Das Amt für evang. Jugendarbeit stellt Informationen, Handlungsempfehlungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs) für die evangelische Jugendarbeit in Bayern bereit. Wir möchten Euch mit dieser Seite über die aktuellen Regelungen rund um "Corona und Jugendarbeit" auf dem Laufenden halten und Euch mit Informationen und Tipps versorgen.
Kurz und kompakt - Jugendarbeit und Corona
Vorschriften, Regelungen und Checklisten
Stand: 4. April 2022
Wir freuen uns sehr, dass (fast) alles wieder möglich ist und wünschen Euch viel Freude und Energie zur Umsetzung von Vorhaben und Planungen. Vor allem mit dem Blick auf die Osterferien kommen die Lockerungen „wie gerufen“ und lassen viel Spielraum für Begegnung und Gemeinschaft. Wir stehen als evangelische Jugendarbeit weiterhin dafür ein, dass unsere Angebote verantwortungsvoll und mit dem Blick auf nötige Schutzmaßnahmen umgesetzt werden und danken Euch herzlich für alle Umsicht.
Grundsätzliches
Zusammengefasst auf der Grundlage der Empfehlungen des BJR
Informationen als pdf-Dateien zum Download:
Kurz und kompakt - Jugendarbeit und Corona. Vorschriften, Regelungen und Checklisten
Weiterführende Informationen finden sich unter:
www.bjr.de/Corona
https://corona.bayern-evangelisch.de/empfehlung.php
https://www.konfi-lab.de/corona
Die überarbeiteten und aktualisierten Empfehlungen des BJR für Hygienekonzepte in der Jugendarbeit vom 10. Juni 2021
Häufig gestellte Fragen (FAQ) Der Bayerische Jugendring hat Antworten sowie Links zu Anworten auf häufige Fragen aus der Jugendarbeit im Zusammenhang mit der Coronapandemie und den Maßnahmen dazu zusammengestellt.
FAQ's der ELKB zu den wichtigsten Fragen zum Reiserecht und zur Stornierung von Maßnahmen
Härtefallregelungen für alle im Amt für Jugendarbeit geförderten Maßnahmen
Aufgrund der Corona-Pandemie sind Maßnahmen ausgefallen, die sowohl aus Mitteln des Kinder- und Jugendprogamms der bayerischen Staatsregierung als auch aus kirchlichen Mitteln gefördert worden wären. Fehlende finanzielle Mittel auf Grund abgesagter oder verschobener Maßnahmen stellen viele von Euch vor schwerwiegende Fragestellungen und begründen damit den Härtefall, der Voraussetzung für die eine Förderung ist. Für die Erleichterung der Antragstellung haben wir für Handreichungen erstellt.
Auf unserer Zuschussseite sind alle Unterlagen für die Bezuschussung zu finden.
Online-Schulungen für Juleica
Schulungen für die Verlängerung von Juleicas (Fortbildungen) können komplett als online-Angebot durchgeführt werden und werden als solche anerkannt, wenn die Juleica-Qualitätsstandards eingehalten werden. Hier ist darauf zu achten, dass die Themen auch angemessen in einer Online-Veranstaltung behandelt werden können.
Die Juleica-Grundausbildung kann aus einer Kombination von Online-Einheiten und gemeinsames Arbeiten an einem physischen Ort bestehen. Mindestens ein Drittel der gesamten Schulungszeit muss als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Unabhängig vom genutzten Medium und der Methodik im Online-Teil muss darauf geachtet werden, dass die Verteilung der Themen auf die Präsenzveranstaltung und die Online-Kurse inhaltlich und methodisch sinnvoll geschieht. Neben den praktischen Elementen der Juleica gibt es Themenbereiche, wie z.B. die Vermittlung von Leitungskompetenzen und Gruppenpädagogik oder der Bereich der Prävention in der Jugendarbeit, die über eine Präsenzveranstaltung besser bearbeitet werden können. (Vollständiger Originaltext auf der Website des BJR/Corona/FAQ/Juleica)
Bezuschussung von Online- und Mischformaten (AEJ und JBM)
Um den vielen ausgefallenen Veranstaltungen etwas entgegenzusetzen und die Qualität von Jugendarbeit weiterhin sicherzustellen, hat der Landesvorstand des BJR beschlossen, dass mit sofortiger Wirkung reine Onlineformate aber auch gemischte Formate über AEJ und JBM gefördert werden können. Auf unserer Zuschussseite sind alle Unterlagen und Informationen zur Bezuschussung, aber auch hilfreiche Links zu finden.
Hilfen für die Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten
Aufgrund der Einnahmeausfälle durch die Corona-Pandemie sind viele Bildungseinrichtungen und Tagungs- und Freizeitenhäuser wirtschaftlich bedroht. Das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung sowie der Kinder- und Jugendarbeit durch ein weiteres Sonderprogramm.
Evangelische Tagungs- und Freizeithäuser, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts (K.ö.d.R.), also Unterkünfte in Trägerschaft von Kirchen und Gemeinden, reichen ihre Anträge über die aej ein. Die Antragstellung ist ab sofort möglich.
Antragstellung
Antrag senden an: haeuserfoerderung[at]aej-online.de
Antragsfrist bei der aej ist der 5. April 2021.
Weitere Informationen und Beratung: www.evangelische-jugend.de
Stiftung Evangelische Jugendarbeit in Bayern
Mit dem Sonderförderprogramm "Gemeinsam durchstarten #Gemeinsam_durchstarten" stellt die Stiftung Evangelische Jugendarbeit in Bayern mit insgesamt 5.000,- EUR eine Fördersumme zur Verfügung, um die Arbeit Evangelischer Jugend in Bayern während der Einschränkungen bedingt durch das Corona-Virus am Laufen zu halten und danach wieder in Schwung zu bringen. www.stiftung.ejb.de
Staatliche Förderung für u.a. Einrichtungen der Jugendarbeit
Es ist eine Förderung bis max. 10.000 Euro möglich. www.zbfs.bayern.de/foerderung/corona-programm-soziales
Auf'n Kaffee - Kollegialer Austausch
Corona und die Folgen werfen für die Jugendarbeit vor Ort viele Fragen auf, z.B. „Dürfen wir Weihnachtsfeiern anbieten? Was machen, wenn es einen lokalen Lockdown gibt?“ Mit unserem neuen Format „Auf’n Kaffee“ lädt das Amt für Jugendarbeit zu einem kollegialen Austausch ein. Leider nicht ins AfJ, aber bei einem Kaffee, Tee oder während des Frühstücks bei Euch, per Zoom. Fühlt Euch ganz frei, bringt Euch mit Fragen und Informationen ein. www.ejb.de/aufnkaffee
Krisenteam im Amt für evang. Jugendarbeit:
Tobias Fritsche, Landesjugendpfarrer
Ilona Schuhmacher, Referentin für Grundsatzfragen und Jugendpolitik
Christina Frey-Scholz, Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
Tobias Bernhard, Referent Fachstelle Konfi-Arbeit
Ilona Schuhmacher
Referentin für Grundsatzfragen & Jugendpolitik
0911 4304-268
0172 7670647
schuhmacher[at]ejb.de