Neue Regelungen

Jugendarbeit mit 3G möglich

Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung  (vom 24. Nov. 21) ist angepasst worden und bis zum 23. Februar 2022 verlängert. Jugendarbeit ist ab sofort weitgehend unter 3G-Bedingungen möglich.

Die aktuell gültigen Regelungen zu  Jugendarbeit und Corona findet Ihr unter „Aktuelle Empfehlungen und Regelungen“ sowie in der pdf-Datei Kurz und kompakt - Jugendarbeit und Corona. Vorschriften, Regelungen und Checklisten.