Ehrenamt

Evangelische Jugend- und Jugendverbandsarbeit lebt mit und vom Ehrenamt. Junge Menschen engagieren sich in Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, in einer Kirchengemeinde, im LK eines Konventes, im GA einer Kammer, als Teamer:in auf Freizeiten oder bei Besinnungstagen. Ehrenamt in der evangelischen Jugend bietet einen Erprobungsraum für Heranwachsende und die Möglichkeiten, sprachfähig zu werden, Talente und persönliche Stärken zu entdecken, Methoden zu erlernen, sich mit dem Evangelium auseinander zu setzen und Netzwerke zu knüpfen. Jugendliche werden so in ihrer Identitätsentwicklung unterstützt und begleitet.

Was ist aktuell?

Wer wählt eigentlich den Jugendausschuss und warum gibt es Kirchenkreiskonferenzen? Die Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern – kurz OEJ – ist die Grundlage unserer Arbeit in der EJ auf allen Ebenen. Durch ihren Status als bindender Verordnungstext und Teil der Rechtssammlung der Evang-Luth. Kirche in Bayern ist die OEJ aber nicht immer auf Anhieb verständlich. Vieles in der OEJ ist bewusst offen formuliert, eröffnet Spielräume und bedarf an...

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Wo fliegt der Fisch?

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Allgemeine Informationen

Engagierte Jugendliche sind auf Unterstützung, qualifizierte Begleitung und Beratung angewiesen, die auf konstruktivem Feedback und Reflexion beruht. Herausforderungen für Hauptberufliche sind, die unterschiedlichen Aspekte der Motivation und den Wandel im Ehrenamt wahrzunehmen, sich damit auseinanderzusetzen und mit entsprechenden Angeboten und Begleitung zu reagieren, um die Ordnung mit Leben zu füllen.

Ehrenamt im Wandel

Die Vielfalt, mitzuwirken und sich zu beteiligen bedient sowohl das traditionelle/alte Ehrenamt als auch das moderne/neue Ehrenamt. Wie in fast allen Bereichen der Gesellschaft finden auch im Ehrenamt Veränderungen statt. Motivation, sowie Intensität und Dauer des Engagements befinden sich im Wandel.

traditionelles/"altes" Ehrenamt

  • ist orientiert an Pflichterfüllung
  • Bereitschaft Verantwortung oder Aufgaben über einen längeren Zeitraum zu übernehmen
  • Bereitschaft sich auf vorgegebene Strukturen und Ordnungen einzulassen
  • motiviert vom Gefühl, gebraucht zu werden

modernes/"neues" Ehrenamt

  • orientiert am persönlichen Nutzen (z.B. Erlernen bestimmter Fähigkeiten)
  • ist eher zeitlich befristet angelegt
  • Interesse an klaren projektorientierten und aufgabenorientierten Tätigkeiten
  • im Einklang mit selbst definierten Motiven

Arbeitsschwerpunkte im Referat "Ehrenamt"

Das Referat "Ehrenamt" im Amt für Jugendarbeit ist Anlaufstelle für die Beratung von neben- und hauptberuflichen Mitarbeiter:innen in Fragen des Ehrenamts und unterstützt ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der evangelischen Jugendarbeit (z. B Begleitung der Startphase einer neuen Dekanatsjugendkammmer vor Ort).

Das Referat "Ehrenamt" verantwortet die Fortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in Leitungsfunktionen "ehrenamtlich LEITEN -Sommerseminar", sowie das Mentoring-Projekt für die Ehrenamtlichen der Landesjugendkammer.

Infos zum Ehrenamtsgesetz (EAG)

Die bayerische Landeskirche hat seit 2000 ein Ehrenamtsgesetz, genauer ein Kirchengesetz über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, das den Stellenwert des ehrenamtlichen Engagements für alle Arbeitsbereiche deutlich betont und verschiedenste Dinge regelt.

Hier ein paar wichtige und interessante Aspekte aus dem Ehrenamtsgesetz:

  • Ehrenamtliche haben einen Anspruch auf Fortbildung, die Bereitschaft zur Fortbildung wird erwartet und Auslagen hierfür sollen erstattet werden.
     
  • Ehrenamtliche haben Anspruch auf fachliche und persönliche Begleitung. Erforderliche Informationen sind rechtzeitig weiterzugeben. Sie sind in Entscheidungsprozesse, die ihren Aufgabenbereich betreffen, einzubeziehen.
    Es sollen regelmäßige Besprechungen stattfinden.
     
  • Ehrenamtliche sind während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert. Sie sind berechtigt, sich diesbezüglich ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Rechtsberatung im Landeskirchenamt oder in der Landeskirchenstelle zu holen.
     
  • Die jeweils zuständigen verantwortlichen Personen, bzw. Gremien sollen sich mind. einmal im Jahr mit der Situation Ehrenamtlicher befassen. Auf Ebene des Dekanatsbezirks werden zwei Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche berufen. Die Dienststellen sind verpflichtet im jeweiligen Haushaltsplan in angemessenem Umfang Haushaltsmittel vorzusehen.

    Der Leitende Kreis des Landesjugendkonvents schreibt dazu:
    "Da das Ehrenamtsgesetz einen Schutz für alle Ehrenamtlichen darstellt, wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beauftragung zur ehrenamtlichen Tätigkeit nicht nach einem Leistung - Gegenleistung-Prinzip zu verstehen ist (also kein: 'Wenn die Gemeinde dir schon den Grundkurs zahlt, dann hast du auch drei Jahre Kindergruppe zu machen!') - es geht hier um eine Absicherung der Ehrenamtlichen und nicht der Hauptberuflichen!
    Und das Argument: 'Für so was ist kein Geld da.' zählt jetzt auch nicht mehr, da die Schlüsselzuweisungen geändert wurden, damit die Gemeinden die entstehenden Kosten auch tragen können. Es liegt an euch, darauf zu achten, dass davon auch ein gerechter Teil im Jugendtopf landet!"

Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter:innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern.
Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen zum Zwecke der Jugendarbeit (vom 14.04.1980) überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungesetz beschlossen, dass zum 01. April 2017 in Kraft getreten ist.

Gerade Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Erwachsene, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, sollen mit Hilfe dieses Gesetzes die Möglichkeit bekommen, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt zu werden. So z.B. für

  • Leitung von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • Leitung oder Mitarbeit in Zeltlagern oder Freizeiten
  • Teilnahme an Grundkursen oder Fortbildungen der evang. Jugend
  • Teilnahme an überörtlichen Tagungen des Jugendverbandes
  • Teilnahme an Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung

Zeitraum:

  • Mit der Neufassung ist die Freistellung nicht mehr nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen Freistellung gewährt werden.
  • Pro Jahr kann Freistellung für einen Zeitraum gewährt werden, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht.

Antrag:

  • Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein.
  • Den Antrag stellt die Jugendorganisation, für dessen Maßnahme/Angebot der:die Jugendleiter:in zum Einsatz kommt. Träger ist die Kirchengemeinde, das Dekanat bzw. der Verband und nicht das Jugendwerk. Deshalb muss auch der:die Dekan:in, der:die Pfarrer:in bzw. die Geschäftsführung des Verbandes den Antrag unterschreiben.
  • Der Antrag muss in Textform - also per Post oder auch per E-Mail - an den:die Arbeitgeber:in gesendet werden.
  • Für eine anonymisierte statistische Auswertung wird darum gebeten den Antrag in Kopie an den BJR zu senden (per E-Mail an freistellung[at]bjr.de ).

Wichtig:

Der Antrag gilt als bewilligt, wenn ihn der:die Arbeitgeber:in nicht spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum in Textform ablehnt.

Die Ablehnung ist in Textform gegenüber dem:der Antragsteller:in, dem:der Arbeitnehmer:in und dem BJR zu begründen. Ein Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Es dürfen sowohl aus der Genehmigung als auch einer Ablehnung für Arbeitnehmer:innen keine Nachteile im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis entstehen. Es wird empfohlen sich auch bei Genehmigung des Antrags eine Rückmeldung des:der Arbeitgeber:in einzuholen, um die Planungssicherheit für den antragstellenden Träger zu erhöhen.

Antrag als PDF herunterladen

Ehrenamt braucht Anerkennung

Ehrenamtliche tun Gutes – für sich, für die Gesellschaft, für Kirche, für Jugendarbeit, für Kinder und Jugendliche. Wer sich für andere einsetzt, lernt viel für sich selbst. Diese Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen sind in der Ausbildung, im Studium und im Beruf gefragt.

Ausstellen von qualifizierten Bestätigungen bzw. Nachweisen

Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen wünschen Nachweise über ihr Engagement, um es für Ausbildungs- bzw. berufliche Zwecke einsetzen zu können. Innerhalb der Evang. Jugend in Bayern werden in Gemeinden, Dekanaten, Kirchenkreisen, der Landesebene und in den Mitgliedsverbänden der Evang. Jugend qualifizierte Bestätigungen ausgestellt. Dies geschieht in der Regel durch Hauptberufliche (Jugendreferent:innen, Gemeindediakon:innen, Pfarrer:innen) aber auch durch Vorsitzende von Gremien (Jugendausschuss, Dekanatsjugendkammer, Vorstände usw.).

Hier können Hinweise und Beispiele zur Erstellung von qualifizierten Nachweisen und Bestätigungen sowie die Vorlage einer Bestätigung heruntergeladen werden, die wir im Baukastenprinzip als Word-Datei zusammengestellt haben.

Erworbene Qualifikationen durch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen lassen sich in einer einfachen Tabelle nachweisen. Die freien Felder dieser pdf-Datei können im Acrobat Reader ausgefüllt werden.

Nachweisgenerator der aej

Die Evang. Jugend auf Bundesebene (aej) bietet online einen Nachweisgenerator an. Dieser erleichtert die individuelle Ausstellung standardisierter Nachweise ehrenamtlichen Engagements. Verantwortliche sollen leichter ihrer Aufgabe nachkommen können, solche Nachweise für Ehrenamtliche in qualifizierter Form auszustellen.

Juleica - Die Jugendleiter-Card

Die Juleica ist der Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen. Sie ist Nachweis über die erfolgte Qualifikation, Legitimierung gegenüber Behörden u.Ä. und notwendig für die Erlangung von Vergünstigungen. Nach der Teilnahme an einem Grundkurs und einem Erste-Hilfe-Kurs kann die Juleica von der Geschäftsstelle der Evang. Jugend im Dekanatsbezirk bzw. dem Verband über den örtlichen Stadt- oder Kreisjugendring beantragt werden.

Die Juleica kann unter www.juleica.de im Online-Verfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine persönliche E-Mail-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto. Auf dieser Seite finden sich auch die meisten Regelungen und Vergünstigungen.

Ehrenamtsflügel - Die Auszeichnung der Evang. Jugend in Bayern

Die Auszeichnung erhalten verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der evangelischen Jugendarbeit für ihr herausragendes Engagement. Der Ehrenamtsflügel würdigt, dass diese Mitarbeitenden durch ihre Gestaltung des Auftrags evangelischer Jugendarbeit für junge Menschen wichtige Begleiter:innen und Botschafter:innen sind bzw. waren oder für konzeptionelle Grundlagen und sonstige Rahmenbedingungen von evang. Jugendarbeit Herausragendes geleistet haben.

Das vorschlagende Gremium stellt dazu einen formlosen Antrag mit Begründung an den Geschäftsführenden Ausschuss der Landesjugendkammer. Dieser entscheidet über die Vergabe des "Engelsflügels".

Arbeitshilfen und weiterführende Infos

Arbeitshilfe "Ehrenamtliche Tätigkeiten"

Informationen zu arbeits-, steuer- und  sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gibt es in der Arbeitshilfe des Bayerischen Jugendrings "EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DER JUGENDARBEIT".

Arbeitshilfe "Ehrenamtliche fördern"

Know-How für Verantwortliche in der Evangelischen Jugendarbeit. Verantwortliche, das sind hauptberufliche Mitarbeiter:innen, Pfarrer:innen, Vorstände und Jugendleitungen in den Mitgliedsverbänden in der Evangelischen Jugend.

Die Arbeitshilfe informiert über Fragen des Ehrenamts in der Jugendarbeit und gibt praktische Anregungen zur Unterstützung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Sie stützt sich dabei auf die vielfältigen Erfahrungen und gute Praxis in der evangelischen Jugendarbeit.

Bestellung zum Preis von 1,00 Euro hier oder bei material[a]ejb.de

Arbeitshilfe "Aufsichtspflicht"

Die Arbeitshilfe Aufsichtspflicht erläutert Rechtsfragen rund um die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten bei Maßnahmen der Jugendarbeit. Sie beleuchtet typische Situationen, z.B. bei Ferienfreizeiten, und enthält Muster für Teilnahmebestimmungen und Anmeldungen. Mehr unter: Aufsichtspflicht - bjr

Arbeitshilfe "Die Ordnung mit Leben füllen"

Die bewährte Arbeitshilfe „Die Ordnung mit Leben füllen“ gibt es jetzt als Neuauflage in digitaler Form. Sie soll dabei helfen, Gremienarbeit sinnvoll, nachhaltig und gewinnbringend in den Kontext von Gemeinden, Dekanaten, Kirchenkreisen und Verbänden einzubetten und diese lebendig zu gestalten. Auf der Website findet Ihr Material und Vorlagen zum Weiterdenken und Weiterarbeiten. Alle Mustervorlagen und Checklisten zur Arbeit in und mit Gremienlassen sich bequem als PDF herunterladen.Die Seite wird kontinuierlich erweitert.

www.ejb.de/ordnungleben/

Intranet der ELKB

Die Evang. Luth. Kirche in Bayern (ELKB) verfügt über ein Intranet, in dem viele kircheninterne Informationen bereitgehalten werden. Jede:r Ehrenamtliche der ELKB, damit auch Mitarbeitende der Evang. Jugend in Bayern, können einen Online-Zugang beantragen. Auf www.elkb.de kann man sich ein Antragsformular herunterladen und ausfüllen, das vom Pfarramt oder einem:r Hauptberuflichen in der Jugendarbeit bestätigt werden muss.

Mit einem Intranet-Account lässt sich auch ein Zugang zur elkb-Cloud einrichten. Die elkb-Cloud ermöglicht es gemeinsame Dokumente für die Jugendarbeit zu teilen oder auch zu bearbeiten, sowie eine Terminumfrage zu starten.

Schwarzbuch Ehrenamt

Im Schwarzbuch Ehrenamt wurde anhand einer alltäglichen Geschichte über den Aufbau einer Jugendinitiative dargestellt, welche Holpersteine aus der Sicht von jungen Menschen das Engagement in der Jugendarbeit behindern. Mehr unter: Schwarzbuch Ehrenamt - bjr

Kontakt

Sabine Otterstätter-Schmidt
Referentin für Ehrenamt
0911 4304-282
0162 4682970
otterstaetter-schmidt[at]ejb.de

Alexandra Borchers
Assistenz
0911 4304-281
borchers[at]ejb.de

Termine