2003 entstand das Aktionsprogramm der Evangelischen Jugend in Bayern "Bei uns nicht!" zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Seitdem werden das Aktionsprogramm und darauf aufbauende Schutzkonzepte weiterentwickelt.
Das Amt für Jugendarbeit führt Aus- und Weiterbildungen von Vertrauenspersonen und Mitarbeitenden der Evang. Jugend in Bayern zum Thema Prävention in Zusammenarbeit mit der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern durch.
Fragen zu Prävention (u.a. Erstellung von Schutzkonzepten), Intervention und institutioneller Aufarbeitung beantwortet die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de
Fragen zu unseren Seminarangeboten in diesem Themenfeld, zu EJB-Vertrauenspersonen u.ä. nimmt Sabine Otterstätter-Schmidt entgegen.
Im Jahr 2003 entstand das Aktionsprogramm der Evangelischen Jugend in Bayern "Bei uns nicht" zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Das Thema Prävention ist seitdem nicht mehr wegzudenken aus den verschiedenen Formen der evangelischen Jugendarbeit.
Die Evangelische Jugend in Bayern will sichere Räume für Kinder und Jugendliche bieten, gelingende Begegnungen ermöglichen und eine ganzheitlich gute Atmosphäre für Kinder und Jugendliche, Ehrenamtliche und Hauptberufliche schaffen, die von gegenseitiger Achtung und Achtsamkeit geprägt ist.
Dazu gehört auch, Beziehungen aufzubauen, Vertrauen zu gewinnen, sich gegenseitig anzunähern und dabei gleichzeitig unterschiedliche Bedürfnisse und Grenzen wahrzunehmen und zu achten.
„Bei uns nicht“ und Schutzkonzepte können die Sensibilität für das Thema Sexualisierte Gewalt steigern. Sie können und sollen Teil eines Schutzprozesses sein. Umfassende Prävention braucht zudem aber Aufmerksamkeit und Offenheit, das Thema immer wieder aufzugreifen, zu reflektieren, Ehrlichkeit in der Auseinandersetzung mit Schwächen und Ressourcen und stetige Anpassung an aktuelle Herausforderungen. Eine Menge Arbeit – die belohnt wird durch Kinder und Jugendliche, Ehrenamtliche und Hauptberufliche, die gerne Jugendarbeit machen.
Das Schutzkonzept und wesentliche Bausteine des Umgangs mit dem Thema sexualisierter Gewalt in der EJB werden in den folgenden Reitern genauer vorgestellt.
Die EJB hat im März 2023 ein umfassendes bereichsbezogenes Schutzkonzept beschlossen.
Das Schutzkonzept beschreibt präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung in Bezug auf sexualisierte Gewalt. Außerdem enthält es Handlungsleitlinien für eine aktive und kompetente Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt.
Es bildet damit den Auftakt für einen kontinuierlichen Schutzprozess, der dauerhaft das Wohl aller Beteiligten in den Mittelpunkt stellt und durch den eine Kultur der Achtsamkeit entsteht.
Das beschlossene Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.
Das bereichsbezogene Schutzkonzept kann gerne auch als Hilfestellung für die Erstellung individueller Schutzkonzepte genutzt werden (Word-Datei).
Wir weisen eindrücklich darauf hin, dass Präventions- und Interventionsmaßnahmen auf die jeweilige Situation, Ressourcen und Strukturen vor Ort angepasst werden müssen!
Ausgangspunkt individueller Schutzkonzepte sollte immer eine individuelle Risiko- und Potentialanalyse sein.
Hilfreiche Materialien zur Schutzkonzepterstellung sowie das Rahmenschutzkonzept der ELKB und das Präventionsgesetz stehen auf der Webseite der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der ELKB zur Verfügung: https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/materialien/
Als Grundinformation zur Erstellung der individuellen Schutzkonzepte können zudem die Folien "How to Schutzkonzept" dienen.
Was ist eine Ansprechperson?
Sind Ansprechpersonen (des Trägers) und Vertrauenspersonen (der EJ) dasselbe?
Was sind Präventionsbeauftrage?
Welche Fortbildungen brauchen Hauptberufliche und Ehrenamtliche?
Wer hilft bei der Erstellung des individuellen Schutzkonzepts?
Ehrenamtliche und berufliche Mitarbeitende der Evangelischen Jugend in Bayern verfügen mindestens über ein Basiswissen für das Themenfeld Prävention von sexualisierter Gewalt.
In der EJB gibt es darüber hinaus ein Netz von Vertrauenspersonen, die regelmäßig von den Dekanatsjugendkammern und Leitungsgremien der Mitgliedsverbände der EJB benannt werden. Die Vertrauenspersonen sind zum Thema Prävention sexualisierter Gewalt geschult und besitzen ein fachliches Grundwissen, das es ihnen ermöglicht, kritische Situationen einzuschätzen und mit Krisen umzugehen. Sie sind in der Lage, die notwendige Hilfe und Unterstützung zu holen und zu organisieren. Sie wissen aber auch um die Grenzen ihrer Fachlichkeit und werden nicht therapeutisch tätig.
Bitte überprüft, ob Vertrauenspersonen in euren Dekanaten benannt sind, bzw. sich Veränderungen ergeben haben und gebt die Adressen an das Amt für Jugendarbeit weiter (Kontakt siehe rechte Spalte). So können die Vertrauenspersonen regelmäßig über Fortbildungen, Veranstaltungen und aktuelle rechtliche und fachliche Sachstände informiert werden.
Alle Mitarbeitenden in der EJB werden über den Verhaltenskodex der Evangelischen Jugend in Bayern informiert und unterschreiben ihn im Sinne einer Selbstverpflichtung.
Ziel ist es, die Mitarbeitenden zu sensibilisieren und zur Reflexion des eigenen Verhaltens anzuregen. Darüber hinaus soll der Verhaltenskodex bei der Vorbereitung von Angeboten in der evangelischen Jugendarbeit besprochen und aus ihm Regeln für die organisatorische und inhaltliche Gestaltung abgeleitet werden.
Der Verhaltenskodex hat folgenden Wortlaut:
Evangelische Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.
Dieser Verhaltenskodex setzt nur den Grundrahmen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ich verpflichte mich deshalb in meinem Aufgabengebiet verbindliche Verhaltensregeln mit den anderen Mitarbeitenden zu vereinbaren und einzuhalten.
Beschluss der Landesjugendkammer der EJB am 08.10.2016 in Nürnberg
Hauptberufliche müssen vor Beginn der Tätigkeit und in regelmäßigen Abständen ein erweitertes Führungszeugnis bei ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Als Nebenberufliche und Ehrenamtliche sind alle angesprochen, die in Wahrnehmung von Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe Kinder oder Jugendliche beaufsichtigen, betreuen, erziehen oder ausbilden oder einen vergleichbaren Kontakt haben. Diese Arbeit muss nach den Kriterien
überprüft und nach dessen Gefährdungspotential bewertet werden.
Die kommunalen Jugendämter treffen entsprechende Vereinbarungen mit den rechtlichen Vertretern der freien Kinder- und Jugendhilfe, also Dekanaten, Kirchengemeinden sowie örtlichen Zusammenschlüssen der Jugendverbände. Diese Vereinbarungen regeln die Notwendigkeit und Zuständigkeit der Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen für bestimmte Personenkreise und deren Dokumentation unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen vor Ort.
Für die Beantragung des erweiterten Führungszeugnis ist ein Nachweis des Arbeitgebers bzw. Trägers notwendig.
Was kann ich nun tun, wenn ich einen konkreten Verdacht habe oder ein Missbrauchsopfer mir von seinem Erlebten und Erlittenen erzählt hat?
Um fachliche Beratung einzuholen, solltet Ihr Euch auf jeden Fall an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Adressen von Beratungsstellen in Eurer Umgebung erhaltet Ihr beim Referat "Prävention von sexualisierter Gewalt" (Kontakt siehe rechts)
Entsteht ein Verdacht auf sexualisierte Gewalt, wird ein:e Mitarbeiter:in ins Vertrauen gezogen oder gibt es klare Anzeichen auf sexualisierte Gewalt, ist es wichtig, bedacht zu handeln, den Schutz (möglicher) Betroffener sicherzustellen und gleichzeitig den:die Täter:in im Blick zu behalten. Betroffene als auch Beschuldigte haben ein Recht auf Begleitung bzw. Beratung.
Um fachliche Beratung einzuholen, solltet Ihr Euch an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Adressen von Beratungsstellen in Eurer Umgebung erhaltet Ihr bei Euren Vertrauenspersonen vor Ort oder auch bei Jugendämtern und anderen Beratungsstellen. Ihr könnt auch beim Referat "Prävention von sexualisierter Gewalt" (Kontakt siehe rechts) nachfragen.
Krisenpläne helfen, in Ausnahmesituationen wichtige Handlungsschritte und -leitlinien im Blick zu behalten. Die Nummerierung der To do’s gibt eine mögliche Reihenfolge hilfreicher oder notwendiger Aktionen vor.
Dabei ist zu beachten:
Hier sind Krisenpläne für verschiedene Situationen zu finden:
In allen Fällen ist eine gute Dokumentation der Beobachtungen und aller Handlungsschritte geboten. Die Dokumentation hilft, eigene Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. Bei möglichen Anzeigen dient es außerdem dazu, zum Beispiel Erzählungen des Opfers zeitlich genau wiedergeben zu können.
Die Dokumentation muss sicher und datenschutzkonform aufbewahrt werden.
Sabine Otterstätter-Schmidt
Referentin für Ehrenamt
0911 4304-282
0162 4682970
sabine.otterstaetter-schmidt[at]elkb.de
Daniela Heller
Assistenz
0911 4304-262
daniela.heller[at]elkb.de