Ehrenamt

Evangelische Jugend- und Jugendverbandsarbeit lebt mit und vom Ehrenamt. Junge Menschen engagieren sich in Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, in einer Kirchengemeinde, im LK eines Konventes, im GA einer Kammer, als Teamer:in auf Freizeiten oder bei Besinnungstagen. Ehrenamt in der evangelischen Jugend bietet einen Erprobungsraum für Heranwachsende und die Möglichkeiten, sprachfähig zu werden, Talente und persönliche Stärken zu entdecken, Methoden zu erlernen, sich mit dem Evangelium auseinander zu setzen und Netzwerke zu knüpfen. Jugendliche werden so in ihrer Identitätsentwicklung unterstützt und begleitet.

Was ist aktuell?

Für die Durchführung von JuLeiCa-Schulungen bzw. Grundkursen hat der Bayerische Jugendring (BJR) ein Handbuch veröffentlicht. Wir empfehlen dieses Buch uneingeschränkt und sehen es als Grundlage für alle Schulungen.

Es bündelt das verbandsübergreifende Basiswissen und kann als Printversion für ca. 5 Euro bestellt oder kostenlos digital bezogen werden.

Verbandsspezifische Inhalte für EJB-Jugendleiter:innen

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Allgemeine Informationen

Engagierte Jugendliche sind auf Unterstützung, qualifizierte Begleitung und Beratung angewiesen, die auf konstruktivem Feedback und Reflexion beruht. Herausforderungen für Hauptberufliche sind, die unterschiedlichen Aspekte der Motivation und den Wandel im Ehrenamt wahrzunehmen, sich damit auseinanderzusetzen und mit entsprechenden Angeboten und Begleitung zu reagieren, um die Ordnung mit Leben zu füllen.

Ehrenamt im Wandel

Die Vielfalt, mitzuwirken und sich zu beteiligen bedient sowohl das traditionelle/alte Ehrenamt als auch das moderne/neue Ehrenamt. Wie in fast allen Bereichen der Gesellschaft finden auch im Ehrenamt Veränderungen statt. Motivation, sowie Intensität und Dauer des Engagements befinden sich im Wandel.

traditionelles/"altes" Ehrenamt

  • ist orientiert an Pflichterfüllung
  • Bereitschaft Verantwortung oder Aufgaben über einen längeren Zeitraum zu übernehmen
  • Bereitschaft sich auf vorgegebene Strukturen und Ordnungen einzulassen
  • motiviert vom Gefühl, gebraucht zu werden

modernes/"neues" Ehrenamt

  • orientiert am persönlichen Nutzen (z.B. Erlernen bestimmter Fähigkeiten)
  • ist eher zeitlich befristet angelegt
  • Interesse an klaren projektorientierten und aufgabenorientierten Tätigkeiten
  • im Einklang mit selbst definierten Motiven

Arbeitsschwerpunkte im Referat "Ehrenamt"

Das Referat "Ehrenamt" im Amt für Jugendarbeit ist Anlaufstelle für die Beratung von neben- und hauptberuflichen Mitarbeiter:innen in Fragen des Ehrenamts und unterstützt ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der evangelischen Jugendarbeit (z. B Begleitung der Startphase einer neuen Dekanatsjugendkammmer vor Ort).

Das Referat "Ehrenamt" verantwortet die Fortbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in Leitungsfunktionen "ehrenamtlich LEITEN -Sommerseminar", sowie das Mentoring-Projekt für die Ehrenamtlichen der Landesjugendkammer.

Infos zum Ehrenamtsgesetz (EAG)

Die bayerische Landeskirche hat seit 2000 ein Ehrenamtsgesetz, genauer ein Kirchengesetz über den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der Evang.-Luth. Kirche in Bayern, das den Stellenwert des ehrenamtlichen Engagements für alle Arbeitsbereiche deutlich betont und verschiedenste Dinge regelt.

Hier ein paar wichtige und interessante Aspekte aus dem Ehrenamtsgesetz:

  • Ehrenamtliche haben einen Anspruch auf Fortbildung, die Bereitschaft zur Fortbildung wird erwartet und Auslagen hierfür sollen erstattet werden.
     
  • Ehrenamtliche haben Anspruch auf fachliche und persönliche Begleitung. Erforderliche Informationen sind rechtzeitig weiterzugeben. Sie sind in Entscheidungsprozesse, die ihren Aufgabenbereich betreffen, einzubeziehen.
    Es sollen regelmäßige Besprechungen stattfinden.
     
  • Ehrenamtliche sind während ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit versichert. Sie sind berechtigt, sich diesbezüglich ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Rechtsberatung im Landeskirchenamt oder in der Landeskirchenstelle zu holen.
     
  • Die jeweils zuständigen verantwortlichen Personen, bzw. Gremien sollen sich mind. einmal im Jahr mit der Situation Ehrenamtlicher befassen. Auf Ebene des Dekanatsbezirks werden zwei Vertrauenspersonen für Ehrenamtliche berufen. Die Dienststellen sind verpflichtet im jeweiligen Haushaltsplan in angemessenem Umfang Haushaltsmittel vorzusehen.

    Der Leitende Kreis des Landesjugendkonvents schreibt dazu:
    "Da das Ehrenamtsgesetz einen Schutz für alle Ehrenamtlichen darstellt, wollen wir ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Beauftragung zur ehrenamtlichen Tätigkeit nicht nach einem Leistung - Gegenleistung-Prinzip zu verstehen ist (also kein: 'Wenn die Gemeinde dir schon den Grundkurs zahlt, dann hast du auch drei Jahre Kindergruppe zu machen!') - es geht hier um eine Absicherung der Ehrenamtlichen und nicht der Hauptberuflichen!
    Und das Argument: 'Für so was ist kein Geld da.' zählt jetzt auch nicht mehr, da die Schlüsselzuweisungen geändert wurden, damit die Gemeinden die entstehenden Kosten auch tragen können. Es liegt an euch, darauf zu achten, dass davon auch ein gerechter Teil im Jugendtopf landet!"

Freistellung zum Zwecke der Jugendarbeit

Jugendarbeit in Bayern lebt vom ehrenamtlichen Engagement von Jugendleiter:innen. Sie bieten mit ihren vielfältigen außerschulischen Bildungs- und Freizeitmaßnahmen ein attraktives und sinnvolles Angebot für Kinder und Jugendliche in Bayern.
Der Freistaat Bayern unterstützt dieses Engagement. Deshalb wurde das frühere Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmer:innen zum Zwecke der Jugendarbeit (vom 14.04.1980) überarbeitet und das neue Jugendarbeitfreistellungesetz beschlossen, dass zum 01. April 2017 in Kraft getreten ist.

Gerade Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Erwachsene, die in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen, sollen mit Hilfe dieses Gesetzes die Möglichkeit bekommen, für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten freigestellt zu werden. So z.B. für

  • Leitung von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche
  • Leitung oder Mitarbeit in Zeltlagern oder Freizeiten
  • Teilnahme an Grundkursen oder Fortbildungen der evang. Jugend
  • Teilnahme an überörtlichen Tagungen des Jugendverbandes
  • Teilnahme an Maßnahmen der internationalen Jugendbegegnung

Zeitraum:

  • Mit der Neufassung ist die Freistellung nicht mehr nur tageweise möglich, sondern auch für kürzere Zeiträume. Insgesamt kann pro Jahr für maximal 12 Veranstaltungen Freistellung gewährt werden.
  • Pro Jahr kann Freistellung für einen Zeitraum gewährt werden, der dem Dreifachen der regelmäßigen Wochenarbeitszeit entspricht.

Antrag:

  • Der Antrag muss mindestens vier Wochen vor dem beantragten Zeitraum beim Arbeitgeber eingegangen sein.
  • Den Antrag stellt die Jugendorganisation, für dessen Maßnahme/Angebot der:die Jugendleiter:in zum Einsatz kommt. Träger ist die Kirchengemeinde, das Dekanat bzw. der Verband und nicht das Jugendwerk. Deshalb muss auch der:die Dekan:in, der:die Pfarrer:in bzw. die Geschäftsführung des Verbandes den Antrag unterschreiben.
  • Der Antrag muss in Textform - also per Post oder auch per E-Mail - an den:die Arbeitgeber:in gesendet werden.
  • Für eine anonymisierte statistische Auswertung wird darum gebeten den Antrag in Kopie an den BJR zu senden (per E-Mail an freistellung[at]bjr.de ).

Wichtig:

Der Antrag gilt als bewilligt, wenn ihn der:die Arbeitgeber:in nicht spätestens zwei Wochen vor dem beantragten Zeitraum in Textform ablehnt.

Die Ablehnung ist in Textform gegenüber dem:der Antragsteller:in, dem:der Arbeitnehmer:in und dem BJR zu begründen. Ein Antrag kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Gründe entgegenstehen. Es dürfen sowohl aus der Genehmigung als auch einer Ablehnung für Arbeitnehmer:innen keine Nachteile im Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis entstehen. Es wird empfohlen sich auch bei Genehmigung des Antrags eine Rückmeldung des:der Arbeitgeber:in einzuholen, um die Planungssicherheit für den antragstellenden Träger zu erhöhen.

Antrag als PDF herunterladen

Ehrenamt braucht Anerkennung

Ehrenamtliche tun Gutes – für sich, für die Gesellschaft, für Kirche, für Jugendarbeit, für Kinder und Jugendliche. Wer sich für andere einsetzt, lernt viel für sich selbst. Diese Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen sind in der Ausbildung, im Studium und im Beruf gefragt.

Ausstellen von qualifizierten Bestätigungen bzw. Nachweisen

Ehrenamtliche Mitarbeiter:innen wünschen Nachweise über ihr Engagement, um es für Ausbildungs- bzw. berufliche Zwecke einsetzen zu können. Innerhalb der Evang. Jugend in Bayern werden in Gemeinden, Dekanaten, Kirchenkreisen, der Landesebene und in den Mitgliedsverbänden der Evang. Jugend qualifizierte Bestätigungen ausgestellt. Dies geschieht in der Regel durch Hauptberufliche (Jugendreferent:innen, Gemeindediakon:innen, Pfarrer:innen) aber auch durch Vorsitzende von Gremien (Jugendausschuss, Dekanatsjugendkammer, Vorstände usw.).

Hier können Hinweise und Beispiele zur Erstellung von qualifizierten Nachweisen und Bestätigungen sowie die Vorlage einer Bestätigung heruntergeladen werden, die wir im Baukastenprinzip als Word-Datei zusammengestellt haben.

Erworbene Qualifikationen durch die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen lassen sich in einer einfachen Tabelle nachweisen. Die freien Felder dieser pdf-Datei können im Acrobat Reader ausgefüllt werden.

Nachweisgenerator der aej

Die Evang. Jugend auf Bundesebene (aej) bietet online einen Nachweisgenerator an. Dieser erleichtert die individuelle Ausstellung standardisierter Nachweise ehrenamtlichen Engagements. Verantwortliche sollen leichter ihrer Aufgabe nachkommen können, solche Nachweise für Ehrenamtliche in qualifizierter Form auszustellen.

Juleica - Die Jugendleiter-Card

Die Juleica ist der Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen. Sie ist Nachweis über die erfolgte Qualifikation, Legitimierung gegenüber Behörden u.Ä. und notwendig für die Erlangung von Vergünstigungen. Nach der Teilnahme an einem Grundkurs und einem Erste-Hilfe-Kurs kann die Juleica von der Geschäftsstelle der Evang. Jugend im Dekanatsbezirk bzw. dem Verband über den örtlichen Stadt- oder Kreisjugendring beantragt werden.

Die Juleica kann unter www.juleica.de im Online-Verfahren beantragt werden. Erforderlich sind dazu eine persönliche E-Mail-Adresse sowie ein digitales Portrait-Foto. Auf dieser Seite finden sich auch die meisten Regelungen und Vergünstigungen.

Ehrenamtsflügel - Die Auszeichnung der Evang. Jugend in Bayern

Die Auszeichnung erhalten verdiente ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in der evangelischen Jugendarbeit für ihr herausragendes Engagement. Der Ehrenamtsflügel würdigt, dass diese Mitarbeitenden durch ihre Gestaltung des Auftrags evangelischer Jugendarbeit für junge Menschen wichtige Begleiter:innen und Botschafter:innen sind bzw. waren oder für konzeptionelle Grundlagen und sonstige Rahmenbedingungen von evang. Jugendarbeit Herausragendes geleistet haben.

Das vorschlagende Gremium stellt dazu einen formlosen Antrag mit Begründung an den Geschäftsführenden Ausschuss der Landesjugendkammer. Dieser entscheidet über die Vergabe des "Engelsflügels".

Arbeitshilfen und weiterführende Infos

Arbeitshilfe "Ehrenamtliche Tätigkeiten"

Informationen zu arbeits-, steuer- und  sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen gibt es in der Arbeitshilfe des Bayerischen Jugendrings "EHRENAMTLICHE TÄTIGKEITEN IN DER JUGENDARBEIT".

Arbeitshilfe "Ehrenamtliche fördern"

Know-How für Verantwortliche in der Evangelischen Jugendarbeit. Verantwortliche, das sind hauptberufliche Mitarbeiter:innen, Pfarrer:innen, Vorstände und Jugendleitungen in den Mitgliedsverbänden in der Evangelischen Jugend.

Die Arbeitshilfe informiert über Fragen des Ehrenamts in der Jugendarbeit und gibt praktische Anregungen zur Unterstützung und Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeiter:innen. Sie stützt sich dabei auf die vielfältigen Erfahrungen und gute Praxis in der evangelischen Jugendarbeit.

Bestellung zum Preis von 1,00 Euro hier oder bei material[a]ejb.de

Arbeitshilfe "Aufsichtspflicht"

Die Arbeitshilfe Aufsichtspflicht erläutert Rechtsfragen rund um die Aufsichts- und Verkehrssicherungspflichten bei Maßnahmen der Jugendarbeit. Sie beleuchtet typische Situationen, z.B. bei Ferienfreizeiten, und enthält Muster für Teilnahmebestimmungen und Anmeldungen. Mehr unter: Aufsichtspflicht - bjr

Arbeitshilfe "Die Ordnung mit Leben füllen"

Die bewährte Arbeitshilfe „Die Ordnung mit Leben füllen“ gibt es jetzt als Neuauflage in digitaler Form. Sie soll dabei helfen, Gremienarbeit sinnvoll, nachhaltig und gewinnbringend in den Kontext von Gemeinden, Dekanaten, Kirchenkreisen und Verbänden einzubetten und diese lebendig zu gestalten. Auf der Website findet Ihr Material und Vorlagen zum Weiterdenken und Weiterarbeiten. Alle Mustervorlagen und Checklisten zur Arbeit in und mit Gremienlassen sich bequem als PDF herunterladen.Die Seite wird kontinuierlich erweitert.

www.ejb.de/ordnungleben/

Empfehlung zur transparenten Teamfindung

Die Praktiken der Teamfindung und -zusammenstellung für Angebote evangelischer Jugendarbeit in Bayern sind vielfältig und überall anders. Wir wollen daher keine einheitlichen Vorschriften machen, wie es „richtig“ oder „am besten“ gehen kann, stellen euch aber eine Checkliste wichtiger Fragestellungen und Anregungen zur Verfügung, die Frustration vermeiden und Transparenz erhöhen können. Leitend ist dabei die Frage, was hilfreich ist, um einen passenden Prozess zu entwickeln, an dem sich alle orientieren können und der Entscheidungen für die Zusammenstellung von Teams für möglichst alle nachvollziehbar macht.

Leitfragen zur Teamzusammensetzung allgemein

  • Ist das Verhältnis zwischen erfahrenen und neuen Personen im Team berücksichtigt?
  • Ist die Teamzusammensetzung geschlechterdifferenziert und ausgewogen?
  • Haben ausreichend Teammitglieder die formalen Voraussetzungen, um die Qualitätsstandards zu gewährleisten? (zum Beispiel JuLeiCa)
  • Bilden die Teammitglieder eventuelle regionale Gegebenheiten ab und sind aus allen (relevanten) Bezügen Personen im Team?
  • Ist das Team altersdivers besetzt? Wie groß ist der Altersunterschied zu den ältesten bzw. jüngsten Mitgliedern?
  • Wie passen und finden sich die Teammitglieder zusammen?
  • Wie hoch ist der Belastungsgrad einzelner Personen?

 

Leitfragen zum Kompetenzprofil in der Teamzusammensetzung

  •  Welche Rollen im Team braucht es und sind alle über die ausgewählten Personen sinnvoll abgedeckt?
  • Welche (speziellen) Kompetenzen brauchen die Teammitglieder und sind diese mit berücksichtigt? (zum Beispiel Erste Hilfe/Rettungsschwimmer etc.)
  • Welche Kompetenzen haben die einzelnen Teammitglieder und sind diese in ihrer Vielfalt und Kombination förderlich für die Umsetzung des Vorhabens?
  • Gibt es klar beschriebene Aufgabenprofile für die jeweilige Aufgabe?
  • Bei einem ehrenamtlichen Team: Wo ist das Team angebunden, wer ist die Ansprechperson im Hintergrund?

 

Leitfragen zum Prozess der Teamfindung

  • Gibt es ein klares und für alle nachvollziehbares Verfahren, wie die Teamsuche, die Auswahl und das Ergebnis kommuniziert werden?
  • Gibt es eine Prozessbeschreibung, wie Teams im jeweiligen Kontext zusammengestellt werden und ist dieses allen bekannt?
  • Wer ist für die Teamzusammenstellung verantwortlich?
  • Gibt es ein offenes, für alle gleichzeitig eröffnetes „Bewerbungsverfahren“ für die Teamfindung?
  • Wer ist die Ansprechperson für die Interessierten und wo werden die Interessensbekundungen/ Bewerbungen gesammelt?
  • Wie wird gewährleistet, dass alle, die wollen, sich rückmelden können?
  • Wie und von wem wird die Auswahl getroffen?
  • Wie wird die Auswahl veröffentlicht und kommuniziert?
  • Wie wird Rückmeldung gegeben an die, die nicht ausgewählt wurden (Stichwort: Wertschätzung, Transparenz und klare Haltung)
  • Wo können sich Personen hinwenden, wenn sich Fragen oder Frust ergeben? (Beschwerdemanagement)
  • Gibt es eine Warteliste?

 

Hier noch ein paar hilfreiche Tipps

Zusammensetzung und Auswahl von Teams bzw. Teammitgliedern

Das soziale Miteinander spielt bei der Teamzusammensetzung eine zentrale Rolle. Neben den nötigen Rollen und Kompetenzen ist es absolut legitim darauf zu achten, dass die Personen untereinander gut auskommen. Schwierig wird es aber dann, wenn feste „Freundeskreise“ einen Generalanspruch auf bestimmte (beliebte) Maßnahmen erheben. Hier braucht es klare Regelungen wie zum Beispiel ein ausgewogenes Verhältnis von „erfahrenen“ und „neuen“ Personen im Team etc.

Belastungsgrad beachten

„Lust und Frust“ liegen oft nah beieinander. Gerade hoch engagierte Personen überschätzen manchmal ihre zeitlichen Ressourcen. Es empfiehlt sich also durchaus darauf zu achten, in wie weit einzelne Personen schon Teil anderer Teams sind.

Aufgaben- und Kompetenzprofile

Manchmal ist es hilfreich, die Aufgaben und nötigen Kompetenzen klar zu kommunizieren, um die Anforderungen für das jeweilige Team deutlich zu machen. Insbesondere was die zeitlichen Ressourcen betrifft, braucht es eine realistische Orientierung. Oft ist es neben der reinen Umsetzung auch die Vor- und Nachbereitung, Elternabende und weitere Treffen, die nötig sind. Je klarer Anforderungen, Aufgaben und nötige Kompetenzen sind, desto transparenter können die Entscheidungen für oder gegen eine Person getroffen werden. Hier können zum Beispiel schriftliche Anforderungsprofile helfen, die beschreiben, was sich hinter einer Aufgabe verbirgt.  

Ansprechperson benennen und Rolle klären

Bei rein ehrenamtlichen Teams braucht es eine Ansprechperson aus dem Team der Hauptberuflichen. Insbesondere für den Fall, dass während einer Maßnahme etwas passiert, müssen die Kommunikationswege und Erreichbarkeiten abgesprochen sein. Es empfiehlt sich, die Rolle zwischen der zuständigen hauptberuflichen Person und der Teamleitung im Vorfeld zu klären und verlässliche Absprachen zu treffen.

Teamauswahl

Oft ist nicht klar, wer genau über die Teamzusammensetzung vor Ort entscheidet. Sind es die entsprechenden Gremien, die:der zuständige Jugendreferent:in oder die bereits bestimmte Teamleitung? Frust entsteht vor allem da, wo dies nicht transparent geklärt und kommuniziert ist. Es müssen alle Interessierten nachvollziehe können, wann und bei wem sie sich bis wann melden können, um für die Teamauswahl bedacht zu werden.

Warteliste

Es ist zu überlegen, ob es eine Warteliste für Personen geben kann, die nicht für ein Team ausgewählt wurden. Das ist vor allem bei kurzfristigem Ausfall durch Krankheit etc. hilfreich. Es muss natürlich klar kommuniziert werden, ob eine Person auf die Warteliste möchte oder nicht. Auch kann eine Warteliste die Grundlage für die Teamzusammenstellung im nächsten Jahr bilden.

Bei Fragen ist das Team Ehrenamt der Wirkstatt evangelisch ansprechbar, insbesondere:

Sabine Otterstätter-Schmidt
Referentin #ehrenamt #prävention #ejb
Telefon: 0911 4304-282
Mobil: 0162 4682970
E-Mail: sabine.otterstaetter-schmidt[at]elkb.de

Ilona Schuhmacher
Referentin #geschäftsführerin ejb #grundsatzfragen ejb
Telefon: 0911 4304-268
Mobil: 0176 32218728
E-Mail: ilona.schuhmacher[at]elkb.de

 

Checkliste als pdf

Intranet der ELKB

Die Evang. Luth. Kirche in Bayern (ELKB) verfügt über ein Intranet, in dem viele kircheninterne Informationen bereitgehalten werden. Jede:r Ehrenamtliche der ELKB, damit auch Mitarbeitende der Evang. Jugend in Bayern, können einen Online-Zugang beantragen. Auf www.elkb.de kann man sich ein Antragsformular herunterladen und ausfüllen, das vom Pfarramt oder einem:r Hauptberuflichen in der Jugendarbeit bestätigt werden muss.

Mit einem Intranet-Account lässt sich auch ein Zugang zur elkb-Cloud einrichten. Die elkb-Cloud ermöglicht es gemeinsame Dokumente für die Jugendarbeit zu teilen oder auch zu bearbeiten, sowie eine Terminumfrage zu starten.

Schwarzbuch Ehrenamt

Im Schwarzbuch Ehrenamt wurde anhand einer alltäglichen Geschichte über den Aufbau einer Jugendinitiative dargestellt, welche Holpersteine aus der Sicht von jungen Menschen das Engagement in der Jugendarbeit behindern. Mehr unter: Schwarzbuch Ehrenamt - bjr

Kontakt

Sabine Otterstätter-Schmidt
Referentin für Ehrenamt
0911 4304-282
0162 4682970
sabine.otterstaetter-schmidt[at]elkb.de

Iris Kuballa
Assistenz
0911 4316-260
iris.kuballa[at]elkb.de

Termine