Zuschüsse und Versicherungen

Für eine lebendige Jugendarbeit und zur Ausbildung und Weiterqualifizierung von  Ehrenamtlichen ist eine ausreichende finanzielle Ausstattung nötig. Zur Unterstützung dieser Arbeit bietet das Amt für Jugendarbeit eine ganze Reihe von Förder- und Zuschussmöglichkeiten an.
Hier eine aktuelle Übersicht dazu.

Zu Versicherungungsfragen kann das Amt für Jugendarbeit keine Rechtsberatung anbieten. Es informiert aber gerne über den Sammelversicherungsvertrag der ELKB und die Angebote der ECCLESIA für Freizeiten und Veranstaltungen.

Kontakt

Ilona Schuhmacher
Geschäftsführerin der EJB
0911 4304-268
0172 7670647
ilona.schuhmacher[at]elkb.de

Was ist aktuell?

Die Beantragung von Zuschüssen für Veranstaltungen gehört zu den notwendigen Aufgaben der Verwaltungsarbeit. Die...

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Die Beantragung von Zuschüssen für Veranstaltungen gehört zu den notwendigen Aufgaben der Verwaltungsarbeit. Die...

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Förderhöhen für BJR-Zuschüsse

Für das laufende Kontingentjahr sind wir mit finanziellen Mitteln im Bereich der Aus- und...

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Staatliche Förderung (BJR)

Aus dem Kinder- und Jugendprogramm der Bayerischen Staatsregierung bekommt die Evang. Jugend in Bayern über den Bayerischen Jugendring jährliche Kontingente zur Förderung von Jugendarbeit zugeteilt. Dem Amt für evang. Jugendarbeit wird damit eine staatliche Aufgabe der Weiterleitung dieser Mittel an die Antragstellenden übertragen. Grundlage der Förderung sind die Rahmenrichtlinien und die fachlichen Anforderungen der jeweiligen Zuschussprogramme sowie der mit dem BJR geschlossene Vertrag.

Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter:innen (AEJ)

Für die Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Jugendleiter:innen gelten die Vorschriften zur Bezuschussung von AEJ-Maßnahmen. Hier sind die Richtlinien, fachlichen Anforderungen und vertraglichen Regelungen zwischen BJR und EJB zusammengefasst.
Wichtiger Hinweis: Auf allen Ausschreibungen, Print, Digital und Homepage muss der Zuschussgeber benannt sein. Wortbildmarke im Downloadbereich.

Downloads

  • Vorschriften für die Bezuschussung von AEJ-MaßnahmenZusammenfassung der Rahmenrichtlinien, fachlichen Anforderungen und vertraglichen Regelungen zwischen EJB und BJRDownload
  • Rahmenrichtlinien zur Bezuschussung von AEJ/JB-MaßnahmenDownload
  • Fachliche Anforderungen zur Bezuschussung von AEJ-MaßnahmenDownload
  • Antragsformulare für AEJ-Maßnahmen mit TN- und BeleglistenDownload
  • Antragsformulare für AEJ-Kurzseminare mit TN- und BeleglistenDownload
  • BeleglisteDownload
  • Checkliste zum Zusammenstellen der AntragsunterlagenDownload
  • Wortbildmarke der Zuschussgeberfür Print, Digital und WebsiteDownload
  • Erläuterungen zu den freiwilligen ArbeitsleistungenDownload
  • Stundenzettel für freiwillige ArbeitsleistungenTabelleDownload
  • Stundenzettel für freiwillige ArbeitsleistungenEinzelnachweiseDownload
  • Grundlagen zur Förderung von TraineemaßnahmenDownload
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)Download

Kontakt

Ute Markel
0911 4304-257
ute.markel[at]elkb.de

Jugendbildungsmaßnahmen (JBM)

Für die Jugendbildungsmaßnahmen und Jugendbildungsmaßnahmen mit großem Teilnehmendenkreis gelten die Vorschriften zur Bezuschussung von JB-Maßnahmen. Hier sind die Richtlinien, fachlichen Anforderungen und vertraglichen Regelungen zwischen BJR und EJB zusammengefasst.
Wichtiger Hinweis: Auf allen Ausschreibungen, Print, Digital und Homepage muss der Zuschussgeber benannt sein. Wortbildmarke im Downloadbereich.

Downloads

  • Vorschriften für die Bezuschussung von JB-MaßnahmenZusammenfassung der Rahmenrichtlinien, fachlichen Anforderungen und vertraglichen Regelungen zwischen EJB und BJRDownload
  • Rahmenrichtlinien zur Bezuschussung von AEJ/JB-MaßnahmenDownload
  • Fachliche Anforderungen zur Bezuschussung von JB-MaßnahmenDownload
  • Antragsformular für JB-Maßnahmen mit TN- und BeleglistenDownload
  • Antragsformular für JB-Maßnahmen mit größerem TN-Kreis mit TN- und BeleglistenDownload
  • BeleglisteDownload
  • Checkliste zum Zusammenstellen der AntragsunterlagenDownload
  • Wortbildmarke der Zuschussgeberfür Print, Digital und WebsiteDownload
  • Erläuterungen zu den freiwilligen ArbeitsleistungenDownload
  • Stundenzettel für freiwillige ArbeitsleistungenTabelleDownload
  • Stundenzettel für freiwillige ArbeitsleistungenEinzelnachweiseDownload
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)Download

Kontakt

Andrea Paul
0911 4304-244
andrea.paul[at]elkb.de

Verdienstausfall

Der Bayerische Jugendring bewilligt im Auftrag des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Zuwendungen zum Ersatz des Verdienstausfalls. Der Verdienstausfall wird ehrenamtlichen Jugendleiter:innen in der bayerischen Jugendarbeit erstattet, bei bestimmten Maßnahmen und Aktivitäten, für die das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der Jugendarbeit eine Freistellungsmöglichkeit vorsieht.

  • Richtlinien zur Vergabe von Verdienstausfallzuschüssen aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogramms der Bayerischen Staatsregierung129 KBDownload
  • Antrag auf Verdienstausfall als xlsx-Datei112 KBDownload

Kontakt

Ute Markel
0911 4304-257
ute.markel[at]elkb.de

Fachprogramme des BJR

Weitere Förderungen sind über spezielle Fachprogramme des BJR abrufbar. Die Beratung hierzu läuft direkt über den BJR.

Kirchliche Förderung (ELKB)

Um Jugendarbeit mit speziell evangelischem Profil und Inhalt zu fördern, stellt die Evang.-Luth. Kirche in Bayern finanzielle Mittel zur Verfügung. Auch die aus der Jugendsammlung akquirierten Gelder fließen zu einem Großteil in diese Förderung. Grundlage sind die von der Landesjugendkammer bzw. dem Amt für Jugendarbeit beschlossenen Richtlinien.

Förderung zur Unterstützung der Konfirmierten-Arbeit in der Evang. Jugend

Aus den Verstärkungsmitteln des AfJ für den Schwerpunkt „Weitergabe des christlichen Glaubens“ können ab 1.1.2020 folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Maßnahmen zur biblischen Ausbildung von Konfi-Teamer:innen (max. 30 TN)
  • Maßnahmen, die von der Konfirmandenarbeit in die Jugendarbeit überleiten sollen - Brückenmaßnahmen (max. 50 TN)

Damit soll evangelische Jugendarbeit

  • die biblische Ausbildung von Konfi-Teamer:innen besser ermöglichen.
  • die konfirmierten Jugendlichen auch in die Angebote der Jugendarbeit stärker einbeziehen können.
  • den Zugang von jungen Menschen zu Glaube und Gemeinde und die „Sprach- und Zeugnisfähigkeit der jungen Menschen in Dingen des christlichen Glaubens“ stärken.

Als Tagessatz sind bis zu 12,00 € (Defizitgrenze) möglich. Es wird dabei kein klassisches Kurssystem zugrunde gelegt und es ist keine Förderung von reinen Freizeitmaßnahmen oder „regulären Konfi-Freizeiten“.

  • Förderrichtlinie zur Unterstützung der Konfirmierten-Arbeit in der Evang. Jugend156 KBDownload
  • 20-01-01-Formular_Brückenmaßnahmen Konfirmandenarbeit-Jugendarbeit138 KBDownload
  • 20-01-01-Formular_Maßnahmen zur biblischen Ausbildung von Konfi-Teamer_innen138 KBDownload

Kontakt

Christine Sax
0911 4304-259
christine.sax[at]elkb.de

Unterstützung von Jugendbands, jungen Musikgruppen und jungen Chören im Kontext gottesdienstlicher Praxis

Musik und die sie umgebende Kultur haben für Jugendliche eine wichtige Funktion für die Identitätsbildung und die Entwicklung von ästhetischen Selbstkonzepten.
Daher sollen Jugendliche darin gefördert werden, Musik nach ihren musikalischen Präferenzen in Gottesdiensten und anderen spirituellen Angeboten aktiv einzubringen.
Jugendbands, Jugendchöre und andere musikalische Ensembles mit Jugendlichen sollen dafür wahlweise einen Tag oder ein Jahr lang vor Ort zu günstigen Konditionen intensiv im Bereich Arrangement, Zusammenspiel, Sound und Performance gecoacht werden.
Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit dem Verband für christliche Popularmusik in Bayern e.V.

  • 23-11-Jugendbands_etc_ab_1.1.2024.pdf87 KBDownload
  • 20-01-Formular_Jugendbands_und_Choere.xlsx138 KBDownload

Kontakt

Christine Sax
0911 4304-259
christine.sax[at]elkb.de

Jugendevangelistische Maßnahmen

Ziel der Förderung von jugendevangelistischen Maßnahmen im Rahmen der evangelischen Jugendarbeit ist es,die Träger von Jugendarbeit im Bereich der Evang.-Luth. Kirche in Bayern bei ihrer Aufgabe zu unterstützen, „als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen“. (OEJ, Nr. 1, Abs.1, Satz 2, RS 901) Dabei soll besonders die Vielfalt von jugendgemäßen jugendevangelistischen Veranstaltungen gefördert werden. Hierzu gehören neben bewährten Modellen, wie z.B. evangelistischen Jugendwochen, offenen Abenden und evangelistischen Konzerten, auch neue jugendkulturelle Ansätze der Verkündigung.

Die Richtlinien für jugendevangelistische Maßnahmen sind textlich aktualisiert. Ab 01.01.2020 werden die Fördersätze leicht erhöht.

Der Antrag (incl. aller weiterer Unterlagen) kann auch in digitaler Form eingereicht werden.

  • Zuschussantrag als xlsx-Datei134 KBDownload
  • 2020-01-01-Richtlinien_jugendevangelistische_Massnahmen.pdf124 KBDownload

Kontakt

Doris Steiner
0911 4304-285
doris.steiner[at]elkb.de

Förderung von biblisch-theologischen Bildungsmaßnahmen

Die Richtlinien sind entstanden in Anlehnung an die entsprechenden Richtlinien des Bayerischen Jugendrings zur Förderung von Jugendbildungsmaßnahmen und berücksichtigen das Interesse der Jugendlichen in der Evangelischen Jugend in Bayern, auch die Auseinandersetzung mit biblischen und theologischen Themen zu ermöglichen.

Ab 1.1.2020 gibt es veränderte Richtlinien. Die wichtigsten Veränderungen sind:

  • Der Tagessatz steigt jeweils auf 12,00 € bei einer max. Zuschusshöhe von 2500,00 € (Maßnahmen für Jugendliche) bzw. 2.000.00 € pro Antrag (Mitarbeiterbildungsmaßnahmen).
  • Bei den Inhalten werden nun auch in Anlehnung an die AEJ- und Jugendbildungsmaßnahmen des BJR max. 1/3 der Bildungseinheiten als Arbeitszeit anerkannt, die  nicht biblisch-theologische, sondern allgemeine Themen der Jugendbildung (z.B. soziale, kulturelle, musische, ökologische Bildung, etc.) bzw. allgemeine Themen der Mitarbeitendenbildung (z.B. Pädagogik, Spiele anleiten, Verbandsstrukturen etc.) behandeln.
  • Auf der Teilnehmendenliste genügt die Unterschrift der verantwortlichen Leitungsperson.

Der Antrag (incl. aller weiterer Unterlagen) kann auch in digitaler Form eingereicht werden.

  • 2020-01-01-Richtlinien_bibl-teol._Bildungsmassnahmen_mit_Jugendlichen.pdf508 KBDownload
  • 2020-01-01-Richtlinien_fuer_bibl-theol._Massnahmen_fuer_Mitarbeitende.pdf509 KBDownload
  • 2020-01Antrag_TN-Liste_biblisch-theologisch.xlsx228 KBDownload

Kontakt

Doris Steiner
0911 4304-285
doris.steiner[at]elkb.de

Förderung von Dekanatsjugendgremien in geistlicher Hinsicht

Mit dieser Förderung sollen Mitglieder von Dekanatsjugendkammern und/oder Leitenden Kreisen von Dekanatsjugendkonventen neben ihren vielfältigen Aufgaben eine Stärkung und Reflexion der persönlichen und gruppenbezogenen christlichen Ausrichtung ihres Engagements ermöglicht werden. Dies ist notwendige Grundlage und leitende Orientierung für die vielfältigen Aufgaben.
Das Programm muss eine deutliche spirituelle Orientierung haben („spirituelle Zeitanteil“ mindestens 50%), kann darüber hinaus durchaus auch Elemente eines „Danke-Schön-Wochenendes“ haben. Grundsätzlich kann dies alle zwei Jahre pro Dekanat gefördert werden.

  • Richtlinien Stärkung Dekanatsjugendgremien in geistlicher Hinsicht583 KBDownload
  • Formular Stärkung Dekanatsjugendgremien in geistlicher Hinsicht218 KBDownload

Kontakt

Christine Sax
0911 4304-259
christine.sax[at]elkb.de

Zuschüsse für Besinnungstage

Besinnungstage/Tage der Orientierung als Arbeitsform schulbezogener Jugendarbeit sind eine gute Chance, Brücken zwischen Schule und evang. Jugendarbeit zu bauen. Außerhalb des Schulalltags bieten sie Möglichkeit zur Auseinandersetzung mit Fragen der eigenen Lebensgestaltung, der Werteentwicklung, des Glaubens und zur Stärkung der Klassengemeinschaft.

  • Richtlinien für die Bezuschussung von Besinnungstagen97 KBDownload
  • Antrag auf Zuschussgewährung für Besinnungstage von Schulklassen als pdf-Datei zum Ausdrucken86 KBDownload
  • Antrag auf Zuschussgewährung für Besinnungstage von Schulklassen als xlsx-Datei zum Ausfüllen am PC77 KBDownload
  • Beispielmuster für Bericht/Programm34 KBDownload
  • Rechtsträgerschaft, Versicherungsschutz und juristische Grundlagen zur Durchführung von Besinnungstagen in Bayern58 KBDownload
  • Teilnahmeliste als pdf-Datei45 KBDownload

Kontakt

Johanna Wollnik
0911 4304-302
johanna.wollnik[at]elkb.de

Stärkung der Kasualarbeit

Um Menschen an Lebensübergängen gottes­dienstlich und seelsorgerlich gut zu begleiten, soll die Kasualpraxis vor Ort und in der Region wirksam gestärkt oder weiterentwickelt werden. Gefördert werden Projekte,

  • dieNeues ausprobieren oder neue Akzente setzen,
  • die Kasualangebote durch gezielte Öffentlich­keitsarbeit einem breiteren Interessenten­kreis zugänglich machen,
  • die  Kooperationen eingehen, die durch gestreckte Kasualien den Kontakt zu den Mitgliedern stärken,
  • die sich mit dem Thema „schnelle Erreichbar­keit'' befassen und die sich mit Kasualien als Bildungsorten in Familie, Kita, Schule, etc. befassen.

Ansprechpartner: KR Michael Wolf, Tel. 089 5595-505, michael.wolf[at]elkb.de

Unterlagen:  Infoblatt zur Förderung der Kasualarbeit, Antrag

M.U.T. - Projekt

M.U.T. steht für missional, unkonventionell und Tandem.
M.U.T. fördert Initiativen, die in Experimentierräumen Kirche der Zukunft erproben wollen und innerkirchliche Logik an den folgenden Stellen überschreiten: Parochie, Hauptamt, Kirchliche Gebäude., Hierbei gibt es Gelder für Anschubfinanzierungen, aber besonders auch Zuschüsse für Stellenanteile für ,,Pioniertypen". M.U.T.-lnitiativen sind missional in dem Sinne, dass sie sich dort hinbewegen, wo die Menschen sind und ihnen in den jeweiligen Kontexten und Milieus einen neuen Zugang zum christlichen Glauben eröffnen. Siegehen neue Wege und entwickeln dabei unkonventionelle Formate, so dass neue Orte des Evangeliums entstehen oder entdeckt werden und arbeiten dabei im „ Tandem" mit ökumenischen oder gesellschaftlichen Akteuren.M.U.T.finanziert pionierhafte Stellenanteile und/oder innovative Startups.

Ansprechpartner: KR Michael Wolf, Tel. 089 5595-505, michael.wolf[at]elkb.de
Voranfragen zum Bewerbungsverfahren:mut[at]elkb.de

Informationen:  www.mut-elkb.de

Digitalisierungs-Projekte

Rund um das Thema der digitalen Zukunft der ELKB sind alle eingeladen, sich mit Projekt­ideen zu beteiligen. Die Projektideen können sich mit den BereichenReflexion (Theologie und Ethik des Digitalen), Kommunikation (neue Wege, um mit Menschen ins Gespräch zu kommen), oder  Organisation (Prozesse verbessern und Standards etablieren) beschäftigen.
Beispiele sind: social media Kampagnen, Blogs, Ideen zur Verkündigung im digitalen Raum, Weiterentwicklung, Vernetzung und Ver­besserung bereits bestehender digitaler Angebote der ELKB

Ansprechpartner bei Fragen:

Thomas Zeilinger (Reflexion), Tel.  089 5595-601, thomas.zeilinger[a]elkb.de
Michael Mädler (Kommunikation), Tel. 089 5595-552, michael.maedler[a]elkb .de
Alwin Vrohlings(Organisation), Tel. 089 5595-373, alwin.vrohlings[a]@elkb.de
Antrag einreichen unter: digital[a]elkb.de

Förderrichtlinien

Sonstige Förderung und Beratung

Gerne halten wir Euch über sonstige aktuelle Förder- und Beratungsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Zuschussprogrammen sowie zu Versicherungsfragen auf dem Laufenden. Grundlage der Förderung sind die für diese Programme erstellten Richtlinien.

Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter:innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern. Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement durch das Jugendarbeitfreistellungesetz. Gerade Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Erwachsene, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, sollen mit Hilfe dieses Gesetzes die Möglichkeit bekommen, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt zu werden.

Bitte beim Ausfüllen des Antrags unbedingt beachten:

1. Der Antrag muss nicht mehr ins Amt für evang. Jugendarbeit zur Genehmigung geschickt werden. Die Genehmigung kann der Träger vornehmen.

2. Träger ist die Kirchengemeinde, das Dekanat bzw. der Verband und nicht das Jugendwerk. Deshalb muss auch der:die Dekan:in, Pfarrer:in bzw. die Geschäftsführung des Verbandes den Antrag unterschreiben.

3. Das ausgefüllte Formular über den Button "Formular per E-Mail senden" an den BJR (freistellung[at]bjr.de) zur Kenntnis und für statistische Zwecke schicken.

  • Freistellungsantrag mit Gesetz als ausfüllbares PDFDownload

Kontakt

Förderung von internationalen Begegnungsmaßnahmen

Es gibt unterschiedliche Fördermöglichkeiten und –richtlinien je nach Partnerland, Gruppengröße, Zielen der Begegnung.

Eine Übersicht über Fördermittel findet sich hier

Zur Beratung steht die Kolleginnen und Kollegen der aej zur Verfügung: Internationale Jugendarbeit: Evangelische Jugend Deutschland (aej.de)

Supervision für Ehrenamtliche

Zum Jahresbeginn 2020 hat die ELKB ein Angebot der Supervision für Ehrenamtliche eingeführt.
Damit bekommen ehrenamtliche Mitarbeitende der Landeskirche ein wichtiges und sinnvolles Unterstützungsangebot, das bisher überwiegend den Hauptberuflichen vorbehalten war. Ziel ist es, Ehrenamtlichen einen unbürokratischen und nahezu kostenlosen Weg zur Supervision zu ermöglichen.
Weitere Informationen: www.ehrenamt-evangelisch-engagiert.de
 

Versicherungen

Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern hat mit dem ECCLESIA-Versicherungsdienst GmbH eine Haftpflichtversicherung (dokumentiert in der Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Nr. 482) abgeschlossen. Es ist eine Veranstalterhaftpflichtversicherung, d.h. es geht um Schäden, die der Veranstalter von evangelischer Jugendarbeit zu verantworten hat (nicht Teilnehmende gegenüber Teilnehmenden). Dies gilt auch für die Mitgliedsverbände, wie sie in der Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern (Rechtssammlung der Evang.-Luth. Kirche in Bayern Nr. 901) beschrieben sind. Eine kurze Information ist auch im Handbuch für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit (S. 128-129) abgedruckt.

Die Sammel-Unfallversicherung wurde zum 1. Januar 2022 gekündigt. Alle Informationen dazu hier.

Sollte für Veranstaltungen im Rahmen der Evangelischen Jugend eine Unfallversicherung nötig sein, kann diese über die ECCLESIA-Versicherung abgeschlossen werden.

Unterlagen des ECCLESIA-Versicherungsdienstes:

sind unter www.ecclesia.de zu finden.

ACHTUNG: Wir weisen darauf hin, dass Miet- und Carsharing-Autos nicht über die ECCLESIA versicherbar sind. Bitte informiert Euch eigenständig über passende Alternativen. 

Kontakt

Ute Markel
0911 4304-257
ute.markel[at]elkb.de