Evangelische Jugend- und Jugendverbandsarbeit lebt mit und vom Ehrenamt. Junge Menschen engagieren sich in Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, in einer Kirchengemeinde, im LK eines Konventes, im GA einer Kammer, als Teamer:in auf Freizeiten oder bei Besinnungstagen. Ehrenamt in der evangelischen Jugend bietet einen Erprobungsraum für Heranwachsende und die Möglichkeiten, sprachfähig zu werden, Talente und persönliche Stärken zu entdecken, Methoden zu erlernen, sich mit dem Evangelium auseinander zu setzen und Netzwerke zu knüpfen. Jugendliche werden so in ihrer Identitätsentwicklung unterstützt und begleitet.
Engagierte Jugendliche sind auf Unterstützung, qualifizierte Begleitung und Beratung angewiesen, die auf konstruktivem Feedback und Reflexion beruht. Herausforderungen für Hauptberufliche sind, die unterschiedlichen Aspekte der Motivation und den Wandel im Ehrenamt wahrzunehmen, sich damit auseinanderzusetzen und mit entsprechenden Angeboten und Begleitung zu reagieren, um die Ordnung mit Leben zu füllen.
Die Vielfalt, mitzuwirken und sich zu beteiligen bedient sowohl das traditionelle/alte Ehrenamt als auch das moderne/neue Ehrenamt. Wie in fast allen Bereichen der Gesellschaft finden auch im Ehrenamt Veränderungen statt. Motivation, sowie Intensität und Dauer des Engagements befinden sich im Wandel.
traditionelles/"altes" Ehrenamt
modernes/"neues" Ehrenamt
Das Referat "Ehrenamt" im Amt für Jugendarbeit ist Anlaufstelle für die Beratung von neben- und hauptberuflichen Mitarbeiter:innen in Fragen des Ehrenamts und unterstützt ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der evangelischen Jugendarbeit (z. B Begleitung der Startphase einer neuen Dekanatsjugendkammmer vor Ort).
Das Referat "Ehrenamt" verantwortet die Fortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in Leitungsfunktionen "ehrenamtlich LEITEN -Sommerseminar", sowie das Mentoring-Projekt für die Ehrenamtlichen der Landesjugendkammer.
Die bayerische Landeskirche hat seit 2000 ein Ehrenamtsgesetz, genauer ein Kirchengesetz über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, das den Stellenwert des ehrenamtlichen Engagements für alle Arbeitsbereiche deutlich betont und verschiedenste Dinge regelt.
Hier ein paar wichtige und interessante Aspekte aus dem Ehrenamtsgesetz:
Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter:innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern.
Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen zum Zwecke der Jugendarbeit (vom 14.04.1980) überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungesetz beschlossen, dass zum 01. April 2017 in Kraft getreten ist.
Gerade Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Erwachsene, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, sollen mit Hilfe dieses Gesetzes die Möglichkeit bekommen, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt zu werden. So z.B. für
Zeitraum:
Antrag:
Wichtig:
Der Antrag gilt als bewilligt, wenn ihn der:die Arbeitgeber:in nicht spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum in Textform ablehnt.
Die Ablehnung ist in Textform gegenüber dem:der Antragsteller:in, dem:der Arbeitnehmer:in und dem BJR zu begründen. Ein Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Es dürfen sowohl aus der Genehmigung als auch einer Ablehnung für Arbeitnehmer:innen keine Nachteile im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis entstehen. Es wird empfohlen sich auch bei Genehmigung des Antrags eine Rückmeldung des:der Arbeitgeber:in einzuholen, um die Planungssicherheit für den antragstellenden Träger zu erhöhen.
Ehrenamtliche tun Gutes – für sich, für die Gesellschaft, für Kirche, für Jugendarbeit, für Kinder und Jugendliche. Wer sich für andere einsetzt, lernt viel für sich selbst. Diese Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen sind in der Ausbildung, im Studium und im Beruf gefragt.
Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen wünschen Nachweise über ihr Engagement, um es für Ausbildungs- bzw. berufliche Zwecke einsetzen zu können. Innerhalb der Evang. Jugend in Bayern werden in Gemeinden, Dekanaten, Kirchenkreisen, der Landesebene und in den Mitgliedsverbänden der Evang. Jugend qualifizierte Bestätigungen ausgestellt. Dies geschieht in der Regel durch Hauptberufliche (Jugendreferent:innen, Gemeindediakon:innen, Pfarrer:innen) aber auch durch Vorsitzende von Gremien (Jugendausschuss, Dekanatsjugendkammer, Vorstände usw.).
Hier können Hinweise und Beispiele zur Erstellung von qualifizierten Nachweisen und Bestätigungen sowie die Vorlage einer Bestätigung heruntergeladen werden, die wir im Baukastenprinzip als Word-Datei zusammengestellt haben.
Erworbene Qualifikationen durch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen lassen sich in einer einfachen Tabelle nachweisen. Die freien Felder dieser pdf-Datei können im Acrobat Reader ausgefüllt werden.
Nachweisgenerator der aej
Die Evang. Jugend auf Bundesebene (aej) bietet online einen Nachweisgenerator an. Dieser erleichtert die individuelle Ausstellung standardisierter Nachweise ehrenamtlichen Engagements. Verantwortliche sollen leichter ihrer Aufgabe nachkommen können, solche Nachweise für Ehrenamtliche in qualifizierter Form auszustellen.
Die Juleica ist der Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen. Sie ist Nachweis über die erfolgte Qualifikation, Legitimierung gegenüber Behörden u.Ä. und notwendig für die Erlangung von Vergünstigungen. Nach der Teilnahme an einem Grundkurs und einem Erste-Hilfe-Kurs kann die Juleica von der Geschäftsstelle der Evang. Jugend im Dekanatsbezirk bzw. dem Verband über den örtlichen Stadt- oder Kreisjugendring beantragt werden.
Die Juleica kann unter www.juleica.de im Online-Verfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine persönliche E-Mail-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto. Auf dieser Seite finden sich auch die meisten Regelungen und Vergünstigungen.
Die Auszeichnung erhalten verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der evangelischen Jugendarbeit für ihr herausragendes Engagement. Der Ehrenamtsflügel würdigt, dass diese Mitarbeitenden durch ihre Gestaltung des Auftrags evangelischer Jugendarbeit für junge Menschen wichtige Begleiter:innen und Botschafter:innen sind bzw. waren oder für konzeptionelle Grundlagen und sonstige Rahmenbedingungen von evang. Jugendarbeit Herausragendes geleistet haben.
Das vorschlagende Gremium stellt dazu einen formlosen Antrag mit Begründung an den Geschäftsführenden Ausschuss der Landesjugendkammer. Dieser entscheidet über die Vergabe des "Engelsflügels".
Informationen zu arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gibt es in der Arbeitshilfe des Bayerischen Jugendrings "EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DER JUGENDARBEIT".
Know-How für Verantwortliche in der Evangelischen Jugendarbeit. Verantwortliche, das sind hauptberufliche Mitarbeiter:innen, Pfarrer:innen, Vorstände und Jugendleitungen in den Mitgliedsverbänden in der Evangelischen Jugend.
Die Arbeitshilfe informiert über Fragen des Ehrenamts in der Jugendarbeit und gibt praktische Anregungen zur Unterstützung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Sie stützt sich dabei auf die vielfältigen Erfahrungen und gute Praxis in der evangelischen Jugendarbeit.
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Die Arbeitshilfe Aufsichtspflicht erläutert Rechtsfragen rund um die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten bei Maßnahmen der Jugendarbeit. Sie beleuchtet typische Situationen, z.B. bei Ferienfreizeiten, und enthält Muster für Teilnahmebestimmungen und Anmeldungen. Mehr unter: Aufsichtspflicht - bjr
Die bewährte Arbeitshilfe „Die Ordnung mit Leben füllen“ gibt es jetzt als Neuauflage in digitaler Form. Sie soll dabei helfen, Gremienarbeit sinnvoll, nachhaltig und gewinnbringend in den Kontext von Gemeinden, Dekanaten, Kirchenkreisen und Verbänden einzubetten und diese lebendig zu gestalten. Auf der Website findet Ihr Material und Vorlagen zum Weiterdenken und Weiterarbeiten. Alle Mustervorlagen und Checklisten zur Arbeit in und mit Gremienlassen sich bequem als PDF herunterladen.Die Seite wird kontinuierlich erweitert.
Die Evang. Luth. Kirche in Bayern (ELKB) verfügt über ein Intranet, in dem viele kircheninterne Informationen bereitgehalten werden. Jede:r Ehrenamtliche der ELKB, damit auch Mitarbeitende der Evang. Jugend in Bayern, können einen Online-Zugang beantragen. Auf www.elkb.de kann man sich ein Antragsformular herunterladen und ausfüllen, das vom Pfarramt oder einem:r Hauptberuflichen in der Jugendarbeit bestätigt werden muss.
Mit einem Intranet-Account lässt sich auch ein Zugang zur elkb-Cloud einrichten. Die elkb-Cloud ermöglicht es gemeinsame Dokumente für die Jugendarbeit zu teilen oder auch zu bearbeiten, sowie eine Terminumfrage zu starten.
Im Schwarzbuch Ehrenamt wurde anhand einer alltäglichen Geschichte über den Aufbau einer Jugendinitiative dargestellt, welche Holpersteine aus der Sicht von jungen Menschen das Engagement in der Jugendarbeit behindern. Mehr unter: Schwarzbuch Ehrenamt - bjr
Sabine Otterstätter-Schmidt
Referentin für Ehrenamt
0911 4304-282
0162 4682970
sabine.otterstaetter-schmidt[at]elkb.de
Alexandra Borchers
Assistenz
0911 4304-281
alexandra.borchers[at]elkb.de
Ideenpool: Fortbildung Ehrenamtlicher
Vertretung der Ehrenamtlichen in der EJB:
Leitender Kreis des Landesjugendkonvents