Prävention von sexualisierter Gewalt

2003 entstand das Aktionsprogramm der Evangelischen Jugend in Bayern "Bei uns nicht!" zur Prävention von sexualisierter Gewalt. Ein darauf aufbauendes Schutzkonzept wurde 2017 entwickelt. Das Referat "Prävention von sexualisierter Gewalt" berät und begleitet zum Thema. Es entwickelt das Aktionsprogramm und das Schutzkonzept weiter und ist verantwortlich für die Aus- und Weiterbildung von Vertrauenspersonen und Mitarbeitenden der Evang. Jugend in Bayern zum Thema Prävention.

Das Referat ist aktuell nicht besetzt.
Bei Fragen zu Prävention (u.a. Erstellung von Schutzkonzepten), Intervention und institutioneller Aufarbeitung wenden Sie sich bitte an die Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern: aktiv-gegen-missbrauch.bayern-evangelisch.de

Bei Fragen zu unseren Seminarangeboten in diesem Themenfeld, zu EJB-Vertrauenspersonen u.ä. können Sie sich an die Vakanzvertretung wenden.

Was ist aktuell?

Info-Abend zur Erstellung der individuellen Schutzkonzepte

How to „Schutzkonzept”

Habt ihr schon davon gehört, dass alle Dekanate, Kirchengemeinden, Verbände in der ELKB individuelle Schutzkonzepte erstellen...

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Einführungsseminar für Ansprech- und Vertrauenspersonen

Prävention von sexualisierter Gewalt

Als interne Kontaktperson von Dekanaten, Kirchengemeinden und Einrichtungen haben Ansprech- und Vertrauenspersonen eine bedeutende Funktion zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und uns anvertraute Menschen vor sexualisierter Gewalt und beim Beschwerdemanagement.

Sollte es Fragen zu Grenzverletzungen in den Arbeitsbezügen geben oder wird gar ein Fall von sexualisierter Gewalt vermutet, sollen sie zu einem angemessenen Umgang mit der Situation...

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Martina Frohmader, Referentin für Prävention von sexualisierter Gewalt, wechselt nach 10 Jahren ihre Stelle im Amt für...

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Allgemeine Informationen

Seit Jahren ist die Evang. Jugend in Bayern aktiv in der Prävention sexuellen Missbrauchs unter dem Titel „Bei uns nicht!?“ So gibt es in den meisten Dekanaten Vertrauenspersonen, die als Ansprechpartner:innen zu diesem Thema agieren. Bitte überprüft, ob Vertrauenspersonen in euren Dekanaten benannt sind, bzw. sich Veränderungen ergeben haben und gebt die Adressen an uns weiter (Kontakt siehe rechte Spalte). So können die Vertrauenspersonen regelmäßig über Fortbildungen, Veranstaltungen und aktuelle rechtliche und fachliche Sachstände informiert werden.

Mitarbeitende der Evangelischen Jugend in Bayern sind aufgefordert einen Verhaltenskodex zu unterschreiben. Dieser kann heruntergeladen werden. Auch im Vorfeld von Maßnahmen ist es sinnvoll, sich mit dem Verhaltenskodex auseinanderzusetzen und entsprechende Absprachen und Regeln daraus abzuleiten.

Hauptberufliche sind gesetzlich verpflichtet, alle fünf Jahre ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen. Dies muss vom Arbeitgeber schriftlich eingefordert werden. Für die Beantragung ist ein Nachweis des Arbeitgebers notwendig. Ein Vordruck kann heruntergeladen werden.

Auch für einen Teil der Ehrenamtlichen ist jetzt klar, dass dieses Zeugnis vorgelegt werden muss. Allerdings muss die ehrenamtliche Tätigkeit einige Kriterien erfüllen. Auch sind dabei bestimmte Rechtsvorschriften (z. B. Datenschutz) zu beachten. Dazu müssen die kommunalen Jugendämter mit den Verbänden Verträge schließen. Wie die Umsetzung erfolgen soll, kann man zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht sagen. Wir empfehlen deshalb auf die Reaktion der Jugendämter zu warten und nicht selbständig aktiv zu werden. Sollten Jugendämter auf Euch zukommen, bieten wir gerne Hilfestellung und Beratung für die Umsetzung an.


     

Verhaltenskodex für Mitarbeitende

Evangelische Jugendarbeit lebt durch Beziehungen von Menschen miteinander und mit Gott. Vertrauen soll tragfähig werden und bleiben. Es darf nicht zum Schaden von Kindern und Jugendlichen ausgenutzt werden.    

  • Ich verpflichte mich alles zu tun, dass bei uns in der evangelischen Jugendarbeit keine Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und sexueller Missbrauch möglich werden.
  • Ich nehme die individuellen Grenzempfindungen der Mädchen und Jungen, Kinder und Jugendlichen wahr und ernst.
  • Ich beziehe gegen sexistisches, diskriminierendes, rassistisches und gewalttätiges verbales und nonverbales Verhalten aktiv Stellung.
  • Ich selbst verzichte auf abwertendes Verhalten und achte auch darauf, dass sich andere in den Gruppen, Angeboten und Aktivitäten so verhalten.
  • Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Gruppenmitglieder und Teilnehmenden sowie der Mitarbeitenden.  
  • Ich nehme in meiner Aufgabe als Mitarbeiter:in die sexuelle Dimension von Beziehungen bewusst wahr, um einen verantwortungsvollen Umgang mit Nähe und Distanz zu gestalten.
  • Als Jugendleiter:in nutze ich meine Rolle nicht für sexuelle Kontakte zu mir anvertrauten jungen Menschen.
  • Ich nehme Grenzüberschreitungen durch andere Mitarbeitende und Teilnehmende in den Gruppen, Angeboten und Aktivitäten bewusst wahr und vertusche sie nicht. Ich weiß, dass ich und Betroffene bei konkreten Anlässen kompetente Hilfe bei den beauftragten Vertrauenspersonen in Verbänden und Dekanaten bekommen können.
  • Meine Kommunikation ist respektvoll und wertschätzend, sowohl im direkten Gespräch als auch die Kommunikation über die sozialen Netzwerke.
  • Dieser Verhaltenskodex setzt nur den Grundrahmen für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ich verpflichte mich deshalb in meinem Aufgabengebiet verbindliche Verhaltensregeln mit den anderen Mitarbeitenden zu vereinbaren und einzuhalten.   

Beschluss der Landesjugendkammer der EJB am 08.10.2016 in Nürnberg

Schutzkonzept der EJB

Die EJB hat im März 2023 ein umfassendes bereichsbezogenes Schutzkonzept beschlossen.
Das Schutzkonzept beschreibt präventive Maßnahmen zur Aufklärung, Information und Sensibilisierung in Bezug auf sexualisierte Gewalt. Außerdem enthält es Handlungsleitlinien für eine aktive und kompetente Intervention bei jedem einzelnen Fall sexualisierter Gewalt.
Es bildet damit den Auftakt für einen kontinuierlichen Schutzprozess, der dauerhaft das Wohl aller Beteiligten in den Mittelpunkt stellt und durch den eine Kultur der Achtsamkeit entsteht.

Das beschlossene Schutzkonzept kann hier heruntergeladen werden.

Das bereichsbezogene Schutzkonzept kann gerne auch als Hilfestellung für die Erstellung individueller Schutzkonzepte genutzt werden (Word-Datei).
Wir weisen eindrücklich darauf hin, dass Präventions- und Interventionsmaßnahmen auf die jeweilige Situation, Ressourcen und Strukturen vor Ort angepasst werden müssen!
Ausgangspunkt individueller Schutzkonzepte sollte immer eine individuelle Risiko- und Potentialanalyse sein.

Hilfreiche Materialien sowie das Rahmenschutzkonzept der ELKB und das Präventionsgesetz stehen auf der Webseite der Fachstelle für den Umgang mit sexualisierter Gewalt der ELKB zur Verfügung: https://aktiv-gegen-missbrauch-elkb.de/materialien/

 

Krisenpläne

Was kann ich nun tun, wenn ich einen konkreten Verdacht habe oder ein Missbrauchsopfer mir von seinem Erlebten und Erlittenen erzählt hat?
Um fachliche Beratung einzuholen, solltet Ihr Euch auf jeden Fall an eine entsprechende Beratungsstelle wenden. Adressen von Beratungsstellen in Eurer Umgebung erhaltet Ihr beim Referat "Prävention von sexualisierter Gewalt" (Kontakt siehe rechts)

Krisenplan im Verdachtsfall

"Ich habe so ein komisches Gefühl, ich habe einen Verdacht."

Folgende Schritte sollen Orientierung bieten:

  • Ruhe bewahren
  • Überlegen, woher kommt der Verdacht
  • Anhaltspunkte für den Verdacht aufschreiben (Verdachtstagebuch)
  • Eigene Gefühle, die durch den Verdacht ausgelöst werden, erkennen und benennen
  • Überlegen, wo Unterstützung geholt werden kann
  • Kontaktaufnahme zur Vertrauensperson im Dekanat oder Verband
  • Verbündete suchen, wie Kolleg:innen und andere Mitarbeitende
  • Gegebenenfalls sich den Kindern und Jugendlichen als Gesprächspartner_in zur Verfügung stellen, allgemein und offen, ohne Aufdeckung
  • Auf keinen Fall sofort die Familie informieren, das weitere Vorgehen mit den Geschädigten abstimmen
  • Auf keinen Fall den:die vermutete:n Täter:in informieren
  • Sich, unterstützt durch die Vertrauenspersonen, professionelle Hilfestellung holen
  • Eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen und akzeptieren

Krisenplan im Mitteilungsfall

"Hilfe, ich habe einen Fall, ein Opfer hat sich mir mitgeteilt!"

Folgende Schritte sollen Orientierung bieten:

  • Ruhe bewahren
  • Den Kindern oder Jugendlichen zuhören, Glauben schenken und sie ermutigen
  • Eigene Gefühle klären
  • Nicht überstürzt handeln und nichts versprechen, was man anschließend nicht halten kann
  • Aussagen und Situationen protokollieren
  • Weiteres Vorgehen ist alters-, geschlechts-, entwicklungs- und kulturbedingt
  • Kontaktaufnahme zur Vertrauensperson im Dekanat oder Verband
  • Keine Entscheidung über den Kopf des Kindes oder Jugendlichen hinweg fällen. Eine Strafanzeige aus eigener Motivation wäre weitere Gewalt.
  • Keine Informationen an den:die Täter:in
  • Professionelle Hilfe suchen, wie sie zum Beispiel durch die Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Bayern angeboten wird
  • Verbindliche Absprachen mit Betroffenen über das weitere Vorgehen treffen werden

Krisenplan (vermutete) Täter:innenschaft

"Hilfe, wir haben eine:n Täter:in im eigenen Mitarbeitendenkreis!"

Es kann auch vorkommen, dass sich der Verdacht nicht nur auf Opfer richtet, sondern dass sich dieser auch auf potentielle Täter:innen fokussiert.

Was tue ich, wenn ich vermute, dass Täter:innen in meinem Umfeld handeln? Wie verhalte ich mich, wo bekomme ich Hilfe, und welche rechtlichen Schritte müssen eingeleitet werden?

Ziel muss auf jeden Fall sein:
Die Übergriffe beenden. Es besteht die Gefahr, dass die Beschuldigten sich einen neuen Wirkungskreis suchen können, wenn die Sanktionen nicht weit reichend genug sind.

Bei Beobachtungen und Informationsbeschaffung über die Täter:innen dürfen die Kinder und Jugendlichen nicht aus dem Blick verloren werden. Ihr Selbstbewusstsein und Vertrauen muss durch entsprechende Gesprächs- und Hilfsangebote gestärkt werden.

Verdachtstagebuch:
Ein Verdachtstagebuch hilft, die eigenen Gedanken zu strukturieren und festzuhalten. Es ist bei möglichen Anzeigen unbedingt notwendig, zum Beispiel um Erzählungen des Opfers zeitlich genau wiedergeben zu können.

Ein Verdachtstagebuch muss enthalten:

  • Genaue Dokumentation des Verhaltens, der Beobachtung, des Berichts des Opfers
  • Datum, Uhrzeit, Unterschrift der beteiligten Mitarbeitenden

"Teamer_in" - Serious Game zum Einsatz in der Freizeitvorbereitung

„Teamer_in“ ist ein sogenanntes Serious Game zur Schulung ehrenamtlicher Jugendleiter:innen zum Thema „Prävention von sexualisierter Gewalt auf Freizeiten“. Die App wurde 2019 veröffentlicht. Finanziert wurde das Projekt von der World Childhood Foundation.

Ziel von „Teamer_in“ ist es, Jugendleiter:innen eine Wissensvertiefung zum Thema zu ermöglichen. In verschiedenen Freizeitszenarien werden die Spieler:innen mit unterschiedlichen Inhalten und möglichen Geschehnissen aus dem Bereich sexualisierter Gewalt konfrontiert. Dabei müssen Aufgaben erledigt und Entscheidungen getroffen werden.

Für den Einsatz in der Freizeitvorbereitung stellt das Amt für evang. Jugendarbeit Arbeitsmaterialien für Hauptberufliche zur Verfügung.

Die App ist im Google PlayStore für Android und im AppStore für Apple kostenfrei downloadbar. Zur Nutzung der App ist eine einmalige Registrierung der:des haupt- oder ehrenamtlich Verantwortlichen nötig. Der Freischaltcode kann an das Freizeitteam weitergeben werden.

Weitere Infos zu "Teamer_in" unter www.teamerin.de

Kontakt:
Daniela Schremser, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit/Social Media
0911 4304-292, schremser[at]ejb.de

Kontakt

Johanna Kluge
Vakanzvertretung
0911 4304-231
0173 5972661
kluge[at]ejb.de

Daniela Heller
Assistenz
0911 4304-262
heller[at]ejb.de

Termine