Für Ehrenamtliche und Hauptberufliche

Ehrenamtliche und hautberufliche Mitarbeiter_innen der evangelischen Jugendarbeit fallen unter die sogenannte dritte Impfpriorität. Für die Anmeldung im Impfzentrum ist das Feld „Kinder- und Jugendhilfe“ anzuklicken. Zum Impftermin muss eine offizielle Bestätigung mitgebracht werden, die eine aktive Tätigkeit im Bereich der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit nach SGB VIII § 11-13 bestätigt. Diese muss den Namen, das Geburtsdatum und eine konkrete Beschreibung der Tätigkeit enthalten. Die Vorlage findet Ihr hier. Sie gilt sowohl für ehrenamtliche, als auch für hauptberufliche Mitarbeiter_innen.

Hinweis:
Bestätigung für Hauptberufliche: Achtet bitte darauf, dass der Trägervertreter (also die/der Dekan_in; die/der geschäftsführende Pfarrer_in etc.) unterschreibt.
Bestätigung für Ehrenamtliche: Wir empfehlen, mit dem Trägervertreter zu vereinbaren, dass das Jugendwerk (oder vergleichbare Stellen) die Bestätigung ausstellen darf. Wir gehen davon aus, dass Ehrenamtliche ab 16 Jahren ausgebildet sind und z.B. einen Grundkurs/eine Juleica haben. Dies ist aber KEINE notwendige Voraussetzung für die Bestätigung einer Tätigkeit im Rahmen der kinder- und Jugendhilfe! Wer tätig in diesem Sinne ist, entscheiden die Verantwortlichen vor Ort.

Solltet Ihr Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, wendet Euch bitte an
Ilona Schuhmacher, Tel. 0911 4304-268, schuhmacher[at]ejb.de

Weiterführende Informationen findet Ihr auch auf der Website des BJR: www.bjr.de/corona