AEJ und Jugendbildung

Wir weisen darauf hin, dass allen Zuschussunterlagen für AEJ und Jugendbildungsmaßnahmen eine Belegliste beigefügt werden muss. Die allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest- P) sehen unter der Nummer 6.1.4 vor, dass jedem Verwendungsnachweis eine Einzelaufstellung der Einnahmen und Ausgaben beizulegen ist.

Was heißt das genau?

  • Ihr müsst bitte in fortlaufender Nummerierung eine Liste aller Ein- und Ausgaben für die abzurechnende Maßnahme beilegen. Belegliste als Vorlage
  • Wenn Ihr maßnahmenbezogen bucht (oder buchen lasst), dann reicht auch ein Gesamtausdruck (Journal) nach Abrechnung der Maßnahme. Dann ist keine extra Liste notwendig. Wichtig ist, dass die Summen der einzelnen Posten mit den entsprechenden Beträgen im Antragsformular übereinstimmen.
  • Ausgaben über beispielsweise Handkassen können fortlaufend in die Liste eingetragen werden.

Rückfragen an:Ilona Schuhmacher, 0911 4304-268