
Für eine lebendige Jugendarbeit und zur Ausbildung und Weiterqualifizierung von Ehrenamtlichen ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung nötig. Zur Unterstützung dieser Arbeit bietet das Amt für Jugendarbeit eine ganze Reihe von Förder- und Zuschussmöglichkeiten an.
Hier eine aktuelle Übersicht dazu.
Zu Versicherungungsfragen kann das Amt für Jugendarbeit keine Rechtsberatung anbieten. Es informiert aber gerne über den Sammelversicherungsvertrag der ELKB und die Angebote der ECCLESIA für Freizeiten und Veranstaltungen.
Ilona Schuhmacher
Referentin für Grundsatzfragen & Jugendpolitik
0911 4304-268
0172 7670647
schuhmacher[at]ejb.de
Aus dem Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung bekommt die Evang. Jugend in Bayern über den Bayerischen Jugendring jährliche Kontingente zur Förderung von Jugendarbeit zugeteilt. Dem Amt für evang. Jugendarbeit wird damit eine staatliche Aufgabe der Weiterleitung dieser Mittel an die Antragstellenden übertragen. Grundlage der Förderung sind die Rahmenrichtlinien und die fachlichen Anforderungen der jeweiligen Zuschussprogramme sowie der mit dem BJR geschlossene Vertrag.
Im Rahmen der uns zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Kinder- und Jugendprogramm der bayerischen Staatsregierung gibt es ab sofort die Möglichkeit, ausgefallene AEJ- oder Jugendbildungsmaßnahmen, die vor der Coronapandemie geplant waren und für die bereits Kosten angefallen sind, zu fördern. Fehlende finanzielle Mittel auf Grund abgesagter oder verschobener Maßnahmen stellen viele von Euch vor schwerwiegende Fragestellungen und begründen damit den Härtefall, der Voraussetzung für die Förderung ist.
In unserer Handreichung findet Ihr alle Informationen und den Weg der Beantragung.
Die Beantragung erfolgt über die Antragsformulare für die Bezuschussung von AEJ-Maßnahmen und Jugendbildungsmaßnahmen.
Ute Markel
0911 4304-257
markel[at]ejb.de
Andrea Paul
0911 4304-244
paul[at]ejb.de
Handreichung
Um den vielen ausgefallenen Veranstaltungen etwas entgegenzusetzen und die Qualität von Jugendarbeit weiterhin sicherzustellen, hat der Landesvorstand des BJR beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung reine Onlineformate aber auch gemischte Formate über AEJ und JBM gefördert werden können. Wir möchten die Möglichkeiten, die sich aus der erweiterten Förderung der Bezuschussung ergeben, so gut wie möglich weitergeben, um Raum zu schaffen für viele kreative und innovative Ideen. Aus diesem Grund haben wir eine kurze Handreichung erstellt, in der wir die wichtigen zu beachtenden Punkte für die Bezuschussung zusammengefasst haben und über Beratungs- und Unterstützungsmöglichkeiten informieren.
Linksammlung mit Ideen und Tipps
Ute Markel
0911 4304-257
markel[at]ejb.de
Andrea Paul
0911 4304-244
paul[at]ejb.de
Für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter_innen gelten die Vorschriften zur Bezuschussung von AEJ-Maßnahmen. Hier sind die Richtlinien, fachlichen Anforderungen und vertraglichen Regelungen zwischen BJR und EJB zusammengefasst.
Wichtiger Hinweis: Auf allen Ausschreibungen, Print, Digital und Homepage muss der Zuschussgeber benannt sein. Wortbildmarke im Downloadbereich.
Ute Markel
0911 4304-257
markel[at]ejb.de
Für die Jugendbildungsmaßnahmen und Jugendbildungsmaßnahmen mit großem Teilnehmendenkreis gelten die Vorschriften zur Bezuschussung von JB-Maßnahmen. Hier sind die Richtlinien, fachlichen Anforderungen und vertraglichen Regelungen zwischen BJR und EJB zusammengefasst.
Wichtiger Hinweis: Auf allen Ausschreibungen, Print, Digital und Homepage muss der Zuschussgeber benannt sein. Wortbildmarke im Downloadbereich.
Andrea Paul
0911 4304-244
paul[at]ejb.de
Der Bayerische Jugendring bewilligt im Auftrag des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Zuwendungen zum Ersatz des Verdienstausfalls. Der Verdienstausfall wird ehrenamtlichen Jugendleiter_innen in der bayerischen Jugendarbeit erstattet, bei bestimmten Maßnahmen und Aktivitäten, für die das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit eine Freistellungsmöglichkeit vorsieht.
Ute Markel
0911 4304-257
markel[at]ejb.de
Weitere Förderungen sind über spezielle Fachprogramme des BJR abrufbar. Die Beratung hierzu läuft direkt über den BJR.
Um Jugendarbeit mit speziell evangelischem Profil und Inhalt zu fördern, stellt die Evang.-Luth. Kirche in Bayern finanzielle Mittel zur Verfügung. Auch die aus der Jugendsammlung akquirierten Gelder fließen zu einem Großteil in diese Förderung. Grundlage sind die von der Landesjugendkammer bzw. dem Amt für Jugendarbeit beschlossenen Richtlinien.
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Maßnahmen ausgefallen, die aus kirchlichen Mitteln gefördert worden wären. Auch diese „Härtefälle“können ausgeglichen werden.
Das Verfahren ist angelehnt an die BJR-Härtefall-Regelungen, aber natürlich auf der Grundlage der kirchlichen Richtlinien, wie wir sie sonst auch anwenden.
In unserer Handreichung findet Ihr alle Informationen und den Weg der Beantragung für alle aus kirchlichen Mitteln geförderten Maßnahmen.
Die Beantragung erfolgt mit den Antragsformularen zur Bezuschussung der jeweiligen Programme.
Christof Bär
Geschäftsführer
0911 4304-245
baer[at]ejb.de
Aus den Verstärkungsmitteln des AfJ für den Schwerpunkt „Weitergabe des christlichen Glaubens“ können ab 1.1.2020 folgende Maßnahmen gefördert werden:
Damit soll evangelische Jugendarbeit
Als Tagessatz sind bis zu 12,00 € (Defizitgrenze) möglich. Es wird dabei kein klassisches Kurssystem zugrunde gelegt und es ist keine Förderung von reinen Freizeitmaßnahmen oder „regulären Konfi-Freizeiten“.
Christof Bär
0911 4304-245
baer[at]ejb.de
Christine Sax
0911 4304-251
sax[at]ejb.de
Musik und die sie umgebende Kultur haben für Jugendliche eine wichtige Funktion für die Identitätsbildung und die Entwicklung von ästhetischen Selbstkonzepten.
Daher sollen Jugendliche darin gefördert werden, Musik nach ihren musikalischen Präferenzen in Gottesdiensten und anderen spirituellen Angeboten aktiv einzubringen.
Jugendbands, Jugendchöre und andere musikalische Ensembles mit Jugendlichen sollen dafür wahlweise einen Tag oder ein Jahr lang vor Ort zu günstigen Konditionen intensiv im Bereich Arrangement, Zusammenspiel, Sound und Performance gecoacht werden.
Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Verband für christliche Popularmusik in Bayern e.V.
Christof Bär
0911 4304-245
baer[at]ejb.de
Christine Sax
0911 4304-251
sax[at]ejb.de
Ziel der Förderung von jugendevangelistischen Maßnahmen im Rahmen der evangelischen Jugendarbeit ist es,die Träger von Jugendarbeit im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, „als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen“. (OEJ, Nr. 1, Abs.1, Satz 2, RS 901) Dabei soll besonders die Vielfalt von jugendgemäßen jugendevangelistischen Veranstaltungen gefördert werden. Hierzu gehören neben bewährten Modellen, wie z.B.evangelistischen Jugendwochen, offenen Abenden und evangelistischen Konzerten, auch neue jugendkulturelle Ansätze der Verkündigung.
Die Richtlinien für jugendevangelistische Maßnahmen sind textlich aktualisiert. Ab 01.01.2020 werden die Fördersätze leicht erhöht.
Der Antrag (incl. aller weiterer Unterlagen) kann auch in digitaler Form eingereicht werden.
Doris Steiner
0911 4304-285
steiner[at]ejb.de
Die Richtlinien sind entstanden in Anlehnung an die entsprechenden Richtlinien des Bayerischen Jugendrings zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen und berücksichtigen das Interesse der Jugendlichen in der Evangelischen Jugend in Bayern, auch die Auseinandersetzung mit biblischen und theologischen Themen zu ermöglichen.
Ab 1.1.2020 gibt es veränderte Richtlinien. Die wichtigsten Veränderungen sind:
Der Antrag (incl. aller weiterer Unterlagen) kann auch in digitaler Form eingereicht werden.
Doris Steiner
0911 4304-285
steiner[at]ejb.de
Mit dieser Förderung sollen Mitglieder von Dekanatsjugendkammern und/oder Leitenden Kreisen von Dekanatsjgugendkonventen neben ihren vielfältigen Aufgaben eine Stärkung und Reflexion der persönlichen und gruppenbezogenen christlichen Ausrichtung ihres Engagements ermöglicht werden. Dies ist notwendige Grundlage und leitende Orientierung für die vielfältigen Aufgaben.
Das Programm muss eine deutliche spirituelle Orientierung haben („spirituelle Zeitanteil“ mindestens 50%), kann darüber hinaus durchaus auch Elemente eines „Danke-Schön-Wochenendes“ haben. Grundsätzlich kann dies alle zwei Jahre pro Dekanat gefördert werden.
Christof Bär
0911 4304-245
baer[at]ejb.de
Christine Sax
0911 4304-251
sax[at]ejb.de
Mit dieser Förderung soll Mitgliedern von Dekanatsjugendkammern und/oder Leitenden Kreisen von Dekanatsjugendkonventen neben ihren vielfältigen Aufgaben eine Stärkung und Reflexion der persönlichen und gruppenbezogenen christlichen Ausrichtung ihres Engagements ermöglicht werden. Dies ist notwendige Grundlage und leitende Orientierung für die vielfältigen Aufgaben.
Das Programm muss eine deutliche spirituelle Orientierung haben („spirituelle Zeitanteil“ mindestens 50%), kann darüber hinaus durchaus auch Elemente eines „Danke-Schön-Wochenendes“ haben. Grundsätzlich kann dies alle 2 Jahre pro Dekanat gefördert werden.
Johanna Wollnik
0911 4304-302
wollnik[at]ejb.de
Um Menschen an Lebensübergängen gottesdienstlich und seelsorgerlich gut zu begleiten, soll die Kasualpraxis vor Ort und in der Region wirksam gestärkt oder weiterentwickelt werden. Gefördert werden Projekte,
Ansprechpartner: KR Michael Wolf, Tel. 089 5595-505, michael.wolf[at]elkb.de
Unterlagen: Infoblatt zur Förderung der Kasualarbeit, Antrag
M.U.T. steht für missional, unkonventionell und Tandem.
M.U.T. fördert Initiativen, die in Experimentierräumen Kirche der Zukunft erproben wollen und innerkirchliche Logik an den folgenden Stellen überschreiten: Parochie, Hauptamt, Kirchliche Gebäude., Hierbei gibt es Gelder für Anschubfinanzierungen, aber besonders auch Zuschüsse für Stellenanteile für ,,Pioniertypen". M.U.T.-lnitiativen sind missional in dem Sinne, dass sie sich dort hinbewegen, wo die Menschen sind und ihnen in den jeweiligen Kontexten und Milieus einen neuen Zugang zum christlichen Glauben eröffnen. Siegehen neue Wege und entwickeln dabei unkonventionelle Formate, so dass neue Orte des Evangeliums entstehen oder entdeckt werden und arbeiten dabei im „ Tandem" mit ökumenischen oder gesellschaftlichen Akteuren.M.U.T.finanziert pionierhafte Stellenanteile und/oder innovative Startups.
Ansprechpartner: KR Michael Wolf, Tel. 089 5595-505, michael.wolf[at]elkb.de
Voranfragen zum Bewerbungsverfahren:mut[at]elkb.de
Informationen: www.mut-elkb.de
Rund um das Thema der digitalen Zukunft der ELKB sind alle eingeladen, sich mit Projektideen zu beteiligen. Die Projektideen können sich mit den BereichenReflexion (Theologie und Ethik des Digitalen), Kommunikation (neue Wege, um mit Menschen ins Gespräch zu kommen), oder Organisation (Prozesse verbessern und Standards etablieren) beschäftigen.
Beispiele sind: social media Kampagnen, Blogs, Ideen zur Verkündigung im digitalen Raum, Weiterentwicklung, Vernetzung und Verbesserung bereits bestehender digitaler Angebote der ELKB
Ansprechpartner bei Fragen:
Thomas Zeilinger (Reflexion), Tel. 089 5595-601, thomas.zeilinger[a]elkb.de
Michael Mädler (Kommunikation), Tel. 089 5595-552, michael.maedler[a]elkb .de
Alwin Vrohlings(Organisation), Tel. 089 5595-373, alwin.vrohlings[a]@elkb.de
Antrag einreichen unter: digital[a]elkb.de
Im Rahmen des Zukunftsprozesses der Landeskirche sind förderungsfähig alle Projekte,
Orientierung geben dabei die vor Ort erarbeiteten Schwerpunkte bzw. die auf der Synode in Lindau beschlossenen strategischen Ziele (siehe Anhang zu den Förderrichtlinien).
Ansprechpartnerin: Brigitta Bogner, Tel. 089 5595-559, brigitta.bogner[at]elkb.de
Antrag einreichen auf dem Dienstweg: puk[at]elkb.de
Gerne halten wir Euch über sonstige aktuelle Förder- und Beratungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Zuschussprogrammen sowie zu Versicherungsfragen auf dem Laufenden. Grundlage der Förderung sind die für diese Programme erstellten Richtlinien.
Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter_innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagementdurch das Jugendarbeitfreistellungesetz. Gerade Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Erwachsene, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, sollen mit Hilfe dieses Gesetzes die Möglichkeit bekommen, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt zu werden.
Bitte beim Ausfüllen des Antrags unbedingt beachten:
1. Der Antrag muss nicht mehr ins Amt für evang. Jugendarbeit zur Genehmigung geschickt werden. Die Genehmigung kann der Träger vornehmen.
2. Träger ist die Kirchengemeinde, das Dekanat bzw. der Verband und nicht das Jugendwerk. Deshalb muss auch der_die Dekan_in, Pfarrer_in bzw. die Geschäftsführung des Verbandes den Antrag unterschreiben.
3. Das ausgefüllte Formular über den Button "Formular per E-Mail senden" an den BJR (freistellung[at]bjr.de) zur Kenntnis und für statistische Zwecke schicken.
Sabine McPheeters
0911 4304-259
mcpheeters[at]ejb.de
Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten und –richtlinien je nach Partnerland, Gruppengröße, Zielen der Begegnung.
Eine Übersicht über Fördermittel findet sich hier
Zur Beratung steht Ihnen im Amt für evangelische Jugendarbeit Johanna Kluge, Referentin für internationale Jugendarbeit, zur Verfügung.
Johanna Kluge
0911 4304-231
0173 5972661
kluge[at]ejb.de
Zum Jahresbeginn 2020 hat die ELKB ein Angebot der Supervision für Ehrenamtliche eingeführt.
Damit bekommen ehrenamtliche Mitarbeitende der Landeskirche ein wichtiges und sinnvolles Unterstützungsangebot, das bisher überwiegend den Hauptberuflichen vorbehalten war. Ziel ist es, Ehrenamtlichen einen unbürokratischen und nahezu kostenlosen Weg zur Supervision zu ermöglichen.
Weitere Informationen: www.ehrenamt-evangelisch-engagiert.de
Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern hat mit dem ECCLESIA-Versicherungsdienst GmbH eine Haft- und Unfallversicherung (dokumentiert in der Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Nr. 482) abgeschlossen. Es ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, d.h. es geht um Schäden, die der Veranstalter von evangelischer Jugendarbeit zu verantworten hat (nicht Teilnehmende gegenüber Teilnehmenden). Dies gilt auch für die Mitgliedsverbände, wie sie in der Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern (Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Nr. 903) beschrieben sind. Eine kurze Information ist auch im Handbuch für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit (S. 128-129) abgedruckt.
Unterlagen des ECCLESIA-Versicherungsdienstes:
sind unter www.ecclesia.de zu finden.
Ute Markel
0911 4304-257
markel[at]ejb.de