Landesstellenplanung 2020 und evangelische Jugendarbeit

Informationen zum Verfahren zur Landesstellenplanung 2020

Die Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern hat sich im November 2019 in Bamberg mit dem Verfahren zur Landesstellenplanung 2020 befasst. Auf dieser Website wird der aktuelle Ist-Stand der Planungen mit dem Blickwinkel der Auswirkungen auf evangelische Jugendarbeit zusammengefasst.

Was ist aktuell?

Beratung Landesstellenplanung

Aufbruch in die Region

Eine digitale Reihe zu aktuellen Themen der Regionalentwicklung

In Kooperation bieten das Amt für Jugendarbeit, die...

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Landesstellenplanung - Was ist das eigentlich?

Erklärfilm zur Landesstellenplanung - Download

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Leitfaden zur Konzeptionsbildung für die Jugendarbeit im Dekanatsbezirk

Unser Leitfaden zur Konzeptionsbildung baut auf der Broschüre „Anfangen, Anfangen, Anfangen... Handreichung zur Landesstellenplanung“ (Download im ELKB-Intranet) der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern auf, die den Dekanatsbezirken vom Landeskirchenamt zur Umsetzung der Landesstellenplanung zu Verfügung gestellt wird.

Schritt für Schritt werden die vier Bereiche "Menschen", "Auftrag", "Konzept" und "Stellen" beleuchtet. Mit jeder Seite wird eine Impulsfrage aus der Handreichung zur Landesstellenplanung bearbeitet. Inhaltlich werden für jeden Schritt wichtige Grundhaltungen und Gelingensfaktoren für evangelische Jugendarbeit im Dekanatsbezirk beschrieben. Die methodischen Anregungen helfen, die einzelnen Arbeitsschritte der Konzeptionserstellung zu gestalten. Außerdem gibt es Hinweise, wer zu den einzelnen Fragen etwas beitragen kann bzw. beteiligt werden muss. Am Ende jedes Abschnitts werden die wesentlichen Klärungen benannt, die in der Konzeption festgehalten werden.

Eine Vorlage für das Teilkonzept Jugend sowie das gesamte Konzept wird es nicht geben, allerdings sollen die vier Bereiche (Die Menschen | Die Aufgaben | Das Konzept | Die Stelle) erkennbar sein.

Der Prozess der Konzeptionserstellung im Dekanat ist eine Chance, die Zukunft der Jugendarbeit im Miteinander der Generationen und der verschiedenen Arbeitsbereiche zu gestalten.

  • Regionalisierung-fact_sheet.pdfDownload
  • Leitfaden zur Konzeptionsbildung im Rahmen der Landesstellenplanung für die Jugendarbeit im DekanatsbezirkDownload
  • Tabellenkalkulation Aufgaben DekanatsjugendwerkeDownload
  • Tabellenkalkulation Aufgaben GemeindejugendarbeitDownload
  • Rüstzeit eines Kirchenvorstands zum Thema: Chancen nutzen: Jugendarbeit in der KircheDownload
  • Workshoptag mit Gemeinden, Verbänden und Interessierten zu den Themen: Raum erkunden und Perspektiven in Erfahrung bringen, konzeptionelle Wege in der Jugendarbeit andenken und gute Basis für die Zusammenarbeit schaffen durch breite BeteiliguDownload

Onlineinterviews - Werkzeug zur Unterstützung

Ein erster Schritt auf dem Weg zur Landesstellenplanung ist es die Menschen nach ihren Bedürfnissen zu fragen. Diese werden dann mit dem Auftrag (Weitergabe des christlichen Glaubens in freiwilligen Bezügen) in Einklang gebracht, ganz im Sinne der der PuK-Logik.

Das ist unter den momentanen Kontaktbeschränkungen kaum möglich, dennoch haben wir Zeitvorgaben zur LStPl. Deshalb haben wir uns als Unterstützungsangebot für euch, gemeinsam mit der Evangelischen Hochschule Nürnberg überlegt, wie wir dies digital kompensieren können.

Ihr könnt nun über uns Onlineinterviews durchführen. Wen ihr befragen wollt bleibt eure Entscheidung. Es gibt die Möglichkeit Eltern oder Kinder von 0-12 Jahren zu befragen, Jugendliche und junge Erwachsene von 13-20 Jahren oder Kirchengemeinden und Verbände. Die dritte Zielgruppe bietet sich als Gesprächsauftakt an, um vor Ort gut mit den Anderen Handelnden in Kontakt zu kommen.

Zur Durchführung der Online- Interviews benötigt ihr inklusive Vorbereitung und Auswertung etwa 4 Wochen. Solltet ihr Interesse an dieser Möglichkeit haben, dürft ihr euch gerne an uns wenden, wir setzen das dann zügig mit euch um.

Wir hoffen euch damit eine Hilfestellung an die Hand zu geben, die euch trotz der aktuellen Distanz ein bisschen Nähe zu den Bedürfnissen der Menschen bringt.
Rückfragen und weiter Informationen: siehe Kontakt rechts.

Rahmenbeschluss der Landessynode zur Landesstellenplanung 2020

Zusammenfassung der beschlossenen Verteilungsregeln und Verfahren:

  • Kürzung um 10 % ELKB-weit
    Die sog. „Pastorationsdichte“ soll erhalten bleiben, da die Mitgliederzahl der ELKB seit 2010 um ca. 10 % geschrumpft ist. Das bedeutet: 1.545 Gemeindeglieder pro theologischer Stelle (Pfarrer:innen) und ebenso eine Reduzierung der theologisch-pädagogischen Stellen (auch die der Jugendreferent:innen) um durchschnittlich 10 %.
  • Deckelung der Kürzung
    Da es keine generelle Mitgliederabnahme von 10 % gibt, sondern sich Mitgliederzahlen sehr unterschiedlich entwickelt haben, wird es Dekanatsbezirke geben, die Zuwächse verzeichnen und andere, die mehr als 10 % „verloren“ haben. Für letztere gibt es eine Deckelung der Kürzung bei Verlusten über 15 %. (Der max. Stellenverlust soll 15 % nicht übersteigen.)
  • Ausnahmen von der Kürzung
    Keine Kürzung soll es geben bei den „Leitungsanteilen Dekanate“, in der Klinik-Seelsorge-Ausbildung und bei der Kirchenmusik.
  • Landesweit zu sichernde Arbeitsbereiche in allen Dekanatsbezirken durch verbindliche Konzeptentwicklung:
    Für Arbeitsfelder, die in die Berechnung des dekanatsweiten Gesamtkontingents eingeflossen sind (Altenheimseelsorge, Diakonie, Erwachsenenbildung, Kirchenmusik, Kinder- und Jugendarbeit und Öffentlichkeitsarbeit) wird eine Entwicklung von Konzepten erwartet. Wenn vorhanden, benötigen die Arbeitsfelder Hochschul- und Studierendenarbeit, Tourismusarbeit und Krankenhausseelsorge ebenfalls ein Konzept. Allerdings bekommen die Dekanatsbezirke für diese Arbeitsfelder einen eigenen Stellenanteil. Das Landeskirchenamt erwartet von den Dekanatsbezirken ein Konzept, sowie den konkreten Verteilungsbeschluss über die zugewiesenen Stellen.
    Der Inhalt der Konzeption für den Dienst im Dekanatsbezirk ist nicht Gegenstand der Genehmigung im Rahmen der Festsetzungsentscheidung durch das Landeskirchenamt gemäß §3 LstplV (RS 312). Sie dient den Fachabteilungen als Erläuterung für die von den Dekanaten getroffenen Entscheidungen bei der Verteilung des zugewiesenen Stellenkontingents bzw. als Grundlage für die Beratung bei der Umsetzung der Landesstellenplanung.
  • Stärkung der mittleren Ebene
    Künftig werden die Dekanatsbezirke die Detailumsetzung beschließen (die Dekanatsausschüsse für die Pfarrstellen in den Gemeinden so auch die Anzahl der Stellen der Dekanatsjugend- und der Jugendreferent:innen).
  • Kürzung im landesweiten Dienst:
    Im landesweiten Dienst (z.B. Amt für evang. Jugendarbeit, Amt für Gemeindedienst, RPZ u.A.) erfolgt eine 10 % Kürzung über Budget-Kürzungen.

Das genaue Berechnungsverfahren ist kompliziert.
Die vollständige Beschlussvorlage gibt es für Interessierte hier als PDF.
Eine weitere Zusammenfassung gibt es auch auf der Website der Landessynode unter landessynode.bayern-evangelisch.de/rahmenbeschluss-landesstellenplanung.php

Wie ist der Zeitplan?

Auf Grund der Corona-Pandemie wird der Landessynodalausschuss (LSA) der Landessynode (LS) eine Veränderung des Zeitplans vorschlagen.

  • Im Februar 2020 ist die Handreichung zur Landesstellenplanung „Anfangen, Anfangen, Anfangen...!" des Landeskirchenamtes der Evang.-Luth. Kirche in Bayern erschienen. Diese Impulse haben den Aufbau „Menschen – Aufgaben – Konzept – Stellen“. Damit startet das konzeptionelle „Warm-Werden“ in den Dekanatsbezirken. Download der Handreichung im ELKB-Intranet unter https://www2.elkb.de/intranet/node/25490
  • Für die Landessynode (LS) im März 2021 plant der Landeskirchenrat eine Beschlussvorlage für die Landesstellenplanung 2020 vorzulegen.
  • Im Mai 2021 werden die Stellenkontingente an die Dekanatsbezirke mitgeteilt.
  • Die Landesstellenplanung muss bis 30. Juni 2024 in den Dekantsbezirken abgeschlossen sein.
  • Eine Überprüfung der Umsetzung der Landesstellenplanung ist ab 2025 geplant, was auch ein „Nachsteuern“ (im Sinne einer Fortschreibung der Reduzierung) bedeuten kann.

Zeitleiste für das Projekt "Landesstellenplanung 2020"

Wer setzt die Landesstellenplanung vor Ort um?

  • Bei der Umsetzung kommt den Dekanatsausschüssen eine zentrale Funktion zu:
    Der Dekanatsausschuss ist frei, die im Gesamtkontingent zur Verfügung stehenden Stellen im Raum zu verteilen. 20 % der Stellen können berufsgruppenübergreifend mit den kirchlichen Berufsgruppen (Pfarrer:innen, Religionspädagog:innen, Diakon:innen, Sozialpädagog:innen, Absolvent:innen bibl.-theolog. Ausbildungsstätten, Kirchenmusiker:innen) besetzt werden. Für andere Berufsgruppen ist eine Einzelfallentscheidung vorgesehen.
  • Die Dekanatsjugendkammer hat für die Jugendarbeit eine zentrale Funktion, denn die Erarbeitung und Entscheidung im Dekanat soll nicht nur im Benehmen mit den Kirchenvorständen der Gemeinden geschehen, sondern auch im Benehmen mit der Dekanatsjugendkammer. Sie entscheidet über Konzeptionsfragen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit unter Berücksichtigung und Einbeziehung der anderen betroffenen Gremien im Dekanat.
  • Dazu ist es wichtig, dass die Dekanatsjugendwerken in gutem Austausch mit der Steuerungsgruppe für den Gesamtprozess im Dekanat stehen. Dort, wo es noch keine Steuerungsgruppe gibt, empfiehlt sich der Austausch mit den Dekaninnen und Dekanen. In den Dekanatsjugendwerken sollen konzeptionelle Überlegungen und Formulierungen erarbeitet werden. Manche haben bereits eine Konzeption, andere erneuern sie oder starten gerade damit. Dies ist eine Chance, die Dekanatsjugendkammern im Entscheidungsprozess so zu stärken, damit sie ihre Entscheidungen treffen und ihren Einfluss in dem Verfahren wahren können. Außerdem geht es um eine weiterhin gute Arbeit mit und für junge Menschen und auch um die zukünftige Personalausstattung für Jugendarbeit (Dekanatsjugend- und Jugendreferent:innen).

Unterstützung aus dem Amt für evang. Jugendarbeit

  • Im Rahmen der Landeskonferenz 2020 wurde der Leitfaden zur Landesstellenplanung des Amtes für evang. Jugendarbeit veröffentlicht. Dabei geht es um Fragen zur Konzeptbildung für Jugendarbeit im Dekanat bis hin zu Hilfen zur Ermittlung von notwendigen Personalkapazitäten. Weitere Infos im Reiter oben "Leitfaden zur Konzeptionsbildung für die Jugendarbeit im Dekanatsbezirk".
     
  • Umfangreiches digitales Kartenmaterial mit dem elkbGIS (Geografisches Informationssystem der ELKB) über die einzelnen Dekanatsbezirke oder einzelnen Kirchengemeinden kann im Referat angefordert werden.Zu sehen sind beispielsweise die Gesellschaftsstruktur der Region (die SINUS Milieus), wo Kirchenmitglieder wohnen, die Altersverteilung oder die Entwicklung der Bevölkerung und der Kirchenmitglieder.
     
  • Seit Mai 2020 sind mit Daniel Huthmacher und Jochen Nitz im Amt für evang. Jugendarbeit zwei Projektstellen (bis 2024) ausschließlich in der Beratung für die Umsetzung der Landesstellenplanung tätig.
     
  • Daniel und Jochen stellen sich vor. Im Auftrag des Amtes für Gemeindedienst wurden kurze Vorstellungsclips der Arbeitsfelder erstellt, die bei der Vorlage ihrer Konzeption(en) verpflichtend zu berücksichtigen sind. Alle Clips gibt es unter www.gemeindeakademie-rummelsberg.de/landesstellenplanung

Weitere Unterstützungsangebote in der ELKB

Beratungsangebot zur Landesstellenplanung bei der Gemeindeakademie Rummelsberg:
https://www.gemeindeakademie-rummelsberg.de/landesstellenplanung

"Landesstellenplanung - Wie geht das bei uns?" - Film der Gemeindeakademie Rummelsberg
https://www.youtube-nocookie.com/embed/ZDAIp4LbrdI

Handreichung "Anfangen, anfangen, anfangen..."
https://www.gemeindeakademie-rummelsberg.de/system/files/dateien/handreichung_landesstellenplanung_2020_-_dekanate_20200207.pdf

Übersichtsseite der ELKB mit Informationen, Material und Beratungskontakten
https://landesstellenplanung-elkb.de/

Wir im Amt für Jugendarbeit wollen mithelfen und unterstützen, dass die evangelische Jugendarbeit auch zukünftig ein wesentlicher Faktor in den Gemeinden, Dekanaten und Kirchenkreisen bleibt. Sie soll weiterhin ausstrahlen in die Sozialräume junger Menschen, wie auch immer diese strukturell und inhaltlich zu fassen sein werden.

So kann es gemeinsam gelingen!

Kontakt

Jochen Nitz
Projektberatung Landesstellenplanung
0911 4304-255
0162 4537801
nitz[at]ejb.de

Thomas Ortlepp
Projektberatung Landesstellenplanung
0911 4304-275
0172 7667298
ortlepp[at]ejb.de

Doris Steiner
Assistenz Beratung Landesstellenplanung und Konzeption & Innovation
0911 4304-285
steiner[at]ejb.de

Termine