Neue Hilfen für die Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten

Aufgrund der Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie sind viele Bildungseinrichtungen und Tagungs- und Freizeitenhäuser wirtschaftlich bedroht. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit durch ein weiteres Sonderprogramm.

Evangelische Tagungs- und Freizeithäuser, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.ö.d.R.), also Unterkünfte in Trägerschaft von Kirchen und Gemeinden, reichen ihre Anträge über die aej ein. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.

Antragstellung

Antrag senden an: haeuserfoerderung[at]aej-online.de
Antragsfrist bei der aej ist der 5. April 2021.
Weitere Informationen und Beratung: www.evangelische-jugend.de