FAQs zur Landesstellenplanung

In der Arbeit zu Konzeptionen zur Landesstellenplanung treten immer wieder Begrifflichkeiten auf, die Fragen aufwerfen. Einige wichtige Schlagworte sind auf dieser Seite erklärt. Alle Begriffe werden hier im Rahmen evangelischen Jugendarbeit, bzw. der Landesstellenplanung (LStPl) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern definiert. Die Liste soll beim Verständnis der Fachbegriffe im Rahmen der Landesstellenplanung unterstützen. Sie ist nicht vollständig, über Anregungen zur Erweiterung oder sprachlichen Präzisierung freuen wir uns.

A B C

Akteur:innen

Diejenigen, die in irgendeiner Art und Weise handeln.

Angebotsportfolio/Portfolioanalyse

Die Portfolioanalyse schafft einen Überblick über die aktuellen Angebote und deren Lebenszyklus. Sie dient als Entscheidungshilfe, in welche Angebote Ressourcen (z.B. Arbeitszeit und Finanzen) fließen, wie Schwerpunkte gesetzt werden und als Prognoseinstrument, wie sich Angebote in der Zukunft entwickeln können.

Arbeitszeitanalyse

Eine Arbeitszeitanalyse erfasst die in einem bestimmten Zeitraum angefallenen Arbeitszeiten, zugeordnet zu den unterschiedlichen Tätigkeiten. Sie gibt eine Übersicht, über den zeitlichen Aufwand der jeweiligen Tätigkeiten.

Benehmen (Im Benehmen mit...)

Im Dekanat entscheidet der Dekanatsausschuss (DA) über die Verteilung der Stellen. Der DA sammelt oder entwickelt Vorschläge für die dekanatsweiten Dienste (z.B. Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen) und die Kirchengemeinden (KG). Er schlägt vor, wie viele Stellen die dekanatsweiten Dienste oder die KG erhalten.

Der DA lässt den jeweiligen Vorschlag dann den KG zukommen. Die Gemeinde kann zu dem Vorschlag eine Rückmeldung geben. Dasselbe gilt für auch für das Teilkonzept im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Der DA lässt der Dekanatsjugendkammer (DJKa) ihren Vorschlag zukommen. Die DJKa kann dann zu dem Vorschlag eine Rückmeldung an den DA geben.

Die Rückmeldungen können, müssen aber nicht, berücksichtig werden. Am Ende entscheidet der Dekanatsausschuss alleine über die Verteilung der Stellen. Damit der DA gut entscheiden kann, hat er die Möglichkeit, sich beraten zu lassen, zum Beispiel von den Gemeinden und der Dekanatsjugendkammer (DJKa).

Im Benehmen mit der DJKa heißt also, dass der Dekanatsausschuss sich zwar von der Dekanatsjugendkammer für den Bereich der Jugendarbeit beraten lassen soll, am Ende aber allein über die Verteilung der Stellen entscheidet. Egal, ob die DJKa einverstanden ist oder nicht.

Berufsübergreifende Besetzung

Die Besetzung theologischer Stellen mit theologisch-pädagogisch Mitarbeitenden und umgekehrt. Das jeweilige Berufsprofil des Mitarbeitenden bleibt dabei erhalten.

Siehe auch:

D

Dekanatsbezirk

Mehrere Kirchengemeinden bilden einen Dekanatsbezirk. Derzeit gibt es in Bayern 66 Dekanatsbezirke mit 1535 Kirchengemeinden. Zu den Dekanatsbezirken gehören außer den Gemeinden auch andere Einrichtungen, wie z.B. Diakonie, Kindertagesstätten oder Jugendwerke. Besonders große Dekanate bauen als regionale Ebene noch den Prodekanatsbezirk zwischen Kirchengemeinde und Dekanatsbezirk ein.

Dekanatsjugendpfarrer:innen

Pfarrer:in mit besonderem Auftrag: Begleitet die Jugendarbeit und stellt die Verbindung zwischen der Kinder- und Jugendarbeit und den anderen Pfarrer:innen her.
Der:Die Dekanatsjugendpfarrer:in ist Mitglied der Dekanatsjugendkammer.

Dekanatsjugendwerk

Dies kann die Bezeichnung für die Geschäftsstelle der Evangelischen Jugend innerhalb des jeweiligen Dekanatsbezirkes sein.

Siehe auch:

Diaspora

Übersetzt bedeutet Diaspora so viel wie „Verstreutheit“. Innerhalb der Kirche bezeichnet man damit Dekanatsbezirke oder Kirchengemeinden, in denen nur wenige evangelische Menschen wohnen.

Drittmittel

Gelder für die Jugendarbeit, die nicht von der Kirche kommen, wie z.B. Zuschüsse der Jugendringe.

E F G

EJB

Alle im Bereich der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern tätigen Gruppierungen evangelischer Jugend (Gemeindejugend und Verbandsjugend) gehören zur Evangelischen Jugend in Bayern (EJB). Das gemeinsame Ziel ihrer Arbeit besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen.

Weitere Infos: www.ejb.de/wer-wir-sind/evangelische-jugend-in-bayern

Siehe auch:

ELKB Jugendarbeitsstudie

In einer breit angelegten Umfrage der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern (ELKB) wurden Mitarbeitende in Kirchengemeinden und Dekanaten, Jugendwerken sowie Mitgliedsverbänden befragt, um herauszufinden, welche Unterstützungsformate oder zeit- und altersgemäßen Angebote für die Zukunft erforderlich sind.

Weitere Infos: www.ejb.de/was-wir-machen/konzeption-praxisentwicklung/

Erprobungsgesetz

Gesetz, das das Ausprobieren und „Erproben“ neuer Regelungen für die Landesstellenplanung 2020 ermöglicht.

Fragetasche des Amtes für Gemeindedienst (AfG)

Die Fragetasche ist das Startpaket für Sozialraumerkundung. Die große Projektbox enthält zahlreiche Arbeitsbögen und Begleitmaterialien, eine Broschüre mit vielen Hintergrundinformationen sowie einem Plakat für den vollen Überblick. Spannende Projekte, Methoden, Formate und Arbeitstechniken führen zu neuen Blickrichtungen.

Weitere Infos: www.fragetasche.de

Gemeindeentwicklung

Gemeinden gestalten ihre Entwicklung aktiv. Sie müssen sich dabei immer wieder hinterfragen und sich Veränderungen stellen. Oft werden die Schritte „Entwicklung von Perspektiven“, „Analyse der gegenwärtigen Situation“ und „Planung und Umsetzung“ gegangen.

Gremien

Als Gremium wird die Zusammenarbeit mehrerer Personen zu einem bestimmten Thema/Fachbereich bezeichnet. Gremien sind in der Evang.-Luth Kirche in Bayern z.B. die Dekanatsjugendkammer und der Leitende Kreis, aber auch der Dekanatsausschuss und die Landessynode.

H I J

In freiwilligen Bezügen

In freiwilligem Rahmen, aus eigenem Willen.

Integrale Identität

Die integrale Identität der Evangelischen Jugend besteht darin, dass sie sich als eigenständiger Jugendverband und gleichzeitig als Teil der Kirche auf allen Ebenen versteht.

Jugendring

Der Bayerische Jugendring (BJR) ist eine Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände in Bayern. Zudem ist er jugendpolitische Interessenvertretung. Ihm gehören die jeweiligen Stadt- Kreis- und Bezirksjugendringe an. Seine Aufgaben sind im Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) geregelt. Er ist Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Weitere Infos zum BJR: www.bjr.de

Siehe auch:

Jugendsozialarbeit

Die Jugendsozialarbeit (JSA) verfolgt das Ziel, junge Menschen, die mit den Folgen sozialer Benachteiligung oder individueller Beeinträchtigung kämpfen, bei ihrer  beruflichen, schulischen und sozialen Integration zu unterstützen  und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.

Durch ihre Angebote in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern werden verschiedene Formen sozialpädagogischer Hilfen bei der Bewältigung von Problemen etwa im Umfeld von Schule, Ausbildung und Beruf sowie durch Migration eingesetzt.

Jugendverband

In einem Jugendverband organisieren sich Jugendliche überregional, um gemeinsame Ziele oder Interessen zu verfolgen. Jugendorganisation meint im Großen und Ganzen das Gleiche. Eine Jugendorganisation bezeichnet für gewöhnlich einen Jugendverband, der sich einem bestimmten Erwachsenenverband zugehörig fühlen oder sich als dessen Nachwuchsorganisation versteht.

Jugendzentrum

Unter einem Jugendzentrum versteht man eine Einrichtung, in der offene Jugendarbeit geleistet wird. Es gibt zahlreiche Synonyme für solche Einrichtungen, wie Jugendklub, Jugendhaus, Jugendfreizeiteinrichtung oder Jugendtreff. Das Jugendzentrum ist ein Haus der offenen Tür und bietet damit den Jugendlichen vielfältige Programme und Angebote zur Freizeitbeschäftigung. Diese Angebote können, je nach Spezialisierung auf bestimmte Altersgruppen, sehr unterschiedlich sein.

K L

Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)

Die Bezeichnung KJHG steht für das Achte Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe - (SGB VIII), in dem fast alle wesentlichen Regelungen zum Jugendhilferecht zusammengefasst sind. Wesentliche Regelungsbereiche sind die Jugendarbeit, Kinder- und Jugendschutz, Beratung in Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten, Kindertageseinrichtungen und Hilfen zur Erziehung.

Weitere Infos: https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbviii/11.html

Konvent

Konvent bedeutet so viel wie „Zusammenkunft“. Der Dekanatsjugendkonvent (DJKo) ist die Vollversammlung der Ehrenamtlichen der Evang. Jugend in Bayern im jeweiligen Dekanatsbezirk. Die bayernweite Vollversammlung der Ehrenamtlichen heißt Landesjugendkonvent.

Konzept/Teilkonzept

Ein Konzept steuert die Arbeit vor Ort, ein Teilkonzept einen bestimmten Bereich. Im Fall der evangelischen Jugend also die Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

In einem Konzept werden folgende Schwerpunkte formuliert:

  • Wo und wer macht die Arbeit? (Organisation, Stellen)
  • Was und wie wird gearbeitet? (Aktionen und Methoden)
  • Für wen geschieht die Arbeit? (Personen, Zielgruppen)
  • Warum geschieht sie? (Auftrag, Leitbild, Ziele)

Landessynode

Die Landessynode ist das Kirchenparlament der Evang-Luth. Kirche in Bayern (ELKB). Hier entscheiden Ehrenamtliche und Hauptberufliche gemeinsam. Die Landessynode trifft sich zweimal im Jahr.

Weitere Infos: landessynode.bayern-evangelisch.de

Lebenswirklichkeit

Gesamtheit der Bedingungen und Umstände, mit denen man im Leben zu tun hat.

M N O Ö

Mitgliedsverband

In der Evang. Jugend in Bayern bezeichnen wir als Mitgliedsverband einen Jugendverband, der Teil der EJB ist. Der Evangelischen Jugend in Bayern gehören gegenwärtig folgende eigenständige Zusammenschlüsse evangelischer Jugendarbeit als Mitgliedsverbände eigener Prägung an:

  • Christlicher Jugendbund in Bayern (CJB)
  • Christlicher Verein Junger Menschen e.V. (CVJM)
  • Entschieden für Christus e.V. (EC)
  • Evangelische Jugendsozialarbeit e.V. (EJSA)
  • Evangelische Landjugend (ELJ)
  • Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP)

Weitere Infos zu den Mitgliedsverbänden:
www.ejb.de/wer-wir-sind/mitgliedsverbaende-der-ejb/

mündig/tätig

Mündig: Als selbstständig denkender Mensch zu eigenem Urteil/Entscheidung befähigt.
Tätig: In praktisches Handeln umgesetzt.

Siehe auch:

Mündige Gemeinde

Selbständige und sprachfähige Gemeinde, die sich ihres Auftrages aus dem Evangelium bewusst ist.

Siehe auch:

Ökumene

Das Miteinander von verschiedenen Kirchen, z.B. evangelisch und katholisch.

Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern

In der „OEJ“, also der Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern (= Satzung der EJB), ist verbindlich beschrieben, wie sich evangelische Jugendarbeit auf den unterschiedlichen Ebenen gestaltet. Einige der Bestimmungen sind gesetzlich vorgeschrieben (vgl. Vereinsrecht im BGB), andere sind eher verbandsspezifisch und in der jeweiligen Ausprägung unterschiedlich.

Die OEJ ist Teil der Rechtssammlung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Sie ist unter der Nr. 901 im „grünen Heinzel“ zu finden.

Die OEJ als PDF herunterladen:
www.ejb.de/Dateien/Downloads/Landesjugendkammer/Ordnung_der_EJB.pdf

Siehe auch:

P Q R

parochial/überparochial

parochial: auf eine Kirchengemeinde bezogen (örtlich begrenzt)
überparochial: mehrere Gemeinden zusammen (z.B. Region, Dekanat)

Partizipation

Teilhabe oder Einbeziehen Einzelner oder auch ganzer Organisationen an der Entscheidungs- und/oder Meinungsbildung.

Pfarramt/Pfarrbüro

Verwaltungsstelle einer Kirchengemeinde.

Pfarrei

Festgelegter Seelsorgebereich. Er kann aus einer oder mehreren Kirchengemeinden bestehen.

Pfarrkapitel

Das Pfarrkapitel ist die Gemeinschaft der im Dekanatsbezirk tätigen Pfarrer_innen.

Player:innen

Wichtige Personen (Kooperationspartner, Entscheider:innen, etc.), Behörden oder Firmen in einem bestimmten Kontext werden Player:innen genannt. Der Begriff kommt aus dem Englischen und heißt so viel wie Mitspieler:innen, in diesem Fall beim großen Spiel Kirche oder Jugendarbeit.

Präambel

Unter Präambel versteht man in der Regel die Einleitung bzw. das Vorwort einer Verfassung oder Rechtssammlung, im Fall der Evangelischen Jugend eines Teils des Kirchenrechts. Sie dient dabei häufig als Auslegungshilfe der nachfolgenden normierten Vereinbarungen.

Die Präambel der „Ordnung der Evangelischen Jugend in Bayern” (OEJ Abschnitt I, Nr.1) gibt das Leitziel der gesamten evangelischen Jugendarbeit vor. Es heißt dort: “… Das gemeinsame Ziel ihrer Arbeit besteht darin, als mündige und tätige Gemeinde Jesu Christi das Evangelium von Jesus Christus den jungen Menschen in ihrer Lebenswirklichkeit zu bezeugen. …”

Siehe auch:

Profil und Konzentration (PuK)

Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern hat 2016 einen umfassenden Reformprozess gestartet. Unter dem Titel „Profil und Konzentration" soll bis 2022 die Kirche grundlegend umstrukturiert werden. Hierbei geht es vor allem darum zu überlegen, welche Menschen Kirche ansprechen will und welchen Auftrag Kirche hat, um daraus dann abzuleiten, wie Kirche organisiert sein soll.

Weitere Infos: https://puk.bayern-evangelisch.de/

PuK-Karten

Material zum PuK-Prozess. Sie beinhalten den Hauptleitsatz aus dem Profil- und Konzentrationsprozess (PuK) und die fünf Grundaufgaben.

Strategischer Hauptleitsatz zu „Profil und Konzentration“: Wir geben Zeugnis von der Liebe des menschgewordenen Gottes. Wir orientieren uns am Auftrag der Heiligen Schrift und organisieren unsere Arbeitsformen und unseren Ressourceneinsatz konsequent auf das Ziel hin, dass Menschen mit ihren heutigen Lebensfragen einen einfachen Zugang zu dieser Liebe finden.

Grundaufgaben:

  • Christus verkündigen und geistliche Gemeinschaft leben.
  • Nachhaltig und gerecht wirtschaften.
  • Menschen in Not wahrnehmen und Teilhabe ermöglichen.
  • Lebensfragen klären und Lebensphasen seelsorgerlich begleiten.
  • Christliche und soziale Bildung ermöglichen.

Weitere Infos: https://puk.bayern-evangelisch.de/grundaufgaben.php

Re-Stellen

Stellen, denen ein regionaler Einsatz zugrunde liegt.

Siehe auch:

S

Sachkostenzuweisung

Alle Zuweisungen, die nicht Personalkosten sind.

Sinus-Milieu

Die Sinus-Milieus gruppieren Menschen, die sich in ihrer Lebensauffassung und Lebensweise ähneln. Sie werden vom Sinus-Institut erfasst und sind mittlerweile ein Standard in der Beschreibung von Zielgruppen.

Sozialraumanalyse

Als Sozialraum bezeichnet man die Gegebenheiten vor Ort, die das Leben der Menschen prägen. Dazu gehören z.B. Infrastruktur, Firmen, Stadtplanung, Wohlstand und Armut, soziale Einrichtungen, Öffentliche Plätze und vieles mehr. Bei der Sozialraum-Analyse beobachtet man, unter welchen Bedingungen Menschen leben und welche Bezüge sie haben. In unserem Fall z.B. wo Schulen sind, welche Angebote der Jugendarbeit es gibt und was die jungen Menschen vor Ort prägt.

Bei der Sozialraumanalyse können folgende Tools helfen:

Steuerungsgruppe

Bei der Landesstellenplanung (LStPl) der Evang.-Luth. Kirche in Bayern kann in jedem Dekanat eine Steuerungsgruppe eingesetzt werden, um einen Zeitplan zu erarbeiten, Arbeitsaufträge zu formulieren und ggf. Arbeitsaufträge und Verantwortung in einzelne Bereichen zu verteilen. Die Steuerungsgruppe erarbeitet in der Regel für den Dekanatsausschuss den Vorschlag für die LStPl und koordiniert die Arbeit im Vorfeld.

Ablauf des Landesstellenplanungs-Prozesses als Erklärvideo unter
https://www.youtube-nocookie.com/embed/ZDAIp4LbrdI

Strukturelle Vernetzung

Vernetzte Zusammenarbeit, die auch in den jeweiligen Strukturen festgehalten wird.

SWOT-Analyse

Die Definition der SWOT-Analyse ergibt sich aus der Bedeutung der Worte:
Strengths = Stärken
Weaknesses = Schwächen
Opportunities = Chancen
Threats = Bedrohungen.

Mit der SWOT-Analyse kann man eigene Stärken und Schwächen verstehen sowie neue Chancen und bestehende Risiken erkennen.

Synergie

Beschreibt das Zusammenwirken verschiedener Kräfte zu einer Gesamtleistung.

Szenarien

Mögliche, konkrete Zukunftsbilder der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Dekanatsbezirk.

T U V W X Y Z

Tätige Gemeinde

Gemeinde, die sich der Verkündigung durch die (diakonische) Tat bewusst ist und diese ausführt.

Siehe auch:

Theologische Stellen

Stellen, die von Pfarrer:innen besetzt werden.

Siehe auch:

Theologisch-Pädagogische Stellen (tp)

Stellen, die von Diakon:innen, Sozialpädagog:innen, Religionspädagog:innen, Absolvent:innen bibl. theologischer Ausbildungsstellen oder anderer pädagogisch oder theologisch Ausgebildeter besetzt werden.

Stellen von Jugendreferent:innen in Gemeinden und Dekanatsjugendwerken sind im Allgemeinen theologisch-pädagogische Stellen. Aber auch Stellen für z.B. Seniorenbeauftragte können tp-Stellen sein.

Siehe auch:

Träger (freie)

Ein freier Träger ist eine Einrichtung, die nicht in der Hand eines öffentlichen Trägers (Gemeinde, Landkreis oder Bund) ist. Sie unterstützen jedoch die Arbeit der öffentlichen Träger. Beispiele hierfür sind Einrichtungen der Diakonie oder evangelische Kindergärten und Kindertagesstätten. Eine evangelische Dekanatsjugend kann z.B. Träger eines Jugendhauses sein.

Umsetzungsphase

Zeit, in der die Umsetzung der Verteilungsbeschlüsse anhand der Konzeptionen zur Landesstellenplanung geschieht. Sie wird begleitend ausgewertet. Es kann gegebenenfalls nachgebessert werden.

Siehe auch:

Verteilungsbeschluss

Beschluss des Dekanatsausschusses über die Stellenkontingente des jeweiligen Dekanatsbezirkes. Ihm zugrunde liegt die Landesstellenplanung, bei der der Personalstand vor Ort an den aktuellen Bedarf der Gemeindemitglieder angepasst wird. Er verändert sich durch Zuzug, bzw. Wegzug, demographischen Wandel und Kirchenein- und -austritte.

Siehe auch:

Kontakt

Jochen Nitz
Projektberatung Landesstellenplanung
0162 4537801
jochen.nitz[at]elkb.de

Thomas Ortlepp
Projektberatung Landesstellenplanung
0172 7667298
thomas.ortlepp[at]elkb.de

Doris Steiner
Assistenz Beratung Landesstellenplanung und Konzeption & Innovation
0911 4304-285
steiner[at]ejb.de

Termine