Junisammlung 2010

Zum Glück gibt es Jugendarbeit!

dieses Motto und die kleinen roten Käfer mit den schwarzen Punkten sind bereits zum Markenzeichen der Junisammlung geworden. Sich mit jungen Menschen auf den Weg zu machen, ihnen Orientierung zu geben und christliche Werte zu vermitteln, sind ebenfalls Markenzeichen und Grundsätze der evangelischen Jugendarbeit.

Mit der Junisammlung wollen wir die Arbeit mir Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden und Dekanaten unserer Landeskirche einen Monat lang in den Mittelpunkt stellen und deutlich machen: Evangelische Jugendarbeit braucht Unterstützung!

60 Prozent des gesammelten Betrages verbleiben für die Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat. Über die Verwendung der Gelder entscheidet die jeweilige Dekanatsjugendkammer. 40 Prozent der gesammelten Gelder gehen an das Amt für evangelische Jugendarbeit. Das waren im vergangenen Jahr fast 57.000 Euro. Diese werden unter anderem für die Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher, biblisch-theologische Maßnahmen, Besinnungstage von Schulklassen sowie für neue Projekte mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt.

Danke!

Wir danken allen für die Unterstützung und das Engagement. "Zum Glück gibt es Jugendarbeit und Menschen, die sich dafür einsetzen".

Viel Spaß und Erfolg bei der Sammlung 2010

Christina Frey-ScholzÖffentlichkeitsarbeit

Materialien zur Junisammlung im Downloadbereich:

  • Bestellschein
  • Abrechnungsformular/Pfarrämter
  • Abrechnungsformular/Dekanate
  • Anzeige für den Gemeindebrief
  • Artikel Gemeindebrief / Pressemitteilung
  • Junikäfer

Hinweise zur Junisammlung

Die Sammlung für kirchliche Jugendarbeit ist eine landeskirchliche Sammlung und somit im Sammlungs- und Kollektenplan der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) aufgeführt. Landeskirchliche Sammlungen sollen von allen Kirchengemeinden  durchgeführt werden.

Sie ist eine wichtige Finanzierungsquelle für die kirchliche Jugendarbeit im Dekanat und auf Landesebene. Angesichts knapper werdender Mittel und Haushaltskürzungen ist die Jugendarbeit immer mehr auf diese Einnahme angewiesen!
Die Sammlung findet jedes Jahr während des ganzen Monats Juni in den Kirchengemeinden und auch auf Dekanatsebene statt.

Traditionell ist die Junisammlung eine Haussammlung. Es wird von ehrenamtlichen Gemeindehelfer/innen in den evangelischen Haushalten gesammelt. Die Sammlung kann in den Gemeinden auf unterschiedliche Weise organisiert werden:

  • durch Haussammlungen
  • durch die Beilage des Informations-Blattes über die Junisammlung und/oder von Sammeltüten im Gemeindeblatt und Auslage dieser in den Gemeinderäumlichkeiten / der Kirche
  • durch begleitende und unterstützende Aktionen speziell zur Junisammlung, um sowohl auf die Jugendarbeit, als auch die Sammlung aufmerksam zu machen.

Abrechnung

  • jede Kirchengemeinde schickt ihren Gesamtbetrag bis spätestens 30. Juli an ihr Dekanatsbüro
  • 60 Prozent des Betrages sind für die Jugendarbeit im Dekanat. Die Dekanatsjugendkammer entscheidet über die Verwendung.
  • Das Dekanat überweist die restlichen 40 Prozent bis 25. September an das Amt für evangelische Jugendarbeit überwiesen.

Das Amt für evangelische Jugendarbeit verwendet die verbleibenden 40 Prozent für die Bezuschussung von biblisch-theologische Maßnahmen, schulbezogener Jugendarbeit und Besinnungstage oder für neue Projekte mit Kindern und Jugendlichen.

Richtlinien für Haussammlungen

Das Bayerische Sammlungsgesetz wurde zum 1. Januar 2008 aufgehoben. Nach dem bisher geltenden Sammlungsgesetz bedurften Haus- und Straßensammlungen der behördlichen Erlaubnis. Mit der Aufhebung des Gesetzes entfällt künftig die Erlaubnispflicht für Spendensammlungen ? somit kann jede Organisation Straßen- oder Haussammlungen durchführen. Das Sammlungsgesetz diente in gewisser Weise als eine Art Gütesiegel und war zugleich eine effektive Form des Verbraucherschutzes.

Öffentliche Aktionen, z.B. auf dem Marktplatz, müssen weiterhin polizeilich angemeldet und genehmigt werden.
Mit der Junisammlung möchte die Evangelische Jugend in Bayern um  Vertrauen werben. Deswegen werden wir auch weiterhin entsprechende Standards und Regeln bei der Sammlung einhalten.

  • Es empfiehlt sich nur in evangelischen Haushalten für die Junisammlung zu sammeln.
  • Sammler/innen benötigen für die Haussammlung einen Sammlerausweis mit ihrem Namen versehen und durchnummerierte Sammellisten, die jeweils von der Kirchengemeinde abgestempelt werden müssen. Über die Ausgabe der Listen sind Nachweise zu führen. Die Ausweise und Listen können kostenlos im Amt für evangelische Jugendarbeit bestellt werden.
  • In die Sammellisten muss pro Spende der Spendenbetrag eingetragen werden. Der Spendername und dessen Unterschrift sind freiwillig. Wird dies nicht erwünscht, soll der Vermerk ?ungenannt? eingesetzt werden.
  • Kinder ab 12 Jahren sollen nur zu zweit sammeln, wenn eines der beiden mindestens 14 Jahre alt ist.
  • Zuwendungsbestätigungen für Spender/innen werden über das Pfarramt der jeweiligen Gemeinde ausgestellt.