Alle Maßnahmen und Angebote im Rahmen evangelischer Jugendarbeit sind außerschulische Bildungsmaßnahmen, dies schließt auch die Konfi-Arbeit mit ein! Es gilt also weiterhin 3G als grundsätzliche Zugangsvoraussetzung. (siehe auch Update 50 der Landeskirche)
Wenn die Krankenhausampel auf „rot“ steht gilt:
In Gebäuden und geschlossenen Räumen (inkl. ÖPNV) gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Relevante Ausnahmen sind:
- Für Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und 16. Lebensjahr reicht weiterhin eine medizinische Maske. Für Kinder unter sechs Jahren entfällt weiterhin die Maskenpflicht.
- In privaten Räumen muss keine Maske getragen werden.
- Am festen Sitz-/Steh-/Arbeitsplatz muss keine Maske getragen werden wenn zuverlässig ein Abstand von 1,5 Metern zu Personen eines anderen Hausstandes eingehalten werden kann.
- Beim Essen und Trinken.
- Bei der praktischen Sportausübung.
- Es gilt weiterhin: keine Maskenpflicht im Außenbereich.
- Da alle Maßnahmen der evangelischen Jugendarbeit (auch Konfi-Arbeit!) zu den außerschulischen Bildungsmaßnahmen zählen, gilt weiterhin 3G.
Es gibt weiterhin die Möglichkeit, freiwillig 3G plus oder 2 G anzuwenden (siehe oben: „Erleichterung bei freiwilligen weitergehenden Zugangsbeschränkungen“)
Weiterhin gilt: Getesteten Personen stehen Kinder bis zum sechsten Geburtstag, noch nicht eingeschulte Kinder und Schüler_innen mit regelmäßiger Testung im Rahmen der Schule gleich!
Bei Maßnahmen mit Übernachtungen ist nach dem 3G-Nachweis bei Ankunft nur ein zusätzlicher Test nach 72 Stunden erforderlich. (entfällt für Geimpfte und Genesene und für Maßnahmen unter 72 Stunden). Achtung: Es gelten die Vorgaben der Unterkunft, hier kann es zu Abweichungen dieser Regelung kommen!
Die aktuell gültigen Regelungen zu Jugendarbeit und Corona findet Ihr unter „Aktuelle Empfehlungen und Regelungen“ sowie in der pdf-Datei Kurz und kompakt - Jugendarbeit und Corona. Vorschriften, Regelungen und Checklisten