Mit der Sammlung unterstützen Sie die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Kirchengemeinden und Dekanaten unserer Landeskirche.
Gespendet werden kann über die Kirchengemeinde oder auch direkt an:
Evang. Jugend in Bayern
Bank: Evangelische Bank
IBAN: DE29 5206 0410 0001 0303 02 BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Jugendsammlung 2021
Die Sammlung ist eine wichtige Finanzierungsquelle für die kirchliche Jugendarbeit im Dekanat und auf Landesebene. Angesichts knapper werdender Mittel und Haushaltskürzungen ist die Jugendarbeit immer mehr auf diese Einnahme angewiesen! Sie findet jedes Jahr während des ganzen Monats Juni in den Kirchengemeinden und auch auf Dekanatsebene statt. 60 Prozent des gesammelten Betrages verbleiben für die Kinder- und Jugendarbeit im Dekanat. Über die Verwendung der Gelder entscheidet die jeweilige Dekanatsjugendkammer. 40 Prozent des gesammelten Geldes gehen an das Amt für evangelische Jugendarbeit, von dort aus wird das Geld unter anderem für die Aus- und Fortbildung Ehrenamtlicher, biblisch-theologische Maßnahmen, Besinnungstage von Schulklassen sowie für neue Projekte mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt. Die Zuschüsse können sowohl auf Landes-, Dekanatsebene und/oder Gemeindeebene genutzt werden.
Gespendet werden kann auch direkt an:
Evang. Jugend in Bayern
Bank: Evangelische Bank
IBAN: DE29 5206 0410 0001 0303 02
BIC: GENODEF1EK1
Stichwort: Jugendsammlung 2021
Die Abrechnung und Verteilung des gesammelten Betrags erfolgt wie folgt:
Jede Kirchengemeinde schickt ihren Gesamtbetrag bis 24. September an ihr Dekanatsbüro. Im Dekanat verbleiben 60 Prozent. Die restlichen 40 Prozent werden von jedem Dekanat bis spätestens 5. November an das Amt für evangelische Jugendarbeit überwiesen.
Abrechnungsformular Pfarrämter siehe hier
Abrechnungsformular Pfarrämter Nürnberg siehe hier
Abrechnungsformular Dekanate siehe hier
Zum Ausfüllen bitte die Datei zuerst speichern.
Das Bayerische Sammlungsgesetz wurde zum 1. Januar 2008 aufgehoben. Nach dem bisher geltenden Sammlungsgesetz bedurften Haus- und Straßensammlungen der behördlichen Erlaubnis. Mit der Aufhebung des Gesetzes entfällt künftig die Erlaubnispflicht für Spendensammlungen. Somit kann jede Organisation Straßen- oder Haussammlungen durchführen. Das Sammlungsgesetz diente in gewisser Weise als eine Art Gütesiegel und war zugleich eine effektive Form des Verbraucherschutzes.
Öffentliche Aktionen, z.B. auf dem Marktplatz, müssen weiterhin polizeilich angemeldet und genehmigt werden. Mit der Jugendsammlung möchte die Evangelische Jugend in Bayern um Vertrauen werben. Deswegen werden wir auch weiterhin entsprechende Standards und Regeln bei der Sammlung einhalten.
Christina Frey-Scholz
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit & Fundraising
0911 4304-284
0162 3525908
frey-scholz[at]ejb.de
Julia Girg
Assistenz
0911 4304-254
girg[at]ejb.de