Neue Fördersätze für AeJ&JBM

Zuschüsse für AeJ- und Jugendbildungsmaßnahmen für 2023/2024 neu festgelegt

Im vergangenen Kontingentjahr ist die Zahl der Maßnahmen wieder deutlich gestiegen. Zeitgleich sind aber die Kosten deutlich gestiegen, so dass wir den Mehrbedarf im Förderbereich der EJB einmalig auffangen mussten. Damit konnten wir die Förderung von max. 70% für alle Maßnahmen bis zum Ende des Kontingentjahres 2022/2023 halten.

Mit den vom BJR in Aussicht gestellten Mitteln müssen wir den Fördersatz anpassen, um weiterhin für alle Antragstellenden bis zum Ende des aktuellen Kontingentjahres eine verlässliche Förderung zu ermöglichen.

Vorläufiger Fördersatz von 55 % auf AeJ und JBM

Da sich die Kontingentjahre über zwei Kalenderjahre ziehen (aktuell: 1.05.23 bis 30.04.24), kann der BJR im Moment noch keine verlässliche Aussage über die Mittel für das kommende Jahr treffen. Dies hat natürlich auch Auswirkungen auf die Ausstattung im Förderbereich. Der Landesvorstand bleibt seiner Strategie treu, den Förderbereich möglichst stabil zu halten und stellt deswegen nur so viele Mittel zur Verfügung, wie er im Moment verlässlich zusagen kann.

Gerne hätten wir Euch auch für dieses Kontingentjahr die Maximalförderung von 70 % weitergeleitet. Leider müssen wir vorläufig den Prozentsatz aber auf 55 % festlegen, damit alle die Chance haben zu partizipieren. Vorläufig deshalb, weil wir sehr hoffen, dass wir - nach der Umverteilungsrunde und dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2024/2025 der Bayerischen Staatsregierung – in einer zweiten Förderrunde nachfördern können.

JBM mit größerem TN-Kreis vorläufig auf 50 % festgelegt

Die Senkung des Fördersatzes betrifft auch die Jugendbildungsmaßnahmen mit größerem Teilnehmendenkreis. Auch hier hoffen wir auf die Möglichkeit der Nachförderung.

Regionale und kommunale Förderung beachten

Vor allem über die Kreis-/Stadt- aber auch Bezirksjugendringe gibt es immer wieder Fördermittel, die mit einer landesweiten Förderung kombinierbar sind. Die Kommunen haben den Blick auf junge Menschen geschärft und geben stellenweise Mittel in den Förderbereich. Hier lohnt es sich, am Ball zu bleiben und ggf. den Blick auf andere Fördertöpfe zu weiten.
Auch die Bezuschussung von Material oder anderen Anschaffungen, die für die Jugendarbeit und ihre Maßnahmen nötig sind, können manchmal über eine solche Förderung laufen.

Wir gehen davon aus, dass viele Maßnahmen schon auf dem Prüfstand sind, um die Kosten möglichst gering zu halten. Dennoch bitten wir Euch, genau zu prüfen, wo Kosten eingespart oder durch andere Fördermittel unterstützt werden können.

Selbstverständlich ist es uns ein Anliegen, die zur Verfügung stehenden Mittel mit einem möglichst hohen Fördersatz an Euch weiterzugeben. Aber wir haben auch die Verantwortung, für alle Maßnahmen eine verlässliche Förderung zu sichern. Wir bitten um Euer Verständnis und hoffen, dass wir durch eine zweite Förderrunde die Bedarfe annähernd decken können.

Ilona Schuhmacher, Referentin für Grundsatzfragen und Jugendpolitik

Christof Bär, Geschäftsführer