Jugendarbeit mit 3G möglich
Die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (vom 24. Nov. 21) ist angepasst worden und bis zum 23. Februar 2022 verlängert. Jugendarbeit ist ab sofort weitgehend unter 3G-Bedingungen möglich.
Die aktuell gültigen Regelungen zu Jugendarbeit und Corona findet Ihr unter „Aktuelle Empfehlungen und Regelungen“ sowie in der pdf-Datei Kurz und kompakt - Jugendarbeit und Corona. Vorschriften, Regelungen und Checklisten.