die geistliche Dimension der Gremienarbeit lohnt sich ein Blick in die Toolbox Gremienspiritualität der Evang. Arbeitsstelle midi, die man kostenfrei herunterladen kann.

 

 

Regionale Stellen - Wie geht Kinder-, Konfi- und Jugendarbeit in der Region?

Im Zuge der aktuellen Veränderungen kommt es immer häufiger zur regionalen Zusammenarbeit von Gemeinden oder Dekanaten. Wir wollen Lust machen und motivieren, sich der neuen Realität zu stellen. Dazu geben wir ein paar Anregungen, jedoch sollten die konkreten Fragestellungen immer im Kontext der Arbeit „vor Ort“ beantwortet werden.

  • Das Dokument „Denkanstöße zur Regionalisierung“ liefert Impulse und Argumente für eine konzeptionelle Neuausrichtung der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit.
  • Lieber ein Zentrum für alle oder eine geschickte Aufteilung von Zielgruppen unter Gemeinden? Lieber Events oder doch kleinere Angebote in der Fläche? Die Arbeitshilfe „Konzepte regionaler Kinder- und Jugendarbeit“ ist eine konzeptionelle Ideensammlung für die Regionalentwicklung. Neben der Skizze von verschiedenen Modellen sollen Fragen dabei helfen, eigene konzeptionelle Wege in den Regionen zu finden.
  • Der Beteiligung und Begleitung von Ehrenamtlichen kommen im Zusammenhang der Regionalisierung eine besonders große Bedeutung zu und brauchen einen speziellen Fokus. Im Dokument „Regionalisierung und Ehrenamt“ geben wir eine Übersicht über mögliche Fragestellungen im Kontext der Jugendarbeit.
  • Ganz konkrete Praxisideen liefern die „Modelle regionaler Konfiarbeit“. Wir beschreiben mögliche Konzeptionen und ihre Mehrwerte für die jungen Menschen – natürlich auch in Verknüpfung mit der evangelischen Jugendarbeit.
  • Erste Antworten zu grundsätzlichen Fragen wie die „Zuordnung von Stellen“, „Stellenbesetzung“ oder „Zusammenspiel mit der Struktur des Jugendverbands“ liefert das FactSheet.
  • Kann man in der Region nicht mehr so viel Beziehung haben wie in einer einzelnen Gemeinde? Wer das denkt, für den ist die Sammlung „PraxisTools Regionalisierung vs. Beziehungsorientierung“ eine Hilfe. Sie zeigt mit über 30 ganz konkreten praktischen Ansätzen, wie man in der Region Beziehungsarbeit gestalten und ermöglichen kann.
  • Im Heft "Zusammenarbeit stärken" der ELKB werden zahlreiche Fragen rund um strukturelle Zusammenarbeit einer Region (mehrere Gemeinden bzw. mehrere Dekanate) beantwortet. Aus Jugendarbeits-Perspektive sind die theologischen Aspekte, das 5-Türen-Modell und manche Rechtstexte sicher eine hilfreiche Ergänzung in Beratungen.
  • Eine mögliche Formulierung für die Kooperation/Fusion von Gemeinden in der Jugendarbeit befindet sich in der Musterordnung für einen gemeinsamen Jugendausschuss. Diese kann man an seine Bedarfe anpassen – unabhängig davon, ob die Fusion in einem Jugendausschuss oder einem anderen partizipativen Format mündet.

Wo finde ich Hilfe für die Praxis? Wo gibt es gutes Material für meine Jugendarbeit?

Auf diesen Webseiten findest du sehr viel Hilfreiches und Nützliches für die Praxis:

https://jugendarbeit.de

 

Online Plattform mit Kursen zu konkreten Themen der Jugendarbeit, von Pädagogik über soziale Medien, bis hin zu Forschung oder Queerer Jugendarbeit.

https://ejb-vernetzt.de

 

Unsere ejb Plattform mit Spielekatalog und Andachtsentwürfen für Gruppen und Freizeiten

https://www.konfi-lab.de

 

Auf dieser Seite findest du Bausteine, Module und Materialen, mit denen Du den Konfi-Kurs zusammenstellen kannst.

Darüber hinaus gibt es Informationen rund um die Konfi-Arbeit in der ELKB.

https://www.kirche-mit-kindern.de

 

Die Seite für die Kirche mit Kindern bietet tolles Material und Fortbildung für Gottesdienste mit Kindern und Kinderbibeltage.

https://www.jugendarbeit.online

 

jugendarbeit.online – kurz jo – ist dein Online-Materialpool für christliche Kinder-, Jugend- und jungen Erwachsenenarbeit.

Du findest auf jo unkompliziert praxiserprobte Materialien: Von Kirche Kunterbunt über Gruppenstunden bis hin zu Jugendgottesdiensten. (Kosten: 1€ pro Monat)

https://familiensnacks.de

 

Leckere Ideen für die Arbeit mit Familien in der Kirche bietet dir diese Seite.

https://www.klicksafe.de

 

Materialien für die Medienpädagogik und den sicheren Umgang mit sozialen Medien, oder Gefahren wie Cybermobbing und Co.

https://www.mi-di.de

 

midi ist eine Zukunftswerkstatt, die frische Ideen mit Vernetzung und praktischer Hilfe verbindet. Die Arbeitsstelle entwickelt Ideen für die Kirche und die Diakonie der Zukunft. Der Name midi steht für „missionarisch-diakonisch“.

Hier gibt es Materialien von Bibel, Glaubenskursen, Diakonischer Kirche, Fresh X oder Gremienspiritualitität.

https://www.ejb.de/was-wir-machen/konzeption-praxisentwicklung/

 

Die Referenten für Konzeptions- und Praxisentwicklung der ejb haben weitere nützliche Materialien, Apps und Websiten für dich zusammengestellt.

 

Wichtige Infos zur Arbeit mit Ehrenamtlichen

Evangelische Kinder- und Jugendarbeit lebt mit und vom Ehrenamt. Engagierte Jugendliche sind auf Unterstützung, qualifizierte Begleitung und Beratung angewiesen, die auf konstruktivem Feedback und Reflexion beruht.

Auf unserer Referats-Seite Ehrenrenamt findest du äußerst wichtige Dokumente für deine Arbeit Ehrenamtlichen:

  • Freistellung für Ehrenamtliche zum Zwecke der Jugendarbeit
  • Ausstellen von qualifizierten Bestätigungen (Referenzen)
  • Juleica- Die Jugendleiter-Card
  • Ehrenamtsflügel – Die Auszeichnung der Evang. Jugendarbeit
  • Arbeitshilfe „Ehrenamtliche Tätigkeiten“
  • Arbeitshilfe „Ehrenamtliche fördern“
  • Arbeitshilfe „Aufsichtspflicht“

Freizeiten planen und leiten - Hilfreiche Tipps und Dokumente

Wie plane ich? 
Eine Freizeit muss man frühzeitig anfangen zu planen! Dabei hilft dir das Dokument „Freizeitplanung – ein Masterplan“, welches du hier herunterladen kannst.

Weitere hilfreiche Dokumente sind:   
- Vorlage Wochenplan
- Vorlage Detailplanung
- Beispiel Mitarbeitervereinbarung

Was muss bei der Wahl eines Jugendhauses/Zeltplatzes beachtet werden? 
Ferienhäuser/Zeltplätze buchen ist an sich kein Hexenwerk, aber es lohnt sich dennoch vorher genau zu prüfen, ob die Location die richtige ist. Auch der Zeitpunkt der Buchung ist sehr relevant, häufig muss man schon 1 – 2 Jahre im Voraus buchen. Wir haben ein paar Fragen für dich zusammengestellt, die dir bei der Häuserwahl helfen können: „Kriterien Jugendhausbuchung“.

Viele Evangelische Jugenden und ihre Mitgliedsverbände sowie Kreisjugendringe haben eigene Häuser und Zeltplätze.   

Auf diesen Seiten findest Du eine große Auswahl an Häusern:  
- https://www.gruppenunterkuenfte.de/
-
https://www.gruppenhaus.de/  

Wie kalkuliere ich den Preis? (Kosten, Kalkulation und Zuschüsse) 
Für die Kalkulation eines Reisepreises ist es wichtig, alle Ausgaben einer Freizeit zu kennen. Darüber hinaus gibt es verschiedene Formen des Zuschusses (Kreisjugendringe, Bayerischer Jugendring, Kirchengemeinden etc.). Wenn alle Ausgaben bekannt sind und die zu erwartenden Zuschüsse berechnet werden können, weiß man zu welchem Preis man die Veranstaltung anbieten kann. Essen und Getränke bieten einige Fallstricke (z. B.  hängt die Menge des Essens stark von der Zusammensetzung der Gruppe ab; auch schwanken die Preise bei Auslandsfreizeiten von Land zu Land massiv. Bei Getränken muss man daran denken, dass das Pfand zunächst zu Buche schlägt. Der Getränkeverkauf ist eine gute Möglichkeit etwas Geld zu erwirtschaften, wird aber zukünftig Umsatzsteuerpflichtig sein. (Fragen zur Umsatzsteuer unbedingt mit der Verwaltungsstelle / Kirchengemeindeamt vor Ort besprechen und klären)

Das umfangreiche Exceltool der EJ München hilft Dir, eine Kalkulation zu erstellen. Es funktioniert automatisiert. Alle grünen Felder müssen mit den abgefragten Informationen befüllt werden. Am Ende errechnet sich automatisch ein Reisepreis, der als Orientierung genommen werden kann (oder als direkten Preis für die Veranstaltung). 

Dokumente “Freizeitkalkulation”  Alternativen

Geld hilft, aber woher sollen wir es nehmen? Zuschüsse & Fördertöpfe:  
Es ist unser Ziel, möglichst vielen Kindern und Jugendlichen durch günstige Preise die Teilnahme an unseren Aktivitäten zu ermöglichen. Es muss aber nicht kostenlos sein, denn das ist oft auch kontraproduktiv.  

Hier auf dieser Seite findest du einen FAQ zu Zuschüssen, Fördergeldern und Versicherungen. Alternativ beraten dich dazu die Dekanatsjugendreferent:innen vor Ort oder die Evangelische Jugend Bayern hier:www.ejb.de/was-wir-bieten/zuschuesse-und-versicherungen/

Wie gestalte ich die Anmeldung rechtssicher? 
Bei Freizeitausschreibungen stellen sich immer wieder die Fragen nach Reisebedingungen, Datenschutz, Bildrechten, Gesundheitsdaten und was ein Anmeldeformular alles enthalten sollte. Aus diesem Grund haben wir mit Hilfe des Bayerische Jugendrings (BJR) und der örtlichen Beauftragten für den Datenschutz der ELKB eine Mustervorlage erstellt. Das Word-Dokument müsst ihr natürlich noch an Eure Situation und Freizeit anpassen.

Viele weitere nützliche Informationen von Aufsichtspflicht über Schwimmbadbesuche bis hin zum Pauschalreiserecht findest du hier: https://www.ejb.de/was-wir-machen/geschaeftsfuehrung-der-ejb/

Zum Thema Datenschutz findest du weiter unten ein FAQ und kannst hier mehr Informationen bekommen: https://www.ejb.de/was-wir-machen/oeffentlichkeits-pressearbeit/#c2028

Küchenmanagement - eine Herausforderung für sich
Als Küchenchef trägt man die größte Verantwortung mit. Der richtige Umgang mit Lebensmittel, das Einhalten von Hygienestandards, das Kochen zum richtigen Zeitpunkt und den richtigen Mengen und das sorgsame Haushalten beim Budget fordern ein hohes Maß an Genauigkeit. Alle Küchenteams brauchen eine Hygienebelehrung. 

In unserem Online Kurs „Kochen für Großgruppen“ findest du alles  rund um Hygiene, Essensplanung und Praxistipps. Schau dir das unbedingt an und empfehle es deinen Kochteams: https://jugendarbeit.de/kurse/kochen-fuer-jugendfreizeiten/

Hier findest Du einige Listen für die Organisation: 
- Mengenschlüssel für Selbstverpflegung
-
Vorlage Essensplan
-
Tipps für den Einkauf 

Hier noch ein paar Literaturtipps und Homepage-Empfehlungen:  
https://www.kochenfuerviele.de/ 
https://www.chefkoch.de/rs/s0/kochen+f%C3%BCr+gro%C3%9Fe+gruppen/Rezepte.html 
https://kuechentipps.de/buecher/kochbuecher-fuer-gruppen-und-gruppenleiter/ 

Risiko- und Notfallmanagement: 
Die Feuerwehr verhindert Brände und Sanitäter verhindern Verletzungen? So einfach ist das leider nicht. Sie kommen in einem Notfall, helfen und verhindern Schlimmeres. Der Grundgedanke ist klar: Wir können nicht alles verhindern, aber wir können uns gut vorbereiten, um im Notfall schnell reagieren und da sein zu können. Deswegen gründen wir eine Feuerwehr nicht erst im Brandfall.  

Mit dieser Haltung sollten wir auch an die Gestaltung von Aktivitäten in der EJ herangehen. Das heißt: Wir prüfen die Aktivitäten auf Risiken, ergreifen Maßnahmen, um das Restrisiko zu minimieren, und sind auf Ernstfälle so gut wie möglich vorbereitet. Oder, wenn es die Umstände erfordern, auch bereit zu sein, Aktivitäten nach guter Abwägung nicht durchzuführen. Wir stellen uns immer die Frage: Sind wir die Richtigen, mit der richtigen Gruppe, zur richtigen Zeit, mit der richtigen Ausrüstung am richtigen Ort? Als Standardinstrumente stellen wir euch ein ausgearbeitetes und ausdruckbares Freizeitleiterhandbuch und den anpassbaren und ebenfalls ausdruckbaren Notfallkalender zur Verfügung. Du findest die Materialien hier und weitere vielfältige Unterstützung zum Thema Notfallmanagement.

Zu dem Thema findest Du einen E-Learning-Kurs auf der Plattform und wir bieten auch immer wieder Seminare für Einsteiger und Fortgeschrittene an.
Auf Freizeiten hat sich bewährt einen Ordner mit den Gesundheitsdaten/Anmeldungen der Teilnehmenden alphabetisch sortiert mitzunehmen, um im Notfall alles griffbereit zu haben. Bei Kinderfreizeiten kann man elegant die Gesundheitsdaten in einen Briefumschlag stecken, gemeinsam mit der Versicherungskarte und ggf. Impfpass oder anderen wichtigen Dokumenten. Die Briefumschläge kann man bedrucken (lassen) und hat dadurch eine datensichere Aufbewahrungsform. Die EJ München hat dazu eine Vorlage für einen solchen Briefumschlag erstellt und kann Auskunft geben, wie sie das für große Zeltlager umsetzen.

Weitere vielfältige Unterstützung zum Thema Notfallmanagement findest Du hier.

Dieser Bereich wird laufend überarbeitet und aktualisiert.

Hier noch einige Literaturempfehlungen zu dem Thema:  
- Outdoor Leadership: Führungsfähigkeiten, Risiko-, Notfall- und Krisenmanagement für die Arbeit
  mit Gruppen (Gelbe Reihe: Praktische Erlebnispädagogik) 
- Notfallmanagement: Ein Praxishandbuch für Schüler- und Jugendgruppen 
- Kompass Notfallmanagement: Und wenn es doch passiert
  (Kompass / Ratgeber für die Jugendpädagogik und Jugend(verbands)arbeit) 

Rituale, Regeln und Ablaufpläne: 
Sie sind eine tolle Unterstützung für alle Teilnehmenden und Teamer:innen, denn sie helfen dabei, Routinen und kognitive Strukturen aufzubauen. In einer Umgebung, die man noch nicht kennt, und in einer Gruppe, die man noch nicht kennt, bieten sie eine wunderbare Orientierung und Stabilität. Dadurch kann man sich sicher und geborgen fühlen und Vertrauen aufbauen. Das ist ein wichtiger und einfach umzusetzender psychologischer Baustein für das Notfallmanagement.   

Hier findest Du ein paar Vorschläge aus der Praxis:  
Mögliche Tagesstruktur auf Zeltlager/Freizeit
Struktur Bibelworkshop
Ablauf Lagerfeuer 
Ablauf Bettruhe
Regeln für den Überfall
-  Welche Aufgaben haben Mitarbeitende auf dem Zeltager?

Datenschutz, Urheberrecht und Whatsapp

Wenn wir Aktivitäten planen und durchführen, entstehen an vielen Stellen Daten, Dokumente und Artefakte wie Bilder. Damit eng verbunden ist immer der Fragenkatalog, was brauchen wir, was dürfen wir erheben, was dürfen und müssen wir damit tun, wer darf darauf zugreifen und wann müssen wir sie vernichten. Auch bei der Nutzung von Messenger Diensten (Whatsapp unc Co) herrscht oft Unsicherheit hinsichtlich des Datenschutzes.

Schau bitte unbedingt hier vorbei, um alles im Blick zu haben, und Sicherheit zu gewinnen.

Außerdem gibt es einen Selbstlernkurs zu den Basics des Datenschutzes, den du zur Einführung hier besuchen solltest.

Um den Überblick zu behalten, findest Du hier erste wichtige Informationen für Freizeiten:
Informationen über Teilnehmende und Teamer:innen: dies kann z. B. sein, das Alter, Geschlecht, Herkunft, Beeinträchtigungen, Schwimmer:in/Nichtschwimmer:in und bei Teamer:innen die Einsicht in das erweiterte Führungszeugnis sein. Dies sind hochsensible Daten, die nicht ohne weiteres frei zugänglich gemacht werden dürfen. Deswegen muss der Umgang damit auch in den Teams besprochen werden und auf Freizeiten sorgsam verwaltet werden. Gesundheitsdaten dürfen NICHT über Evangelische Termine erhoben werden (z.B. Allergien, Unverträglichkeiten, echte Krankheiten). Eine rechtssichere digitale Lösung wird derzeit nicht zentral angeboten. Man könnte das über Formulare auf der eigene Website lösen, dazu braucht es eine gute Absprache mit den Datenschutzbeauftragten. Am sichersten ist eine Vorabfrage von Gesundheitsdaten auf dem guten alten Papier. Hierbei braucht es eine Trennung der Daten (Gesundheitsdaten löschen, die Teilnehmendendaten aufheben).
Nach der Freizeit müssen ausgedruckte und digitale Dokumente wie Teilnehmerlisten, Unfallhergangsberichte oder Krankheitsbögen vernichtet werden.

Datenlöschung: Gesundheitsdaten dürfen nur so lange aufbewahrt bleiben, wie dies für die Durchführung oder den Nachweis der Sorgfaltspflicht notwendig ist. Wir empfehlen die Gesundheitsdaten spätestens 90 Tage nach der Veranstaltung zu löschen.

Aufbewahrungspflicht: Der verantwortliche Träger (Kirchengemeinde, Dekanat, Verband etc.) muss die Anmeldedaten der Teilnehmenden 10 Jahre aufbewahren, um Zuschussverwendungen rechtssicher belegen zu können.

Digitale Artefakte: Mit Bildern und Videos, die auf Freizeiten entstehen, kann nicht gemacht werden, was man möchte. Hier ist auf die Urheberrechte und auf die Persönlichkeitsrechte zu achten. So muss z. B. vor einer Veröffentlichung oder weiteren Nutzung der Bilder von allen abgebildeten Personen ein Einverständnis vorliegen.

Tipps und Tools für die Öffentlichkeitsarbeit & social media

Öffentlichkeitsarbeit ist ein essenzieller Bestandteil erfolgreicher Jugendarbeit. Sie schafft Sichtbarkeit, stärkt das Vertrauen der Gemeinschaft und unterstützt die Finanzierung und Nachhaltigkeit von Projekten. Wichtig ist, authentische und transparente Kommunikation zu pflegen, Zielgruppen gezielt anzusprechen und die richtigen Kanäle zu nutzen. Wir empfehlen die Erstellung eines klaren Kommunikationsplans – denn man muss nicht in allen Medien präsent sein. 

Für das Veranstaltungsmanagement empfehlen wir „Evangelische Termine“. Das lässt sich auf der Homepage einbinden und man kann direkt eine Anmeldung ermöglichen (auch mit Schnittstelle zum ejb-Manager). Die meisten Pfarrämter und Dekanatsbüros arbeiten damit. Frage also auch dort nach, um eine Einweisung zu bekommen.  

Hier findest du Informationen zum Zugang und Support bei der Nutzung: http://www.vernetzte-kirche.de/evangelische-termine 

Für die Homepage kannst du das System „Philippus“ von der Landeskirche kostengünstig nutzen. Die „Vernetzte Kirche“ bietet dazu regelmäßig Schulungen an und im Online Handbuch zu Philippus findet ihr alle wichtigen Fragen beantwortet.  

Eine einfache Website kann man auch mit dem ejb-Manager erstellen.  

In manchen Gemeinden oder Jugendwerken wird mit „selbstgebauten“ Websites gearbeitet. Das ist häufig mit viel Aufwand, technischem Know-How oder Sicherheitsrisiken verbunden. Im Zweifel raten wir dazu lieber auf die einfachen zur Verfügung gestellten Systeme zurückzugreifen, um Arbeitszeit und Nerven zu schonen.  

Für ein eigenes Logo deiner Jugendarbeit kannst du auf das Kugelkreuz der EJ zurückgreifen. Das Öffentlichkeitsreferat erstellt es für dich mit dem Namen des Ortes/der Region! 

Für Soziale Medien (social media) stellen sich vielfältige Fragen. Im Kurz-Leitfaden für ein Socialmedia-Konzept bekommst du Leitfragen, um das Ganze geplant anzugehen.  

Auf der Lernplattform jugendarbeit.de findest du außerdem drei kostenlose Selbstlernkurse der social media academy, die dich dafür fit machen! Außerdem gibt es auf jugendarbeit.de einige Tutorials für den Einsatz digitaler Medien, der digitalen Jugendarbeit, Videodreh, Livestreaming oder digitaler Gemeindebildung. 

Für die graphische Gestaltung lohnt sich ein Blick auf Canva – einem Online Designer mit Schnittstellen in die sozialen Medien. Aber auch Flyer oder Plakate lassen sich damit gut erstellen. Man kann es als soziale Organisation kostenlos nutzen und auch mit anderen Menschen perfekt zusammenarbeiten und im Team die gleichen Vorlagen mit seinem eigenen Logo benutzen. Tutorials und Hilfe findet man in zahlreichen Clips auf canva.com (auf Englisch). Unter diesem Link kann man einen kostenfreien Zugang beantragen: https://www.canva.com/de_de/bildung/ oder wenn man seine Frage bei Youtube eingibt (auf Deutsch).  

Du möchtest ein gutes Projekt, eine Freizeit oder ein Aktion in der EJ Bayern bekannt machen? In der Zeitung Zett und dem Online Magazin der Zett veröffentlichen wir deine Themen. Freizeiten und Fahrten kannst du auf der Plattform „ejb-vernetzt/ejunterwegs“ überregional bewerben. Dort sammeln wir auch die besten Spiele und Andachten. Einfach hier Kontakt aufnehmen: https://ejb-vernetzt.de/contact-us/  

Vielfältige Unterstützung bekommst du von unserem Öffentlichkeitsreferat zu Fragen zur Konzeption von Öffentlichkeitsarbeit, Marketing, Datenschutz und natürlich ganz praktische Tipps. Du findest hier die Ansprechpartner:innen und weiterführende Infos: https://www.ejb.de/was-wir-machen/oeffentlichkeits-pressearbeit/ 

Weitere hilfreiche Tools und Infos: 

  • Umfragen zur Terminfindung oder Stimmungsbilder könnt ihr mit Nuudel erstellen. Der gemeinnützigen Vereins Digitalcourage e.V. betreibt keinerlei User-Tracking. https://nuudel.digitalcourage.de/ 

  • Mit Künstlicher Intelligenz könnt ihr Bilder erstellen und sie ohne Urheberrechtsbedenken verwenden. Kostenlos geht es z.B. mit Stable Diffusion 
     

  • Es gibt eine kostenlose Bilder Datenbank für die Evangelische Kirche. Dort findest du datenschutzkonforme Bilder und Grafiken für deine Öffentlichkeitsarbeit. Alle Mitarbeitenden der ELKB und der Mitgliedsverbände können sich dort kostenfrei registrieren: https://www.fundus-medien.de/

Brauche ich eine Beauftragung zur öffentl. Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung?

Für den normalen Dienst in der Kinder- und Jugendarbeit ist keine Beauftragung nötig, um auf Freizeiten oder in Gruppenstunden Bibelarbeiten zu machen, zu beten oder Lieder zu singen. Auch Jugendandachten oder Kindergottesdienste erfordern zunächst keine Beauftragung.

Spannend wird es bei Gottesdiensten und wenn es um die Feier des Heiligen Abendmahls geht. Wende dich dazu bitte zügig an deine:n Dienstvorgesetzte:n. Dies muss in der Dienstordnung festgehalten, in der Regel von den zuständigen Gremien beschlossen und dann immer vom zuständigen Oberkirchenrat/Regionalbischöfin genehmigt werden.

Weitere Informationen dazu bekommst du im Landeskirchenamt in der Personalabteilung deiner Berufsgruppe.

Kontakt

Sebastian Heilmann
Referent für Konzeption und Innovation
0911 4304-243
sebastian.heilmann[at]elkb.de

Daniela Heller
Assistenz
0911 4304-262
daniela.heller[at]elkb.de

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